Norm
VBG §24 Abs9Rechtssatz
Gegen die Verfassungsmäßigkeit der in § 24 Abs 9 VBG festgelegten Resolutivbedingung, bei deren Eintritt das Dienstverhältnis des Vertragsbediensteten durch Zeitablauf endet, bestehen keine Bedenken. Das dem öffentlichen Dienstgeber in § 24 Abs 9 VBG eingeräumte Ermessen (Kann?Bestimmung), auf die automatische Beendigung des Dienstverhältnisses bei Langzeitkrankenständen zu dringen, ist von nachvollziehbaren Gesichtspunkten getragen.Gegen die Verfassungsmäßigkeit der in Paragraph 24, Absatz 9, VBG festgelegten Resolutivbedingung, bei deren Eintritt das Dienstverhältnis des Vertragsbediensteten durch Zeitablauf endet, bestehen keine Bedenken. Das dem öffentlichen Dienstgeber in Paragraph 24, Absatz 9, VBG eingeräumte Ermessen (Kann?Bestimmung), auf die automatische Beendigung des Dienstverhältnisses bei Langzeitkrankenständen zu dringen, ist von nachvollziehbaren Gesichtspunkten getragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129049Im RIS seit
04.12.2013Zuletzt aktualisiert am
17.03.2025