RS OGH 1985/6/4 4Ob12/84, 8ObA130/01b

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Veröffentlicht am 04.06.1985
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Norm

VBG §30
VBG §32

Rechtssatz

Die Umdeutung einer Entlassung in eine Kündigung (§ 30 Abs 3 VBG) ist allerdings bei einem auf bestimmte Zeit eingegangenen Arbeitsverhältnis eines Vertragsbediensteten schon deshalb ausgeschlossen, weil § 30 Abs 1 Satz 2 VBG die Vertragsauflösung durch Kündigung (§ 32 VBG) nur bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen zuläßt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0082106

Dokumentnummer

JJR_19850604_OGH0002_0040OB00012_8400000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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