Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte am 28.07.2000 seinen ersten Asylantrag, der mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 06.09.2000, Zahl 0009.807-BAI gemäß § 6 Z 3 und 4 AsylG abgewiesen und die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in die Bundesrepublik Jugoslawien für zulässig erklärt wurde. Dieser Bescheid erwuchs am 18.09.2000 in Rechtskraft. 2. Am 30.10.2000 stellte der BF seinen zweiten Asylantrag, der mit Bescheid de... mehr lesen...