Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: des angefochtenen Urteiles zutreffend ist, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des angefochtenen Urteiles zutreffend ist, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Da nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen vom Kläger un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). ... mehr lesen...
Norm: VBG §34 Abs2 litb VBG § 34 heute VBG § 34 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 34 gültig von 01.01.2013 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2012 VBG § 34 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2012... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes HonProf Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes HonProf Dr. Gamerith und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Friedrich Hölzl und Dr. Gerhard Dengscherz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei J***** M*****, Gemeindearbeiter, ***** vertreten durch *****, Re... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 lita VBG §34 Abs2 litbstmk GdVBG §35 Abs2 litastmk GdVBG §37 Abs2 litb VBG § 32 heute VBG § 32 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 32 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 210/2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die behaupteten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Vom Berufungsgericht wurden nicht Feststellungen, die von denen des Erstgerichtes abweichen, getroffen, sondern lediglich im Rahmen der Stellungnahme zur Beweisrüge der beklagten Partei aus der Außerstreitstellung von Abs 1 der Klage durch die beklagte Partei sowie aus den vom Erstgericht getroffenen Feststellungen Schlüsse über die ... mehr lesen...
Norm: VBG §34 Abs2 litb VBG § 34 heute VBG § 34 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 34 gültig von 01.01.2013 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2012 VBG § 34 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2012... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (Paragraph 48, ASGG).
Rechtliche Beurteilung
Ergänzend ist auszuführen: Der Klägerin waren auf Grund der Weisung der Krankenhausverwaltung vom 27.1.1984 die Bedingungen für den Bezug von Übermengen bekannt. Eines ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde von der beklagten Partei ab Beginn des Schuljahres 1986/87 befristet bis 15.7.1988 als Musikschullehrerin für das Fach "Querflöte" angestellt. Das letzte Bruttomonatsgehalt der Klägerin im September 1987 betrug 20.093 S zuzüglich einer Landespersonalzulage von monatlich 1.519 S. Dieses Gehalt entsprach einer vollen Lehrverpflichtung. Mit Schreiben vom 16.10.1987 hat die beklagte Partei die Klägerin entlassen. Die Klägerin wurde von der be... mehr lesen...
Norm: VBG §34 Abs2 litb VBG § 34 heute VBG § 34 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 34 gültig von 01.01.2013 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2012 VBG § 34 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2012... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Ob Maria P*** der Klägerin zu einem früheren Zeitpunkt Essenmarken gegen Bezahlung überlassen hatte, ist nicht entsche... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1.August 1970 bei der Beklagten als Leiter der Sparte "Ernste Musik" des Landesstudios Steiermark angestellt. Daneben war er auch künstlerischer Leiter des "pro arte"-Chors und des "pro arte"-Orchesters. Nachdem die Streitteile die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses des Klägers mit 31. Dezember 1988 vereinbart hatten, wurde er von der Beklagten mit Schreiben vom 21.Dezember 1988 mit der
Begründung: vorzeitig entlassen, daß es bei der... mehr lesen...
Norm: VBG §34 Abs2 litb VBG § 34 heute VBG § 34 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 34 gültig von 01.01.2013 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2012 VBG § 34 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2012... mehr lesen...
