Norm
VBG §24 Abs9Rechtssatz
Die Verständigungspflicht dient dem Schutz des Vertragsbediensteten, der dadurch die Chance haben soll, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um den Dienst vor Ablauf der Jahresfrist wieder antreten zu können, oder zumindest eine vertragliche Verlängerung des Dienstverhältnisses bis zu seiner Gesundung zu erwirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134584Im RIS seit
19.12.2023Zuletzt aktualisiert am
19.12.2023