Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste illegal nach Österreich ein und stellte am 22.12.2020 einen Antrag auf internationalen Schutz. Nach am 22.12.2020 durchgeführter Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes und am 03.03.2021 durchgeführter Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: die Behörde) wurde dem Beschwerdeführer mit Bescheid der Behörde vom 28.05.2021 gemäß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) Es konnte nicht festgestellt werden, dass den Beschwerdeführern im Heimatland eine begründete Furcht vor einer asylrelevanten Verfolgung droht. Ebenso konnte unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände nicht festgestellt werden, dass sie im Falle einer Rückkehr nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) Es konnte nicht festgestellt werden, dass den Beschwerdeführern im Heimatland eine begründete Furcht vor einer asylrelevanten Verfolgung droht. Ebenso konnte unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände nicht festgestellt werden, dass sie im Falle einer Rückkehr nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) Es konnte nicht festgestellt werden, dass den Beschwerdeführern im Heimatland eine begründete Furcht vor einer asylrelevanten Verfolgung droht. Ebenso konnte unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände nicht festgestellt werden, dass sie im Falle einer Rückkehr nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) Es konnte nicht festgestellt werden, dass den Beschwerdeführern im Heimatland eine begründete Furcht vor einer asylrelevanten Verfolgung droht. Ebenso konnte unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände nicht festgestellt werden, dass sie im Falle einer Rückkehr nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) Es konnte nicht festgestellt werden, dass den Beschwerdeführern im Heimatland eine begründete Furcht vor einer asylrelevanten Verfolgung droht. Ebenso konnte unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände nicht festgestellt werden, dass sie im Falle einer Rückkehr nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) Es konnte nicht festgestellt werden, dass den Beschwerdeführern im Heimatland eine begründete Furcht vor einer asylrelevanten Verfolgung droht. Ebenso konnte unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände nicht festgestellt werden, dass sie im Falle einer Rückkehr nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge kurz als „BF“ bezeichnet), eine Staatsangehörige des Libanon, reiste am XXXX im Rahmen einer Familienzusammenführung legal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 15.03.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz. 1. Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge kurz als „BF“ bezeichnet), eine Staatsangehörige des Libanon, reiste am römisch 40 im Rahm... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 16. 4. 2021, Zl W119 1417444/10E, wurde das Beschwerdeverfahren gemäß § 24 Abs 2 AsylG 2005 eingestellt. Mit Beschluss vom 16. 4. 2021, Zl W119 1417444/10E, wurde das Beschwerdeverfahren gemäß Paragraph 24, Absatz 2, AsylG 2005 eingestellt. Dieser verfahrensleitende Beschluss (siehe VwGH 3.5.2018, Ra 2018/19/0020 bis 0022) des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. 4. 2021 wird behoben, da eine Einstellung gemäß § 24 AsylG 2005 im Verfahren zur Aberkennung... mehr lesen...