Entscheidungen zu § 156 Abs. 4 IO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS Vwgh 2022/6/29 Ra 2020/15/0015

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/01 Insolvenzordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1439EStG 1988 §108cIO §149 Abs1IO §156 Abs4IO §19VwRallg
Rechtssatz: Zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung standen sich ein aufrechenbarer Prämienbetrag und eine angemeldete Forderung auf Umsatzsteuer in zumindest gleicher Höhe gegenüber. Die Aufrechnung selb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.2022

TE Vwgh Erkenntnis 2020/9/3 Ra 2019/08/0082

1        Über das Vermögen des Mitbeteiligten wurde am 6. Juli 2011 ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Mit Beschluss vom 27. September 2011 (rechtskräftig am 28. Oktober 2011) wurde das Verfahren durch Bestätigung des am 7. September 2011 angenommenen Zahlungsplans mit einer Zahlungsplanquote von 0,88% beendet. 2        Mit (rechtskräftigem) Bescheid vom 2. Juli 2013 stellte die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) fest, dass der Mitbeteiligte in den J... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.09.2020

RS Vwgh 2020/9/3 Ra 2019/08/0082

Index: 23/01 Insolvenzordnung
Norm: IO §156 Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2012/08/0288 E 11. Dezember 2013 VwSlg 18752 A/2013 RS 3 Stammrechtssatz § 156 Abs. 4 IO setzt voraus, dass die Nichtberücksichtigung ausschließlich durch ein zumindest fahrlässiges Verhalten des Schuldners verursacht wurde. Bereits leichtes Mitverschulden des Gläubigers schließt die Anwendung aus (vgl. Lovrek in Konecny/Schubert, K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.2020

RS Vwgh 2020/9/3 Ra 2019/08/0082

Index: 23/01 Insolvenzordnung
Norm: IO §156 Abs4
Rechtssatz: Von Sozialversicherungsträgern ist zwar eine Organisation zu verlangen, die eine zuverlässige und rasche Information über die Konkurseröffnung von Beitragsschuldnern gewährleistet. Meldet aber ein Sozialversicherungsträger als Gläubiger seine Forderung im Insolvenzverfahren deshalb nicht an, weil er (ohne sein Verschulden) über die Existenz der Forderung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.2020

RS Vwgh 2020/9/3 Ra 2019/08/0082

Index: 23/01 Insolvenzordnung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §2 Abs1 Z4IO §156 Abs4IO §16IO §197 Abs1
Rechtssatz: Der Sozialversicherungsträger ist, wenn er - etwa aufgrund der Kenntnis über das Bestehen einer Pflichtversicherung aufgrund einer selbständigen Erwerbstätigkeit in den Vorjahren - damit rechnen muss, dass ein Insolvenzschuldner nach Vorliegen eines Einkommensteuerbescheides in ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.2020

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