Entscheidungen zu § 17 Abs. 1 FSG-GV

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Uvs Bescheid 2011/11/17 42.10-16/2011

Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Bescheid wurde der Berufungswerber verpflichtet, sich gemäß § 24 Abs 4 FSG amtsärztlich untersuchen zu lassen und die zur Erstattung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Befunde binnen drei Wochen zu erbringen. Mit dem aus dem
Spruch: ersichtlichen Bescheid wurde der Berufungswerber verpflichtet, sich gemäß Paragraph 24, Absatz 4, FSG amtsärztlich untersuchen zu lassen und die zur Erstattung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Befunde binn... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 17.11.2011

RS Uvs 2011/11/17 42.10-16/2011

Index: Verwaltungsverfahren
Norm: FSG-GV §17 Abs1 FSG-GV § 17 heute FSG-GV § 17 gültig ab 01.09.2016 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 206/2016 FSG-GV § 17 gültig von 01.10.2015 bis 31.08.2016 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 285/2015 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 17.11.2011

RS Uvs 2011/9/12 34/11144/2-2011th

Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG §24 Abs4 FSG-GV §17 Abs1 FSG § 24 heute FSG § 24 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 FSG § 24 gültig von 01.09.2021 bis 23.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2021 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 12.09.2011

RS UVS Oberösterreich 2005/05/02 VwSen-520816/36/Zo/Pe

Rechtssatz: Das Verhalten eines Fußgängers kann mangelnde Bereitschaft zur Verkehrsanpassung nur dann begründen, wenn es sich um schwer wiegende, mit erheblichen Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer verbundene Verkehrsverstöße handelt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 02.05.2005

TE UVS Steiermark 2005/03/31 42.3-2/2005

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber gemäß § 24 Abs 4 Führerscheingesetz (FSG) aufgetragen, sich ärztlich untersuchen zu lassen und die zur Erstattung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Befunde zu überbringen. Dies wurde ihm für die Lenkberechtigung der Klasse AL und B innerhalb einer Frist von zwei Monaten aufgetragen. Welche Befunde zu erbringen wären, ist dem Spruch: nicht zu entnehmen, jedoch geht aus der
Begründung: hervor, dass eine verkehrspsychologische Stel... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 31.03.2005

RS UVS Steiermark 2005/03/31 42.3-2/2005

Rechtssatz: Nach § 17 Abs 1 Z 1 FSG-GV ist die Stellungnahme einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle gemäß § 8 Abs 2 FSG beim begründeten Verdacht auf mangelnde Bereitschaft zur Verkehrsanpassung erforderlich. Ein solcher Verdacht kann jedoch nicht ausschließlich auf einen Vorfall gestützt werden, wonach die in einem Stadtgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erheblich überschritten wurde und ein wiederholtes starkes Beschleunigen sowie ein Unterlassen der Anzeige de... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 31.03.2005

TE UVS Burgenland 2004/08/29 F01/06/03029

Mit Eingabe vom 16 10 2002 ersuchte der Gendarmerieposten *** die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung um Überprüfung der Verkehrszuverlässigkeit und amtsärztliche Untersuchung des Berufungswerbers. Es wurde ausgeführt, dass dieser am 21 09 2002 kurz vor Mitternacht einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in provozierender Weise und Kenntnis, dass sich ein Gendarmeriekraftfahrzeug hinter ihm befand, gelenkt habe. Er sei mit weitaus überhöhter Geschwindigkeit durch die Ortsgebiete v... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 29.08.2004

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