Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis, Zahl: XXXX , vom 07.06.2021 gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde statt. Mit Antrag auf Berichtigung vom 09.08.2021 wies der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers darauf hin, dass das Geburtsdatum des BF im vorhergehenden Verfahren mit XXXX festgestellt worden sei und es sich beim Datum XXXX offenbar um einen Schreibfehler handle. Auf Nachfrage des Bundesverwaltungsgerichts teilte das BFA am 12.10.2021 mit, dass ... mehr lesen...