Entscheidungen zu § 24 Abs. 9 VBG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-16 von 16

RS OGH 2013/8/27 9ObA66/13s, 8ObA46/20b

Norm: VBG §24 Abs9
Rechtssatz: Gegen die Verfassungsmäßigkeit der in § 24 Abs 9 VBG festgelegten Resolutivbedingung, bei deren Eintritt das Dienstverhältnis des Vertragsbediensteten durch Zeitablauf endet, bestehen keine Bedenken. Das dem öffentlichen Dienstgeber in § 24 Abs 9 VBG eingeräumte Ermessen (Kann?Bestimmung), auf die automatische Beendigung des Dienstverhältnisses bei Langzeitkrankenständen zu dringen, ist von nachvollziehbaren Gesic... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.08.2013

TE OGH 2008/4/3 8ObA13/08g

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Entscheidung | OGH | 03.04.2008

TE OGH 2008/2/7 9ObA34/07a

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Entscheidung | OGH | 07.02.2008

TE OGH 2007/11/22 8ObA65/07b

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Entscheidung | OGH | 22.11.2007

RS OGH 2006/1/25 9ObA129/04t, 8ObA65/07b, 9ObA34/07a, 8ObA13/08g, 8ObA66/14k

Norm: Universitätsgesetz 2002 §108Universitätsgesetz 2002 §126Universitätsgesetz 2002 §128VBG §24 Abs9
Rechtssatz: § 108 Abs 1 UG 2002 ist dahin zu verstehen, dass die ehemaligen Vertragsbediensteten nach der Übernahme des Dienstverhältnisses durch die Universitäten zwar dem allgemeinen Regime des Arbeitsrechts unterstellt werden, dass aber der von § 126 Abs 4 UG 2002 vorgegebene Inhalt des Arbeitsvertrags, nämlich das VBG in der jeweils gelten... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.2006

TE OGH 2006/1/25 9ObA129/04t

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Entscheidung | OGH | 25.01.2006

TE OGH 2002/9/19 8ObA10/02g

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Entscheidung | OGH | 19.09.2002

TE OGH 2002/4/18 8ObA162/01h

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Entscheidung | OGH | 18.04.2002

TE OGH 2001/9/5 9ObA159/01z

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Entscheidung | OGH | 05.09.2001

RS OGH 2001/9/5 9ObA159/01z

Norm: VBG §24 Abs9
Rechtssatz: Zeiten, in denen der Arbeitnehmer wegen einer unberechtigt ausgesprochenen Entlassung von einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeht, werden nicht als Zeiten einer Dienstverhinderung im Sinn dieser Bestimmung angesehen. Von einer Beeinträchtigung - dienstlicher - betrieblicher Interessen durch langdauernde Krankenstände kann bei einem Arbeitnehmer, der ohnehin wegen einer unberechtigten Entlassung vom Betri... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.09.2001

TE OGH 2001/1/11 8ObA178/00k

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Entscheidung | OGH | 11.01.2001

RS OGH 2001/1/11 8ObA178/00k, 9ObA159/01z

Norm: nö GdVBG §26 Abs9VBG §24 Abs9
Rechtssatz: Eine Zeit, während der ein Dienstantritt wegen einer unberechtigten Entlassung durch den Arbeitgeber nicht in Betracht kommt, ist nicht als Dienstverhinderung wegen eines Unfalles oder einer Krankheit anzusehen. Entscheidungstexte 8 ObA 178/00k Entscheidungstext OGH 11.01.2001 8 ObA 178/00k Veröff: SZ 74/2 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.01.2001

RS OGH 1993/12/10 9ObA256/93 (9ObA257/93), 8ObA162/01h, 8ObA10/02g, 8ObA13/08g, 8ObA43/09w, 9ObA104/

Norm: VBG allgVBG §24 Abs9
Rechtssatz: Auf die Beschäftigten der Münze Österreich AG ist das VBG nicht unmittelbar anzuwenden. Mit einer vertraglichen Übernahme des VBG etwa als Vertragsschablone kann eine § 24 Abs 9 VBG entsprechende Resolutivbedingung nicht wirksam vereinbart werden. Entscheidungstexte 9 ObA 256/93 Entscheidungstext OGH 10.12.1993 9 ObA 256/93 Veröff: SZ 66/169 = D... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1993

TE OGH 1987/9/16 14ObA48/87

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die in der Revision allein aufgeworfene Frage der Dauer der Dienstverhinderung wurde vom Berufungsgericht zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß nach den Feststellungen der erste ununterbrochene Krankenstand der Klägerin, der zum Teil auf die Folgen eines Arbeitsunfalls und zum Teil auf ein dav... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.09.1987

RS OGH 1987/9/16 14ObA48/87

Norm: stmk GdVBG §24 Abs4stmk GdVBG §24 Abs9
Rechtssatz: Tritt innerhalb von sechs Monaten nach Wiederantritt des Dienstes abermals eine Dienstverhinderung durch Krankheit schlechthin oder infolge desselben Unfalls ein, so gilt sie unabhängig davon, ob der Unfall ein Arbeitsunfall war, als Fortsetzung der früheren Dienstverhinderung. Lediglich ein neuerlicher Unfall setzt die Zeit der Dienstverhinderung nicht fort. Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1987

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