Norm
PVG §9Rechtssatz
Wendet der Arbeitnehmer ein, die Kündigung nach § 32 VBG sei nicht rechtzeitig erfolgt, ist es Sache des Arbeitgebers, die Verzögerung sachlich rechtfertigende Gründe zu behaupten und zu beweisen.Wendet der Arbeitnehmer ein, die Kündigung nach Paragraph 32, VBG sei nicht rechtzeitig erfolgt, ist es Sache des Arbeitgebers, die Verzögerung sachlich rechtfertigende Gründe zu behaupten und zu beweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0052993Dokumentnummer
JJR_19890628_OGH0002_009OBA00150_8900000_001