Begründung: Die Betreibende beantragte wider die Verpflichtete, den zwischen ihnen ergangenen Schiedsspruch des ICC International Court of Arbitration (ICC) vom 8. Mai 2008, in der Fassung des Nachtrags vom 29. Juni 2008 zum Schiedsspruch vom 8. Mai 2008, GZ 14604/JB/JEM, und das Urteil der Cour d'Appel de Paris vom 10. September 2009, GZ 08/1157, für Österreich für vollstreckbar zu erklären; zugleich begehrte die Betreibende zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 254... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete, ein deutscher Staatsbürger, wurde mit dem laut Bestätigung des Obergerichts O***** vom 14. Juli 2008 in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Kantonsgerichts O***** vom 28. April 2008, Z 07/007/dz, als Vater der am 19. April 2006 geborenen C*****, der nunmehr betreibenden Partei, festgestellt und dazu verpflichtet, dieser ab 19. April 2006 monatlich im Vorhinein (mit 5 % seit Verfall verzinsliche) Unterhaltsbeiträge von 700 SFR zuzüglich allfälliger Kinde... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte in Punkt 1 seines Beschlusses einen Schiedsspruch des Internationalen kommerziellen Schiedsgerichts bei der Handels- und Industriekammer der Ukraine vom 23. Juni 2008 über 24.000 EUR an Kapital, 2.088 EUR an Konventionalstrafe und 2.335,89 EUR an Kosten für Österreich für vollstreckbar. Das Rekursgericht gab dem dagegen vom Antragsgegner und Verpflichteten des anhängigen Exekutionsverfahrens (in der Folge immer: Verpflichteter) erhobenen Rekurs ... mehr lesen...
Begründung: Der in Österreich wohnhafte Verpflichtete ist der Vater des in Polen wohnhaften minderjährigen Betreibenden. Das polnische Amtsgericht Konin (im Folgenden Titelgericht) verhielt mit Urteil vom 14. März 2000, AZ III RC 82/00 (im Folgenden Titelurteil), den Verpflichteten zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von 400 Zloty ab 1. Juli 1997 an den Betreibenden zu Handen von dessen Mutter. Aus der vom Betreibenden vorgelegten und in die deutsche Sprache übersetz... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte die vom Erstgericht verfügte Vollstreckbarerklärung des Ricorso per Decreto Ingiuntivo (Zahlungsbefehls) des italienischen Tribunale di Udine vom 16. September 2004, Zl. 4228/04, für Österreich und die aufgrund dieses Exekutionstitels erlassenen Exekutionsbewilligungen (Fahrnis- und Forderungsexekution sowie zwangsweise Pfandrechtsbegründung). Der gegen die Konformatsentscheidung erhobene außerordentliche Revisionsrekurs des Verpflichteten... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen erklärten - im 2. Rechtsgang - die Vollstreckbarkeit eines französischen Exekutionstitels und bewilligten die Fahrnisexekution. Das Rekursgericht lehnte die inhaltliche Überprüfung der von den verpflichteten Parteien erstmals im 2. Rechtsgang behaupteten Versagungsgründe, die der Vollstreckbarerklärung entgegenstehen sollen (Verletzung des inländischen ordre public [Unanfechtbarkeit eines mittels Prozessbetrugs erlangten Urteils] und Verletzung des re... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Gesellschaften mbH mit Sitz in Deutschland (betreibende Partei) bzw. Österreich (verpflichtete Partei). In einem deutschen Mahnverfahren erging zugunsten der betreibenden Partei ein Mahnbescheid über 5.077,33 EUR. Die nicht rechtsfreundlich vertretene verpflichtete Partei erhob dagegen Widerspruch, worauf beim deutschen Landgericht Amberg das ordentliche Verfahren eingeleitet wurde. In diesem Verfahren wurde der verpflichteten Partei aufgetragen, binn... mehr lesen...
Norm: EO §84 Abs2 Z2 EO § 84 heute EO § 84 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 84 gültig von 01.10.2000 bis 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 84 gültig von 01.10.1995 bis 30.09.2000 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte mit Beschluss vom 15. Dezember 2004 zahlreiche im Zeitraum vom 2. März 1990 bis 5. April 2004 ergangene „Benachrichtigungen des Zentrums für Sozialarbeit/Fürsorgeamt/Ljubljana-Bezigrad" für Österreich für vollstreckbar und bewilligte dem Betreibenden in einem weiteren Beschluss vom gleichen Tag auf Grund des bereits mit rechtskräftigem Beschluss vom 14. Mai 2001 (ON 4) für vollstreckbar erklärten Urteils des Grundgerichts Ljubljana vom 20. Jun... mehr lesen...
