Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführer, sämtliche Staatsangehörige Afghanistans, stellten, die minderjährigen Beschwerdeführer vertreten durch die Erstbeschwerdeführerin, am 27.06.2022, die Zweitbeschwerdeführerin am 22.08.2022, persönlich bei der Österreichischen Botschaft Islamabad (in der Folge: ÖB Islamabad) einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels nach § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Als Bezugsperson wurde der vermeintliche... mehr lesen...
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