Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist lediglich auszuführen: Das Berufungsgericht hat lediglich unter Zitierung der entsprechenden Seitenzahl des erstgerichtlichen Urteils auf die Wiederg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stand seit 12.12.1983 in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur beklagten Partei, welches der Vertragsbedienstetenordnung 1979 unterlag. Seit 1985 hat der Kläger die Fahrberechtigung als Autobuslenker ohne Personenbeförderung. Er war überwiegend mit Schlosser- und Mechanikerarbeiten bei verschiedenen Reparaturen beschäftigt, wurde durchschnittlich zweimal im Monat als Austauschlenker für Busse eingesetzt und fuhr an der Dienststelle selbs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Klägerinnen fochten die Kündigung in erster Instanz auch gemäß § 105 ArbVG an, ohne hiezu allerdings ein Sachvorbringen zu erstatten. Das Erstgericht wies die auf Unwirksamerklärung der Kündigungen gerichteten Klagebegehren ab. In den Berufungen erstatteten die Klägerinnen hiezu kein Vorbringen. Der Grund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 4.November 1974 bei der Beklagten beschäftigt und war als Straßenbahnfahrer im Einmannbetrieb eingesetzt. In der Zeit von 1982 bis 1992 erstattete der Kläger 41 Krankmeldungen mit insgesamt 515 Krankenstandstagen. Alle Krankenstände waren medizinisch gerechtfertigt. Am 24.Oktober 1988 teilte die Personalabteilung der Beklagten dem Kläger mit, daß seine Krankenstände beträchtlich überhöht seien und er bei weiterhin überhöhten Krankenstän... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 BIIh B-VG Art21 VBG §32 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 B-VG Art. 21 heute B-VG Art. 21 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Norm: B-VG Art21 Abs1 VBG §32 B-VG Art. 21 heute B-VG Art. 21 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 21 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 21 gültig von 01.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die rechtliche Beurteilung durch das Berufungsgericht und die von diesem gemäß § 500a Abs 2 ZPO übernommene rechtliche Beurteilung durch das Erstgericht zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung durch das Berufungsgericht und die von diesem gemäß Paragraph 500 a, Absatz 2, ZPO übernommene rechtliche Beurteilung durch das Erstgericht zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit dem Jahre 1971 Sekretariatsleiterin beim B*****institut (B*****). Seit dem Schuljahr 1985/86 wurde bei diesem Institut ein Schulversuch für Handelsakademien und Handelsschulen für Berufstätige unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts geführt. Die Klägerin war beim Aufbau und der Vorentwicklung dieses Schulversuchs beteiligt und als andragogische Betreuerin für diesen Schulversuch vorgesehen. Es handelt sich dabei nicht um eine U... mehr lesen...
Norm: nö GdBDO 1976 §93 Abs1nö GdVBG §32
Rechtssatz:
Aus dem klaren Wortlaut dieser Gesetzesstellen ergibt sich, daß sich die im § 93 Abs 1 nö GdBDO vorgesehene Ermächtigung nur auf die Bewilligung von Sonderurlaub in einem bestimmten Einzelfall aufgrund eines begründeten Ersuchens erstreckt. Diese Ermächtigung des Bürgermeisters umfaßt jedoch nicht die bindende Zusage eines über die Bestimmungen des nö GdVBG hinausgehenden Jahresurl... mehr lesen...
Norm: PVG §9 PVG §10 PVG §12 VBG §32 PVG § 9 heute PVG § 9 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2024 PVG § 9 gültig von 30.12.2022 bis 22.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 PVG § 9 gültig von 24.12.2020 b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist noch folgendes auszuführen: Wie das Berufungsgericht richtig erkannt hat, ist eine Kündigung gemäß § 32 VBG unverzüglich auszusprechen, nachde... mehr lesen...
Norm: AngG §25 AngG §27 VBG §32 AngG Art. 1 § 25 heute AngG Art. 1 § 25 gültig ab 01.07.1921 AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975 ... mehr lesen...
