Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 14. September 2001 wurde er für schuldig erkannt, er habe römisch eins. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 14. September 2001 wurde er für schuldig erkannt, er habe "1. zu D 165/97 1.1 als Vertreter der Dr. Dipl.Ing. B M und... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / Strafrecht EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §51 Abs1RL-BA 1977RAO EMRK Art. 6 heute EMRK Art. 6 gültig ab 01.05.2004 EMRK Art. 6 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B417/03 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK) anhängig, mit dem der Berufung der Beschwerdeführer gegen ein Disziplinarerkenntnis des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer Wien keine Folge gegeben wurde. Den Beschwerdeführern wurde darin im Wesentlichen zur Last gelegt, dass sie entgegen der Vorschrift ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Die Beschwerdeführer sind Rechtsanwälte in Wien. Mit Disziplinarerkenntnis des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer Wien vom 17. November 2000 wurden sie bestraft, weil sie entgegen der Vorschrift des §21c Z8 RAO in einem Gesellschaftsverhältnis zueinander gestanden sind, obwohl der Erstbeschwerdeführer gleichzeitig einer anderen Rechtsanwaltsgesellschaft angehört hat. Mit Erkenntnis der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rech... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz StGG Art6 Abs1 / Erwerbsausübung EMRK Art7 EuRAG 2000 §9 ff RAO §21c Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.02.98 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat Art11 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit 1. Juli 2000 fusionierte die deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts (dGesbR) "H H & Partner - Sozietät von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern" mit der österreichischen offenen Erwerbsgesellschaft (OEG) "H und Partner Rechtsanwälte". Die für die H und Partner OEG als Gesellschafter und Substituten tätigen Rechtsanwälte Dr. H, Dr. V, Dr. S, Dr. R, Dr. G, Dr. G, Dr. M und Dr. S traten der deutschen Gesellschaft bürger... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art133 Z4 B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung EMRK Art6 Abs1 / TribunalDSt 1990 §59 ffEG Art234 EWR-BVG Art6 RAO §1a RAO §21c Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.02.98 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat Art11 B-VG Art. 83 heute ... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Der Antragsteller, ein Rechtsanwalt in Niederösterreich, betreibt zusammen mit einem weiteren Rechtsanwalt eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Er beabsichtigt, sich an einer Rechtsanwalts-GesmbH als geschäftsführender Gesellschafter zu beteiligen. römisch eins. 1.1. Der Antragsteller, ein Rechtsanwalt in Niederösterreich, betreibt zusammen mit einem weiteren Rechtsanwalt eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer Ge... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag RAO §1a RAO §21c Z8 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Der Antragsteller, ein Rechtsanwalt in Niederösterreich, betreibt zusammen mit einem weiteren Rechtsanwalt eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Er beabsichtigt, sich an einer Rechtsanwalts-GesmbH als geschäftsführender Gesellschafter zu beteiligen. römisch eins. 1.1. Der Antragsteller, ein Rechtsanwalt in Niederösterreich, betreibt zusammen mit einem weiteren Rechtsanwalt eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer Ge... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag RAO §1a RAO §21c Z8 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Die Beschwerdeführer sind Rechtsanwälte mit verschiedenen Kanzleisitzen in Graz. Sie meldeten am 29. August 1994 beim Ausschuß der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit der Bezeichnung "Dr. S und Dr. SZ Rechtsanwaltsgesellschaft n.b.R." in die Liste der Rechtsanwaltsgesellschaften an. Unter Punkt 4 der Anmeldung heißt es: "Kanzleisitz der Gesellschaft: 8462 Gamlitz". 1.2.1. Dieser Antrag wurde mit... mehr lesen...
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Norm: RAO §1a RAO §5 RAO §21c Z7, Z8RL-BA 1977 §24 RAO § 1a heute RAO § 1a gültig ab 01.04.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 1a gültig von 01.02.2020 bis 31.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2019 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Die Beschwerdeführer sind Rechtsanwälte mit verschiedenen Kanzleisitzen in Graz. Sie meldeten am 29. August 1994 beim Ausschuß der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit der Bezeichnung "Dr. S und Dr. SZ Rechtsanwaltsgesellschaft n.b.R." in die Liste der Rechtsanwaltsgesellschaften an. Unter Punkt 4 der Anmeldung heißt es: "Kanzleisitz der Gesellschaft: 8462 Gamlitz". 1.2.1. Dieser Antrag wurde mit... mehr lesen...
