Norm: EO §7 Bb1 EO §35 Aa EO §35 B ABGB §140 Ag EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 b... mehr lesen...
Begründung: I.1. Die betreibende Partei beantragte aufgrund eines vollstreckbaren gerichtlichen Vergleichs vom 8.Februar 1995 die Bewilligung der Exekution gemäß § 355 EO wider die verpflichteten Parteien. Sie begehrte, über die verpflichteten Parteien eine Geldstrafe von 40.000 S wegen eines bestimmten Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel zu verhängen. In weiteren Strafanträgen behauptete die betreibende Partei, die verpflichteten Parteien hätten dem Exekutionstitel neu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Oppositionskläger wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Hernals vom 2.7.1993, 8 C 1773/91w-27, schuldig erkannt, den Oppositionsbeklagten, seinen Kindern, Unterhalt zu leisten, und zwar ab 1.2.1990 jeweils am 1.des Monats im voraus zum Unterhalt des nunmehrigen Erstbeklagten einen monatlichen Beitrag von S 1.050 sowie dem nunmehrigen Zweitbeklagten einen monatlichen Beitrag von S 900 zuzüglich 4 % Zinsen aus jedem Teilbetrag ab jeweilig... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin eines Baugrundstücks in Salzburg. Sie beantragte am 26.September 1995 eine Baubewilligung zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses. Die Beklagten waren als Miteigentümer eines Nachbargrundstücks am baubehördlichen Verfahren beteiligt und erhoben in der Verhandlung vom 5.Mai 1996 Einwendungen gegen das Bauvorhaben. Die klagende Partei erwiderte, die beantragte Bauführung verletze keine subjektiven öffentlichen Rechte der Beklagten... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat dem Klagebegehren "die beklagten Parteien sind schuldig, dafür Sorge zu tragen, daß der Kläger nicht durch Lärmstörungen, welche durch den Betrieb einer Holzfräse auf der Liegenschaft der beklagten Parteien Grundstück Nr 772/2 Grundbuch T***** hervorgerufen werden, in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird". Das Berufungsgericht gab der Berufung der beklagten Parteien teilweise Folge und erkannte diese schuldig, "dafür Sorge zu tragen, daß de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer der Wohnung top Nr. 3 im Haus *****. Der Beklagte bewohnt diese Wohnung seit 1986 aufgrund eines unbefristeten Mietvertrages. Am 17.11.1992 schlossen die Streitteile einen gerichtlichen Räumungsvergleich, der auszugsweise wie folgt lautete: "2.) Die beklagte Partei verpflichtet sich bei sonstiger Exekution, das ........... Mietobjekt ............ bis spätestens 30.9.1993 zu räumen und der klagenden Partei ger... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach Ausschöpfung des Instanzenzuges können die nach der Aktenlage rechtskräftigen Urteile nur mehr im Wege der Nichtkeitsklage bekämpft werden, wenn eine Partei behauptet, schon zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilungs im Verfahren 1. Instanz nicht geschäftsfähig gewesen zu sein. Ein Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung und ein Antrag auf Nichtigerklärung des gesamten Verfahrens sind unzulässig. Entscheidungstexte 1 R 764/97t Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger forderte mit seiner Mahnklage vom Beklagten die Zahlung von S 30.924,-- samt Anhang als Werklohn. Gegen den antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl erhob der Beklagte Einspruch, er erschien jedoch zur daraufhin vom Erstgericht anberaumten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung nicht. Auf Antrag des Klägers fällte dieses ein Versäumungsurteil, wogegen der Beklagte - nunmehr anwaltlich vertreten - Widerspruch erhob. Das Erstgericht führte die mündliche... mehr lesen...
