Entscheidungen zu § 36 Abs. 1 AsylG 2005

Asylgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE AsylGH Erkenntnis 2013/9/3 C2 421169-2/2012

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer stellte am 9.8.2011 einen Antrag auf internationalen Schutz, nachdem er in einem chinesischen Restaurant in der Stadt Salzburg einer finanzpolizeilichen Kontrolle unterzogen worden war. Am selben Tag wurde der Beschwerdeführer einer Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes unterzogen, in der er lediglich angab, China aus politischen Gründen verlassen zu haben. Im ... mehr lesen...

Entscheidung | AsylGH Erkenntnis | 03.09.2013

TE AsylGH Erkenntnis 2012/12/19 C1 415459-1/2010

Entscheidungsgründe: Der nunmehrige Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, hat sein Heimatland verlassen, ist illegal in die Republik Österreich eingereist und hat am 25.05.2009 gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Bei der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 25.05.2009 gab der zu diesem Zeitpunkt minderjährige Beschwerdeführer im Beisein seines Rechtsberaters zu seinem Fluchtgrund befragt an, dass seine Eltern s... mehr lesen...

Entscheidung | AsylGH Erkenntnis | 19.12.2012

TE AsylGH Erkenntnis 2010/10/29 S6 307658-1/2010

E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Der Verfahrensgang vor der erstinstanzlichen Behörde ergibt sich aus dem erstinstanzlichen Verwaltungsakt. römisch eins. Der Verfahrensgang vor der erstinstanzlichen Behörde ergibt sich aus dem erstinstanzlichen Verwaltungsakt. Die Erstbeschwerdeführerin, eine russische Staatsangehörige, reiste gemeinsam mit ihren beiden minderjährigen Kindern (Zweit- und Drittbeschwerdeführer) aus Polen kommend in Österreich ein und beantragte am 24. ... mehr lesen...

Entscheidung | AsylGH Erkenntnis | 29.10.2010

RS AsylGH Erkenntnis 2010/10/29 S6 307658-1/2010

Rechtssatz:
Rechtssatz: 1   Die Annahme, dass die siebentägige Frist des § 37 Abs. 1 AsylG 2005 als aufschiebende Wirkung im Sinne der Dublin-Verordnung zu interpretieren sei, wäre auch gemeinschaftsrechtswidrig, weil sie der praktischen Wirksamkeit (effet utile) der Verordnung entgegenstünde. Wortlaut und Regelungszweck der Verordnung sehen nämlich einen grundsätzlichen Ausschluss einer aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen und lediglich die Möglichkeit zur nationalen Regelung der Zuer... mehr lesen...

Rechtssatz | AsylGH Erkenntnis | 29.10.2010

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