Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Künstler-Sozialversicherungsfonds Wien (in der Folge: KSVF) vom 01.02.2023, GZ: XXXX wurde der Antrag von Mag. XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) vom 19.06.2020 auf Gewährung eines Zuschusses zu den zu leistenden Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 16 K-SVFG für die Kalenderjahre 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 abgewiesen, weil die Voraussetzungen gemäß § 17 Abs. 1 Z 2 K-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 24.09.2024, XXXX , wurde der Antrag von XXXX , geb. am XXXX , (in der Folge BF) vom 28.03.2023 auf Gewährung von Zuschüssen zu den zu leistenden Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung für die Jahre 2019 bis 2023 gemäß § 16 Künstler-Sozialversicherungsfondgesetz (in der Folge K-SVFG) vom Künstler-Sozialversicherungsfonds (in der Folge belangte Behörde, K-SVF) abgewiesen. Der BF erfüll... mehr lesen...
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Begründung: 1. Verfahrensgang: 1.1. Die Beschwerdeführerin (in der Folge: BF) stellte am 14.12.2021 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den zu leistenden Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung für die Kalenderjahre 2020 und 2021 und meldete am 31.01.2022 das Ruhen ihrer selbständigen künstlerischen Erwerbstätigkeit. 1.2. Mit Bescheid des Künstler-Sozialversicherungsfonds (in der Folge: KSVF) vom 24.08.2022, GZ: XXXX , wurden die unte... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Künstler-Sozialversicherungsfonds Wien (in der Folge: KSVF) vom 01.02.2023, GZ: XXXX 2, wurde der Antrag von Mag. XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) vom 19.06.2020 auf Gewährung eines Zuschusses zu den zu leistenden Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 16 K-SVFG für die Kalenderjahre 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 abgewiesen, weil die Voraussetzungen gemäß § 17 Ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Am 22.11.2018 übermittelte Frau XXXX (in der Folge BF) dem Künstler-Sozialversicherungsfonds (in der Folge: belangte Behörde bzw. KSVF) das Formular über die Meldung des Ruhens der selbständigen künstlerischen Erwerbstätigkeit. In diesem Formular gab die BF an, dass sie mit 30.11.2018 ihre selbständige künstlerische Erwerbstätigkeit einstellen werde. Als Tätigkeit wurde von der BF im Formular "Malerei" und "Kunsthandwe... mehr lesen...