Norm: AnfO §2AnfO §3AnfO §13EO §7 Ac
Rechtssatz: Da die Anfechtung nach der AnfO die Vollstreckung einer gegenüber dem Schuldner bestehenden vollstreckbaren Geldforderung insoweit sichert, als Objekte durch die anfechtbare Handlung dem Gläubiger entzogen wurden (ähnlich 3 Ob 132/02m), kann auf Grund des Titels im Anfechtungsprozess nur der schon vorliegende Exekutionstitel (und kein anderer) ohne Rücksicht auf das Recht des Anfechtungsgegners v... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 HEO §7 BcEO §9 AHGB §123
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass gegen eine GesbR selbst kein Exekutionstitel ergehen konnte, weil sie nicht parteifähig ist, folgt keineswegs, dass ein gegen die Gesellschafter erwirkter Exekutionstitel nach Umwandlung der GesbR in eine OHG nicht mehr gegen diese Gesellschafter, sondern ausschließlich gegen diese Handelsgesellschaft vollstreckbar wäre. Die Exekution gegen eine OHG ist nicht zulässig, ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Ba
Rechtssatz: Grundsätzlich ist die Exekution in das gesamte Vermögen des Schuldners zu vollstrecken. Enthält der Exekutionstitel eine Beschränkung der Haftung auf bestimmte Vermögensobjekte des Verpflichteten, so darf die Exekution nur in dieses Vermögen bewilligt werden. Hier: Haftungsbeschränkung auf eine bestimmte Liegenschaft des Verpflichteten. Entscheidungstexte 3 Ob 46... mehr lesen...