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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: XXXX (in der Folge als Zweitbeschwerdeführer bezeichnet) stellte bereits am 11.10.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit rechtskräftigem Bescheid wurde Italien für zuständig erklärt und der Zweitbeschwerdeführer aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen. Nach einem Aufenthalt bis Juni 2016 in Italien reiste der Zweitbeschwerdeführer neuerlich illegal nach Österreich e... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: XXXX (in der Folge als Zweitbeschwerdeführer bezeichnet) stellte bereits am 11.10.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit rechtskräftigem Bescheid wurde Italien für zuständig erklärt und der Zweitbeschwerdeführer aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen. Nach einem Aufenthalt bis Juni 2016 in Italien reiste der Zweitbeschwerdeführer neuerlich illegal nach Österreich e... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: XXXX (in der Folge als Zweitbeschwerdeführer bezeichnet) stellte bereits am 11.10.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit rechtskräftigem Bescheid wurde Italien für zuständig erklärt und der Zweitbeschwerdeführer aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen. Nach einem Aufenthalt bis Juni 2016 in Italien reiste der Zweitbeschwerdeführer neuerlich illegal nach Österreich e... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ bis „bP5“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach nunmehr rechtmäßiger Feststellung, dass den bP der Status von internationalen Schutzberechtigten nicht zukommt und re... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ bis „bP5“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach nunmehr rechtmäßiger Feststellung, dass den bP der Status von internationalen Schutzberechtigten nicht zukommt und re... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ bis „bP5“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach nunmehr rechtmäßiger Feststellung, dass den bP der Status von internationalen Schutzberechtigten nicht zukommt und re... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ bis „bP5“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach nunmehr rechtmäßiger Feststellung, dass den bP der Status von internationalen Schutzberechtigten nicht zukommt und re... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ bis „bP5“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach nunmehr rechtmäßiger Feststellung, dass den bP der Status von internationalen Schutzberechtigten nicht zukommt und re... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte nach unrechtmäßiger Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 07.12.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 28.11.2017, Zl. XXXX , hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten sowie des Status des subsidiär Schutzberechtigte... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Beschwerdeführerin stellte nach illegaler Einreise am 28.09.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. römisch eins.1. Die Beschwerdeführerin stellte nach illegaler Einreise am 28.09.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. I.2. Diesen Antrag wies die belangte Behörde mit Bescheid vom 04.08.2017, Zl. XXXX ab und erließ gegen die Beschwerdeführerin eine Rückkehrentsc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF1), Staatsangehörige der Ukraine, reiste im Jahr 2017 mit einem gültigen Visum D in das Bundesgebiet ein und wurde ihr ein Aufenthaltstitel „Studierende“ mit einem Gültigkeitszeitraum vom 15.05.2017 bis 15.05.2018 ausgestellt, welcher in weiterer Folge zuletzt mit Gültigkeitsdauer bis 16.05.2019 verlängert wurde. 2. Am XXXX 2018 wurde... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF1), Staatsangehörige der Ukraine, reiste im Jahr 2017 mit einem gültigen Visum D in das Bundesgebiet ein und wurde ihr ein Aufenthaltstitel „Studierende“ mit einem Gültigkeitszeitraum vom 15.05.2017 bis 15.05.2018 ausgestellt, welcher in weiterer Folge zuletzt mit Gültigkeitsdauer bis 16.05.2019 verlängert wurde. 2. Am XXXX 2018 wurde... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 17.12.2020, Zl. XXXX , des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, im Folgenden als belangte Behörde oder BFA bezeichnet, wurde dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen ihn eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt II.) und festgestellt, dass seine Abschiebung nach Ägypten zulässig... mehr lesen...