, Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge als „bP“ bzw. gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ bist „bP3“ bezeichnet) sind seit dem Jahre 2014 zuerst als Asylwerber und seit Februar 2015 als subsidiär Schutzberechtigte im Bundesgebiet aufhältig, wobei der bP1 dieser Status originär, und den bP2 und bP3 –nicht aus dem
Spruch: , aber aus einer Zusammensc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge als „bP“ bzw. gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ bist „bP3“ bezeichnet) sind seit dem Jahre 2014 zuerst als Asylwerber und seit Februar 2015 als subsidiär Schutzberechtigte im Bundesgebiet aufhältig, wobei der bP1 dieser Status originär, und den bP2 und bP3 –nicht aus dem
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge als „bP“ bzw. gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ bist „bP3“ bezeichnet) sind seit dem Jahre 2014 zuerst als Asylwerber und seit Februar 2015 als subsidiär Schutzberechtigte im Bundesgebiet aufhältig, wobei der bP1 dieser Status originär, und den bP2 und bP3 –nicht aus dem
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