Norm: VBG §34 Abs2 litb VBG § 34 heute VBG § 34 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 34 gültig von 01.01.2013 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2012 VBG § 34 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2012... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Feststellungen des Berufungsgerichtes sind - wie sich aus seiner Beweiswürdigung eindeutig ergibt - in der Richtung zu verstehen, daß am 3. September 1987 eine verbale Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und seinem Vorgesetzten W*** stattgefunden hat, daß aber auf Grund der divergierenden und das Berufungsgericht nicht überzeugenden Aussagen nicht festgestellt werden konnte, ob es bei der Auseinandersetz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Die Entlassung muß unverzüglich, nämlich sofort, nachdem der Entlassungsgrund dem Arbeitgeber bekannt geworden ist, ausgesprochen werden, wid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1.Oktober 1974 als vollbeschäftigter Facharzt für Zahnheilkunde im Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus Vertragsbediensteter der Beklagten. Nach seinem Dienstvertrag finden auf sein Dienstverhältnis die Bestimmungen der Vertragsbedienstetenordnung und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Der Stadtsenat der Beklagten ernannte den Kläger mit Wirkung vom 1.Mai 1975 zum Facharztassistenten... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6 E6c ArbVG §120 Abs1 Satz3 ArbVG §122 Abs1 Z5 B-VG Art56 B-VG Art57 B-VG Art96 Abs2 GewO 1973 §82 litgnö GdO §22 Abs2nö GdVBG §39 Abs2 litb VBG §34 Abs2 litb AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975 ArbVG § 120 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. Mai 1977 auf Grund eines Sonderdienstvertrages Vertragsbediensteter der beklagten Partei. Er wurde am 22. April 1986 entlassen. Der Kläger begehrt die Feststellung des aufrechten Fortbestandes seines Arbeitsverhältnisses sowie die Zahlung der Entgeltdifferenz - unter Anrechnung des anderweitig Verdienten - aus dem Zeitraum April bis Oktober 1986. Die Tätigkeit des Klägers sei vom Bürgermeister in diskriminierender Weise rechtswidrig ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hatte an Dr. Bernhard S***, einen Angestellten der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, schriftlich Prozeßvollmacht erteilt. Nach dem Inhalte dieser Prozeßvollmacht ist der Machthaber berechtigt, die Vollmacht auf einen anderen Bevollmächtigten nach seiner Wahl zu übertragen oder Untervollmacht zu erteilen. Da Dr. Bernhard S*** gemäß § 40 Abs 1 ASGG nur zur Vertretung vor den Gerichten erster und zweiter Instanz berechtigt ist,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist eine Gesellschaft m.b.H. Ihr einziger Gesellschafter ist der Bund. Der Kläger schloß durch Annahme eines ihm durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Gesellschaft unterbreiteten Anbotes vom 12.Januar 1973 mittels Gegenbriefes vom 18. Januar 1973 einen Dienstvertrag. Nach diesem Vertrag sollte dem Kläger die hauptberuflich auszuübende Geschäftsführung der Gesellschaft obliegen. In diesem Sinne wurde er zum einzelzeichnungsberechti... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 30. Juli 1973 bis 4. April 1983 bei der Beklagten als Hilfsarbeiter beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung. Mit der Behauptung, seine Entlassung sei ungerechtfertigt erfolgt bzw. es treffe ihn jedenfalls kein Verschulden an der Entlassung, begehrt der Kläger den der Höhe nach unbestrittenen Klagebetrag als Abfertigung. Die Beklagte beantragte, das Klagebegehren abzuweisen. Der Kläger sei trotz Abmahnung und Androhung der Entlas... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 4. September 1981 bis 30. Oktober 1985 bei der beklagten Partei als Angestellter mit einem Bruttomonatsgehalt von zuletzt S 12.358,-- beschäftigt. Nach einer Einschulung übernahm er im ersten Halbjahr 1982 vom Prokuristen Wolfgang S*** die Haupt- und Valutenkasse. Der Kläger war hauptverantwortlich für den Ankauf von Valuten. Vor Übernahme der Hauptkasse wurde ihm die allgemeine Dienstanweisung, welche vom Geschäftsleiter Wolfgang F*** ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung ist zutreffend (vgl. Kuderna, Entlassungsrecht 88); es reicht daher aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen. Im übrigen geht die Rechtsrüge nicht von dem von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei übernahm den Kläger, der vorher bei der Ö*** K*** Gesellschaft m.b.H. beschäftigt gewesen war, ab 1.3.1980 unter Wahrung aller aus diesem Dienstverhältnis erworbenen Rechte in ein Angestelltendienstverhältnis. Nachdem der Geschäftsführer der beklagten Partei, Dr. Edmund F***, im August oder Spetember 1981 eine vertrauliche Information erhalten hatte, daß der Kläger durch eine Tätigkeit für die Firma I*** das Konkurrenzverbot verletze, kün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 3.4.1978 bei der erstbeklagten Partei, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, als Verkäuferin beschäftigt. Sie wurde am 2.7.1985 entlassen. Die Klägerin begehrt an Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung und Abfertigung die Zahlung von S 178.381,40 brutto sA. Sie behauptet, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen worden zu sein. Außerdem sei die Entlassung verspätet ausgesprochen worden. Die beklagten P... mehr lesen...
Norm: VBG §34 Abs2 litc VBG § 34 heute VBG § 34 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 34 gültig von 01.01.2013 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2012 VBG § 34 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2012... mehr lesen...
Norm: VBG §34 Abs2 litb VBG § 34 heute VBG § 34 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 34 gültig von 01.01.2013 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2012 VBG § 34 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2012... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 AngG §27 VBG §34 Abs2 litb ABGB § 1162 heute ABGB § 1162 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert... mehr lesen...