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Norm: RAO §1a RAO §5 RAO §21c Z7, Z8RL-BA 1977 §24 RAO § 1a heute RAO § 1a gültig ab 01.04.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 1a gültig von 01.02.2020 bis 31.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2019 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird zur Vorgeschichte dieses verfassungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 27.9.1994, B350/94, verwiesen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Erkenntnis den Bescheid der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (im folgenden: OBDK), mit welchem der Berufung ua. der beschwerdeführenden Gesellschaft gegen die V... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art144 Abs1 / Prüfungsmaßstab StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungEWR-Abkommen Anhang VII litBEWR-RechtsanwaltsG 1992 RAO §1a RAO §21c Z7 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird zur Vorgeschichte dieses verfassungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 27.9.1994, B350/94, verwiesen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Erkenntnis den Bescheid der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (im folgenden: OBDK), mit welchem der Berufung ua. der beschwerdeführenden Gesellschaft gegen die V... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art144 Abs1 / Prüfungsmaßstab StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungEWR-Abkommen Anhang VII litBEWR-RechtsanwaltsG 1992 RAO §1a RAO §21c Z7 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Am 11. März 1992 meldeten die Rechtsanwälte Dr. Alexander G., Dr. Peter L., Mag. Dr. Roland D. und Dr. Christoph K. beim Ausschuß der Rechtsanwaltskammer Wien eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit der Bezeichnung L G K & D zur Eintragung in die Liste der Rechtsanwalts-Gesellschaften an. Unter Punkt 4 (Kanzleisitz) dieser Anmeldung wurde bemerkt: "Da eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solche nicht die Rechtsanwaltschaft ausüben kann, hat di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Am 11. März 1992 meldeten die Rechtsanwälte Dr. Alexander G., Dr. Peter L., Mag. Dr. Roland D. und Dr. Christoph K. beim Ausschuß der Rechtsanwaltskammer Wien eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit der Bezeichnung L G K & D zur Eintragung in die Liste der Rechtsanwalts-Gesellschaften an. Unter Punkt 4 (Kanzleisitz) dieser Anmeldung wurde bemerkt: "Da eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solche nicht die Rechtsanwaltschaft ausüben kann, hat di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die Beschwerdeführer sind Mitglieder der Salzburger Rechtsanwaltskammer und Gesellschafter einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufes. Mit Schriftsatz vom 28. Juli 1992 stellten sie an den Ausschuß der Salzburger Rechtsanwaltskammer den Antrag festzustellen, daß die von ihnen beabsichtigte Errichtung einer Filialkanzlei in Wien zulässig sei. Mit Bescheid vom 20. Oktober 1992, Z S 1 RL/NOVE, wies der Ausschuß der Sal... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz StGG Art6 Abs1 / Erwerbsausübung RAO §1a RAO §21c Z7RL-BA 1977 §40 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die Beschwerdeführer sind Mitglieder der Salzburger Rechtsanwaltskammer und Gesellschafter einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufes. Mit Schriftsatz vom 28. Juli 1992 stellten sie an den Ausschuß der Salzburger Rechtsanwaltskammer den Antrag festzustellen, daß die von ihnen beabsichtigte Errichtung einer Filialkanzlei in Wien zulässig sei. Mit Bescheid vom 20. Oktober 1992, Z S 1 RL/NOVE, wies der Ausschuß der Sal... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz StGG Art6 Abs1 / Erwerbsausübung RAO §1a RAO §21c Z7RL-BA 1977 §40 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B2066/92 ein Verfahren über die Beschwerde von Rechtsanwälten gegen einen Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien anhängig, mit welchem ihnen die Weisung erteilt wurde, ihr Kanzleibriefpapier an die Gesetzeslage anzupassen. 1.2. Beim Verfassungsgerichtshof ist weiters zu B1933/93 die Beschwerde einer offenen Erwerbsgesellschaft und von Rechtsanwälten gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall RAO §1a Abs2 RAO §21c Z8RL-BA 1977 §25 B-VG Art. 18 heute B-VG Art. 18 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 18 gültig von 01.01.2004 bis 30.06.2012 z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B2066/92 ein Verfahren über die Beschwerde von Rechtsanwälten gegen einen Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien anhängig, mit welchem ihnen die Weisung erteilt wurde, ihr Kanzleibriefpapier an die Gesetzeslage anzupassen. 1.2. Beim Verfassungsgerichtshof ist weiters zu B1933/93 die Beschwerde einer offenen Erwerbsgesellschaft und von Rechtsanwälten gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall RAO §1a Abs2 RAO §21c Z8RL-BA 1977 §25 B-VG Art. 18 heute B-VG Art. 18 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 18 gültig von 01.01.2004 bis 30.06.2012 z... mehr lesen...