Entscheidungen zu § 7 Abs. 2 MedienG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2011/9/21 15Os121/11z

Norm: MedienG §7 Abs2 Z2MedienG §7a Abs1
Rechtssatz: Tatopfer verlieren den Anspruch auf Wahrung ihrer Privatsphäre nicht dadurch, dass sie Opfer eines „spektakulären“ Kriminalfalls geworden sind, sodass die mediale Preisgabe ihrer Identität, etwa durch Nennung des Vor- und Familiennamens, nicht durch den Ausschlussgrund des § 7 Abs 2 Z 2 MedienG gedeckt ist. Entscheidungstexte 15 Os 121/11z ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.09.2011

RS OGH 2011/9/21 15Os121/11z

Norm: MedienG §7 Abs2 Z2MedienG §7a Abs1
Rechtssatz: Tatopfer verlieren den Anspruch auf Wahrung ihrer Privatsphäre nicht dadurch, dass sie Opfer eines „spektakulären“ Kriminalfalls geworden sind, sodass die mediale Preisgabe ihrer Identität, etwa durch Nennung des Vor- und Familiennamens, nicht durch den Ausschlussgrund des § 7 Abs 2 Z 2 MedienG gedeckt ist. Entscheidungstexte 15 Os 121/11z ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.09.2011

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