Norm: EO §84 Abs2 Z2 EO § 84 heute EO § 84 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 84 gültig von 01.10.2000 bis 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 84 gültig von 01.10.1995 bis 30.09.2000 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 Aa EO §35 KEO idF EO-Nov 2000 §84 Abs2 Z2EuGVÜ Art27EuGVÜ Art28EuGVÜ Art36LGVÜ Art27LGVÜ Art28LGVÜ Art36 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte das Urteil des Landgerichts München I vom 20. November 1997, 6 O 17798/97, für Österreich für vollstreckbar und bewilligte der Betreibenden gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung einer Forderung von 1,407.105,84 S = 102.258,37 EUR sA die Forderungsexekution. Das Erstgericht erklärte das Urteil des Landgerichts München römisch eins vom 20. November 1997, 6 O 17798/97, für Österreich für vollstreckbar und bewilligte der Betreibenden gegen d... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Amtsgerichts Gießen vom 7. September 1987 rechtskräftig geschieden. In diesem Rechtsstreit schlossen die Parteien am 7. September 1987 einen gerichtlichen Vergleich, in dem sich der Verpflichtete (unter anderem) zur Zahlung eines monatlichen Ehegattenunterhalts von 8.000 DM verpflichtete, und zwar "entsprechend der in Ziffer A III und XI und B des Notars Volker Bouffier in Gießen vom 12. 11. 1986 - UR.-Nr.: 393/86 - getroffene... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und betreibende Partei beantragte, das Urteil des Tribunals Bozen (Italien) vom 31. Dezember 2001, GZ N. 2240/91 RG, in Österreich für vollstreckbar zu erklären und ihr zur Hereinbringung des Urteilsbetrags die Fahrnisexekution gegen die verpflichtete Partei zu bewilligen. Sie legte eine Originalausfertigung des Urteils in italienischer Sprache und über Verbesserungsauftrag des Erstgerichts eine beglaubigte auszugsweise Übersetzung dieses Urteils in... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 18. August 2002 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz beantragte die betreibende Partei die Vollstreckbarerklärung des Scheck-Vorbehaltsurteils des Landesgerichts Duisburg vom 30. Jänner 2002, AZ 25 O 77/01, mit dem die verpflichtete Partei zur Zahlung von 100.000 DM sA verurteilt wurde. Dieses Urteil wurde im
Spruch: für vorläufig vollstreckbar erklärt und trägt den Vermerk eines Urkundsbeamten, wonach die vorstehende Ausfertigung der Klägerin zum Zwecke... mehr lesen...
Norm: EO §84 Abs2 Z2 EO § 84 heute EO § 84 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 84 gültig von 01.10.2000 bis 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 84 gültig von 01.10.1995 bis 30.09.2000 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 K EO §83 AfEO idF EO-NOv 2000 §84 Abs2 Z2EuGVÜ Art2EuGVÜ Art16EuGVÜ Art31EuGVÜ Art36Art 36 LGVÜ EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte das rechtskräftige und vollstreckbare Versäumnis-Urteil des deutschen Amtsgerichts Duisburg (im Folgenden Titelgericht) vom 27. Mai 1991 (richtig: 1999), AZ 37 F 256/98 (im Folgenden Titelurteil), in Österreich für vollstreckbar. Mit diesem Urteil wurde der Verpflichtete als ehelicher Vater der beiden Betreibenden u.a. zu Punkt 3. verhalten, an die Erstbetreibende zum Ersten eines jeden Monats vom 1. März 2000 an 142 % des jeweiligen Regelbetra... mehr lesen...
Begründung: Nach den Entscheidungsgründen des ausländischen Exekutionstitels, des am 19. November 1999 in Frankreich für vollstreckbar erklärten, kontradiktorischen teilweise abändernden Berufungsurteils (im Folgenden französisches Berufungs- oder Titelurteil) des Cour d´ Appel de Versailles (im Folgenden Titelgericht) vom 15. November 1999 beauftragte die französische Absenderin einen französischen "Transportspediteur" (im Folgenden Spediteur) mit Bestellschein vom 4. August 1994... mehr lesen...
Norm: EO §84 Abs2 Z2 EO § 84 heute EO § 84 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 84 gültig von 01.10.2000 bis 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 84 gültig von 01.10.1995 bis 30.09.2000 ... mehr lesen...
Norm: EO §84 Abs2 Z2 EO §84 Abs3UN - Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ArtV EO § 84 heute EO § 84 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 84 gültig von 01.10.2000 bis 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Aufhebung eines sie belastenden Schiedsspruchs der Chinesischen Schiedskommission für Außenwirtschaft und -handel in Peking vom 22. 12. 2000. Sie brachte vor, sie habe mit der beklagten Partei - einer Gesellschaft mit Sitz in der Volksrepublik China - am 3. 3. 1999 einen "Contract" mit Schiedsklausel geschlossen. In diesem Vertrag sei "Budapest, Ungarn" als Erfüllungsort vereinbart gewesen. Die beklagte Partei habe "mit wesentlichen und... mehr lesen...
Norm: EO §84 Abs2 Z2 EO §84 Abs3UN - Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ArtV EO § 84 heute EO § 84 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 84 gültig von 01.10.2000 bis 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 ... mehr lesen...
Norm: EO §84 Abs2 EO § 84 heute EO § 84 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 84 gültig von 01.10.2000 bis 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 84 gültig von 01.10.1995 bis 30.09.2000 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 29. 4. 1998 wurde ein Versäumungsurteil des Landgerichtes München für vollstreckbar erklärt und auf Grund dieses Exekutionstitels die Fahrnisexekution bewilligt. Ferner wurde mit Beschluss dieses Gerichtes vom 16. 6. 1998 die Exekutionssache gemäß § 44 JN dem Erstgericht überwiesen. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 29. 4. 1998 wurde ein Versäumungsu... mehr lesen...
Norm: EO nF §84 Abs2EO nF §84 Abs3 ZPO §223 Abs2 ZPO §224 ZPO §225 Abs1 ZPO § 223 gültig von 01.01.2003 bis 30.04.2011 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 223 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 104/1985 ZPO § 224 gültig von 01.01.2005 bis 30.04.2011 ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem am 6.12.1995 beim Erstgericht eingelangten Antrag beantragte die betreibende Partei aufgrund eines rechtskräftig und vollstreckbaren Schiedsspruches des vom Schiedsinstitut der Handelskammer Stockholm gebildeten Schiedsgerichtes die Fahrnisexekution. Aufgrund eines Verbesserungsauftrages des Erstgerichtes begehrte die betreibende Partei mit ihrem am 3.4.1996 bei diesem eingelangten Antrag ausdrücklich, den Schiedsspruch in Österreich für vollstreckbar zu ... mehr lesen...