Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Kroatien gemäß Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Prüfung dieser Anträge zuständig sei, sowie II. gegen die Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Kroatien gemäß Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Prüfung dieser Anträge zuständig sei, sowie II. gegen die Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Kroatien gemäß Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Prüfung dieser Anträge zuständig sei, sowie II. gegen die Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Kroatien gemäß Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Prüfung dieser Anträge zuständig sei, sowie II. gegen die Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Kroatien gemäß Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Prüfung dieser Anträge zuständig sei, sowie II. gegen die Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer (BF bis BF 8) sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe und brachten am 29.09.2016 die vorliegenden Anträge auf internationalen Schutz in Österreich ein. Über die Beschwerdeführer (BF 1 und BF 2) sind im EURODAC-Informationssystem Treffermeldungen nach Asylantragstellung in der Republik Polen vom 22.07.2016 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer (BF bis BF 8) sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe und brachten am 29.09.2016 die vorliegenden Anträge auf internationalen Schutz in Österreich ein. Über die Beschwerdeführer (BF 1 und BF 2) sind im EURODAC-Informationssystem Treffermeldungen nach Asylantragstellung in der Republik Polen vom 22.07.2016 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer (BF bis BF 8) sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe und brachten am 29.09.2016 die vorliegenden Anträge auf internationalen Schutz in Österreich ein. Über die Beschwerdeführer (BF 1 und BF 2) sind im EURODAC-Informationssystem Treffermeldungen nach Asylantragstellung in der Republik Polen vom 22.07.2016 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer (BF bis BF 8) sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe und brachten am 29.09.2016 die vorliegenden Anträge auf internationalen Schutz in Österreich ein. Über die Beschwerdeführer (BF 1 und BF 2) sind im EURODAC-Informationssystem Treffermeldungen nach Asylantragstellung in der Republik Polen vom 22.07.2016 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer (BF bis BF 8) sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe und brachten am 29.09.2016 die vorliegenden Anträge auf internationalen Schutz in Österreich ein. Über die Beschwerdeführer (BF 1 und BF 2) sind im EURODAC-Informationssystem Treffermeldungen nach Asylantragstellung in der Republik Polen vom 22.07.2016 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer (BF bis BF 8) sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe und brachten am 29.09.2016 die vorliegenden Anträge auf internationalen Schutz in Österreich ein. Über die Beschwerdeführer (BF 1 und BF 2) sind im EURODAC-Informationssystem Treffermeldungen nach Asylantragstellung in der Republik Polen vom 22.07.2016 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer (BF bis BF 8) sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe und brachten am 29.09.2016 die vorliegenden Anträge auf internationalen Schutz in Österreich ein. Über die Beschwerdeführer (BF 1 und BF 2) sind im EURODAC-Informationssystem Treffermeldungen nach Asylantragstellung in der Republik Polen vom 22.07.2016 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (XXXX) ist die Mutter der volljährigen Zweitbeschwerdeführerin (XXXX) und der volljährigen Drittbeschwerdeführerin (XXXX). Die Viertbeschwerdeführerin (XXXX) ist die minderjährige Tochter der Drittbeschwerdeführerin. Alle Beschwerdeführerinnen sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und stellten jeweils erstmals am 31.12.2015 nach ihrer Einreise in das österreichische Bundesgebiet... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (XXXX) ist die Mutter der volljährigen Zweitbeschwerdeführerin (XXXX) und der volljährigen Drittbeschwerdeführerin (XXXX). Die Viertbeschwerdeführerin (XXXX) ist die minderjährige Tochter der Drittbeschwerdeführerin. Alle Beschwerdeführerinnen sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und stellten jeweils erstmals am 31.12.2015 nach ihrer Einreise in das österreichische Bundesgebiet... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (XXXX) ist die Mutter der volljährigen Zweitbeschwerdeführerin (XXXX) und der volljährigen Drittbeschwerdeführerin (XXXX). Die Viertbeschwerdeführerin (XXXX) ist die minderjährige Tochter der Drittbeschwerdeführerin. Alle Beschwerdeführerinnen sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und stellten jeweils erstmals am 31.12.2015 nach ihrer Einreise in das österreichische Bundesgebiet... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (XXXX) ist die Mutter der volljährigen Zweitbeschwerdeführerin (XXXX) und der volljährigen Drittbeschwerdeführerin (XXXX). Die Viertbeschwerdeführerin (XXXX) ist die minderjährige Tochter der Drittbeschwerdeführerin. Alle Beschwerdeführerinnen sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und stellten jeweils erstmals am 31.12.2015 nach ihrer Einreise in das österreichische Bundesgebiet... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei, ein männlicher Staatsangehöriger Nigerias, brachte nach der illegalen Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 04.11.2017 den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz ein. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Italien gemä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), Staatsangehörige Afghanistans, gelangten aus ihrem Aufenthaltsstaat Iran über die Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien und Kroatien und Slowenien illegal in das österreichische Bundesgebiet und brachten am 08.02.2016 Anträge auf internationalen Schutz ein. Der Erstbeschwerdeführer (im Folgenden: 1. BF) und die Zweitbeschwerdeführerin (im Folgenden: 2.BF) sind ein Ehepaar. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Tschechien gemäß Art. 18 Abs 1 lit d der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Prüfung des Antrages zuständig ist, sowie II. gegen den B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), Staatsangehörige Afghanistans, gelangten aus ihrem Aufenthaltsstaat Iran über die Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien und Kroatien und Slowenien illegal in das österreichische Bundesgebiet und brachten am 08.02.2016 Anträge auf internationalen Schutz ein. Der Erstbeschwerdeführer (im Folgenden: 1. BF) und die Zweitbeschwerdeführerin (im Folgenden: 2.BF) sind ein Ehepaar. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Tadschikistan, stellte im österreichischen Bundesgebiet am 19.10.2016 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Zu seiner Person liegt kein EURODAC-Treffer vor. Laut VIS-Abfrage verfügte der Beschwerdeführer über ein von 19.09.2016 bis 30.09.2016 gültiges Schengen-Visum Typ C, ausgestellt am 13.09.2016 von der Botschaft der Republik Polen in Ch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte nach illegaler Einreise am 16.01.2016 den Antrag, ihm in Österreich internationalen Schutz zu gewähren. Einer EURODAC-Treffermeldung zufolge wurde der Beschwerdeführer am 29.11.2015 in Griechenland erkennungsdienstlich behandelt (GR2............). Am 17.01.2016 wurde der Beschwerdeführer einer Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes unterzogen und gab h... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Kroatien gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Prüfung der Anträge zuständig sei, sowie II. gegen die Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Kroatien gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Prüfung der Anträge zuständig sei, sowie II. gegen die Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Kroatien gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Prüfung der Anträge zuständig sei, sowie II. gegen die Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Kroatien gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Prüfung der Anträge zuständig sei, sowie II. gegen die Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Kroatien gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Prüfung der Anträge zuständig sei, sowie II. gegen die Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Kroatien gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Prüfung der Anträge zuständig sei, sowie II. gegen die Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Kroatien gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Prüfung der Anträge zuständig sei, sowie II. gegen die Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Kroatien gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Prüfung der Anträge zuständig sei, sowie II. gegen die Bes... mehr lesen...