Norm: VBG §32 VBG §34 VBG § 32 heute VBG § 32 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 32 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 210/2013 VBG § 32 gültig von 24.06.2006 bis 31.12.2013... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. Juni 1981 bis 22. Jänner 1987 bei der beklagten Partei, Bundesministerium für Landesverteidigung, als Heeresvertragsarzt (§ 61 Abs 3 ÄrzteG) beschäftigt und bezog zuletzt ein Gehalt von 20.900 S. Die Anstellung des Klägers erfolgte im Rahmen der Bestimmungen der zwischen der beklagten Partei und der Österreichischen Ärztekammer abgeschlossenen Gesamtvereinbarung. Diese Gesamtvereinbarung hat (auszugsweise) folgenden wesentlichen Inhalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Umformulierung des auf "Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung" gerichteten Klagebegehrens in ein solches auf Feststellung des aufrechten Bestandes des Dienstverhältnisses durch das Berufungsgericht begründet weder eine Nichtigkeit noch einen als Verfahrensmangel zu qualifizierenden Verstoß gegen § 405 ZPO. Das Klagebegehren ist so zu verstehen, wie es im Zusammenhalt mit der Klageerzählung vom Kläge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 4. September 1981 bis 30. Oktober 1985 bei der beklagten Partei als Angestellter mit einem Bruttomonatsgehalt von zuletzt S 12.358,-- beschäftigt. Nach einer Einschulung übernahm er im ersten Halbjahr 1982 vom Prokuristen Wolfgang S*** die Haupt- und Valutenkasse. Der Kläger war hauptverantwortlich für den Ankauf von Valuten. Vor Übernahme der Hauptkasse wurde ihm die allgemeine Dienstanweisung, welche vom Geschäftsleiter Wolfgang F*** ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die
Begründung: des angefochtenen Urteils durch das Berufungsgericht ist zutreffend. Es reicht daher aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die
Begründung: des angefochtenen Urteils durch das Berufungsgericht ist zutreffend. Es reicht daher aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Zu der in der Revision allein aufgeworfenen Frage der mangelnden Bestimmtheit der Kündigung ist er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 15. April 1979 als Vertreter für das Gebiet des westlichen Niederösterreichs mit einem monatlichen Fixum von netto S 15.145 und Provisionsanspruch angestellt. Nach dem Dienstvertrag konnte er die Reisepläne zwar selbst erstellen, war aber verpflichtet, sich bei seiner Arbeitseinteilung im Sinne und Interesse einer optimalen Geschäftsvermittlung an die durch die Kunden vorgegebenen Besuchszeiten zu orientieren. Die Erfüll... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei übernahm den Kläger, der vorher bei der Ö*** K*** Gesellschaft m.b.H. beschäftigt gewesen war, ab 1.3.1980 unter Wahrung aller aus diesem Dienstverhältnis erworbenen Rechte in ein Angestelltendienstverhältnis. Nachdem der Geschäftsführer der beklagten Partei, Dr. Edmund F***, im August oder Spetember 1981 eine vertrauliche Information erhalten hatte, daß der Kläger durch eine Tätigkeit für die Firma I*** das Konkurrenzverbot verletze, kün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 20. Juli 1913 geborene Kläger war vom 1. Dezember 1946 bis 31. Dezember 1978 als Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft Leoben in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis bei der Beklagten beschäftigt. Am 31. Dezember 1978 wurde er in den dauernden Ruhenstand versetzt. Da der Beklagten kein geeigneter Nachfolger zur Verfügung stand, wurde der Kläger von der Beklagten ab diesem Zeitpunkt mit jeweils auf längstens ein Jahr befristeten aufeinanderfolg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. Juli 1977 bei der Beklagten als Schaffner, Wagenführer und zuletzt als Busfahrer beschäftigt. Mit Schreiben der Beklagten vom 27. Dezember 1983 wurde sein Dienstverhältnis im Sinn des § 58 Abs 3 lit a, c und d der Dienst- und Besoldungsordnung für die Angestellten Österreichischer Privatbahnunternehmungen (DBO) unter Wahrung der dreimonatigen Kündigungsfrist zum 31. März 1984 aufgekündigt. Der Kläger war seit 1. Juli 1977 bei der Bekl... mehr lesen...
Norm: VBG §30 VBG §32 VBG § 30 heute VBG § 30 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2018 VBG § 30 gültig von 15.08.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 60/2018 VBG § 30 gültig von 31.07.2016 bis 14.08.2018 ... mehr lesen...
Norm: VBG §32 VBG § 32 heute VBG § 32 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 32 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 210/2013 VBG § 32 gültig von 24.06.2006 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
Norm: VBG §30 Abs3 VBG §32 VBG § 30 heute VBG § 30 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2018 VBG § 30 gültig von 15.08.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 60/2018 VBG § 30 gültig von 31.07.2016 bis 14.08.2... mehr lesen...
Norm: VBG §30 Abs1 litb VBG §32 VBG §34 VBG § 30 heute VBG § 30 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2018 VBG § 30 gültig von 15.08.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 60/2018 VBG § 30 gültig von 31.07.20... mehr lesen...
Der Kläger begehrt mit der am 15. 3. 1968 eingebrachten Klage die Feststellung, daß ein zur Republik Österreich bestehendes Dienstverhältnis ungeachtet der am 23. 2. 1968 erfolgten Kündigung über diesen Zeitpunkt hinaus weiterhin aufrecht fortbesteht. Der Kläger begrundete das Klagebegehren damit, daß er seit dem Jahre 1953 Vertragsbediensteter der beklagten Partei sei und daß auf sein Dienstverhältnis das Vertragsbedienstetengesetz 1948 Anwendung finde. Mit Schreiben des Landessch... mehr lesen...
Norm: VBG §32 VBG § 32 heute VBG § 32 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 32 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 210/2013 VBG § 32 gültig von 24.06.2006 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
Norm: VBG §32 VBG § 32 heute VBG § 32 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 32 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 210/2013 VBG § 32 gültig von 24.06.2006 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
Norm: VBG §32 VBG § 32 heute VBG § 32 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 32 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 210/2013 VBG § 32 gültig von 24.06.2006 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
Norm: VBG §32 §37 Abs1 Wr VBO, §73 Abs2 Tir LVBG VBG § 32 heute VBG § 32 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 32 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 210/2013 VBG § 32 gültig von ... mehr lesen...