Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) reiste laut eigenen Angaben am 10.11.2008 illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag unter Vorlage eines mongolischen Personalausweises und einer Geburtsurkunde einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen Antrag begründete die BF im Wesentlichen damit, dass sie seitens ihres Schwagers Gewalt und Vergewaltigung ausgesetzt gewesen sei und er ihr im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (auch: BF) stellte nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet am 24.09.1999 einen Asylantrag. Dieser Asylantrag des BF wurde vom Bundesasylamt mit Bescheid vom 11.10.1999 gemäß § 6 AsylG 1997 idgF abgewiesen (Spruchpunkt I.). Gem. § 8 AsylG 1997 wurde die Abschiebung des BF in die Türkei für zulässig erklärt (Spruchpunkt II.). Dieser Asylantrag des BF wurde vom Bundesasylamt mit Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die beschwerdeführende Partei stellte 22.04.2014 einen Erstantrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen". Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 14.07.2014, Zahl 13-770115802, Verfahrenszahl 14573213 als unzulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht am 01.08.2014 Beschwerde erhoben. Die Beschwerdevorlage des B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) stellte am 06.12.2012 ihren ersten Antrag auf internationalen Schutz. Dieser wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes, Zahl 12 17.855-BAT vom 17.12.2012 gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG abgewiesen und die BF gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Montenegro ausgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Asylgerichtshof zu Zahl B 3 431.852-1/20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Vater des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) stellte am 28.07.2000 seinen ersten Asylantrag, der mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 06.09.2000, Zahl 00 09.807-BAI gemäß § 6 Z 3 und 4 AsylG abgewiesen und die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in die Bundesrepublik Jugoslawien für zulässig erklärt wurde. Dieser Bescheid erwuchs am 18.09.2000 in Rechtskraft. 2. Am 30.10.2000 stellte der Vater des BF seinen zweiten Asylantra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Vater des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) stellte am 28.07.2000 seinen ersten Asylantrag, der mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 06.09.2000, Zahl 0009.807-BAI gemäß § 6 Z 3 und 4 AsylG abgewiesen und die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in die Bundesrepublik Jugoslawien für zulässig erklärt wurde. Dieser Bescheid erwuchs am 18.09.2000 in Rechtskraft. 2. Am 30.10.2000 stellte der Vater des BF seinen zweiten Asylantrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte am 28.07.2000 seinen ersten Asylantrag, der mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 06.09.2000, Zahl 0009.807-BAI gemäß § 6 Z 3 und 4 AsylG abgewiesen und die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in die Bundesrepublik Jugoslawien für zulässig erklärt wurde. Dieser Bescheid erwuchs am 18.09.2000 in Rechtskraft. 2. Am 30.10.2000 stellte der BF seinen zweiten Asylantrag, der mit Bescheid de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Türkei, brachte am 17.06.2014 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einen Antrag auf Erteilung einer "Aufenthaltsberechtigung plus" gemäß § 56 Abs. 1 AsylG ein. 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Türkei, brachte am 17.06.2014 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einen Antrag auf Erteilung einer "Aufenthaltsberechtigung plus" gemäß Paragra... mehr lesen...