Begründung: Am 19.10.1994 verpflichtete sich die Klägerin gegenüber der Beklagten in einem gerichtlichen Vergleich, es ab sofort zu unterlassen, in Prospekten zur Verkaufswerbung für die von ihr unter der Bezeichnung "E*****DESIGN" vertriebenen Türbeschläge das Modell L*****mit der Bezeichnung "H44P8,5" als "Messing poliert" und das Modell L*****zweiteilig mit der Bezeichnung "H44RG8,5" als "Messing verchromt" zu bezeichnen. Nach Abschluß des Vergleiches verfaßte der Geschäf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist auch in Lohnverrechnungsfragen keine Tatsacheninstanz. Abgesehen davon ist der Arbeitnehmer berechtigt, ein Bruttoentgelt einzuklagen (SZ 54/169; Arb 7580, 7519). Der Beklagte kann aber auch zur Zahlung eines bestimmten Bruttobetrages abzüglich eines bestimmten Nettobetrages (oder umgekehrt) verurteilt werden (SZ 54/169, 4 Ob 151/77). Der Einwand der beklagten Partei mit dem - unstrittig... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "Neue Kronen Zeitung" und "Kurier", die Zweitklägerin ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Die Drittklägerin ist als Medieninhaberin der "Neuen Kronen Zeitung" von der Erstklägerin mit der Erbringung der redaktionellen Leistungen beauftragt und erhält dafür einen Werklohn. Komplementärin der Drittklägerin ist die Viertklägerin. "Kurier" und "Neue Kronen Zeitung" befassen sich mit Politik, aktuellen Tagesfra... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung können gegen § 9a UWG auch Gewinnspiele verstoßen, die nicht außerhalb der Zeitung oder auf deren Titelseite angekündigt werden, wenn sie so regelmäßig veranstaltet werden, daß durch eine solche Aufeinanderfolge in den angesprochenen Leserkreisen der sichere Eindruck erweckt wird, daß auch in künftigen Ausgaben der Zeitung wieder ein (neues) Gewinnspiel oder die Fortsetzung einer begon... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die von der Revisionswerberin behauptete Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die von der Revisionswerberin behauptete Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Das Berufungsgericht hat den vom Erstgericht festgestellten Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, sodaß es gemäß § 48 ASGG ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänze... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auffassung des Rekursgerichtes, wonach die mit bloß einem der Hälfteeigentümer getroffene Benutzungsvereinbarung der Räumungsklage des anderen Hälfteeigentümers dann nicht entgegensteht, wenn der Räumungskläger der Benutzungsvereinbarung nicht (auch nicht konkludent) zugestimmt hatte, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (EvBl 1993/186 mwN). Daß der Kläger diese aus der Lebensgem... mehr lesen...
Begründung: Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hat sich mit Vergleich vom 24.1.1997, GZ 42 Cgs 145/96g des Landesgerichtes Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht verpflichtet, der Klägerin mit Stichtag 1.8.1995 das Pflegegeld der Stufe 5 im gesetzlichen Ausmaß zu gewähren. Dieser Vergleich wurde sachwalterschaftsgerichtlich genehmigt. Die Betroffene beantragt, weil die Sozialversicherungsanstalt ihren Verpflichtungen im Vergleich nicht nachkam, die g... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 13.Februar 1990 (ON 125/II.Band), wurde die Obsorge für die beiden Minderjährigen, die beide österreichische Staatsbürgerinnen sind, den Eltern entzogen und der Großmutter mütterlicherseits übertragen; dieser Beschluß ist in Rechtskraft erwachsen. In der Tagsatzung vom 14.Februar 1990 (ON 126/II.Band), an der die Großmutter mütterlicherseits und der damals schon in Prag ansässige eheliche Vater teilnahmen, erörterte der Rechtspfleger die Unterhaltsfra... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 9.12.1993, 25 Cga 1024/93b-7, wurde die nunmehrige Oppositionsklägerin schuldig erkannt, dem Oppositionsbeklagten den Betrag von DM 76.508,72 zum Devisenwarenkurs der österreichischen Nationalbank am Zahlungstag s. A. sowie die Prozeßkosten von S 73.400,40 zu bezahlen. Aufgrund dieses Urteils bewilligte das Erstgericht mit Beschluß vom 21.9.1994, 20 E 5970/94f-1, der beklagten Partei wider die klagende Partei z... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte unter anderem die Bewilligung der Exekution durch Zwangsversteigerung von Liegenschaftsanteilen der Verpflichteten zur Hereinbringung der Kapitalforderung von S 3,388.865 samt 18 % Zinsen seit 2.2.1997. Als Exekutionstitel wird im Exekutionsantrag der notarielle Schuldschein und Pfandurkunde vom 7/14.7.1995 des öffentlichen Notars Dr.Egon L*****, GZ 2.531, angeführt, der seit 14.7.1995 vollstreckbar sei. Mit dem Exekutionsantrag wu... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte und Ewald A***** (der erbserklärte Erbe nach Alois A*****) waren verheiratet. Ihre Ehe wurde am 12.6.1991 geschieden; seit 26.5.1992 behängt beim BG Klosterneuburg zu F 4/92 ein Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Mit der Durchführung dieses Verfahrens wurde innegehalten, um den Ausgang des gegenständlichen Rechtsstreits abzuwarten. Die Beklagte und Ewald A***** sind je zur Hälfte bücherliche Eigen... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 7.4.1995, 24 Cg 89/95m-4, berichtigt mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 24.4.1995, 24 Cg 89/95m-6, wurde der verpflichteten Partei verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Herstellung, Verlag und/oder Vertrieb periodischer Druckschriften, insbesondere der periodischen Druckschrift F*****, unentgeltliche Zugaben anzukündigen und/oder zu gewähren, wenn der Eindruck erweckt wir... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde bei einem Verkehrsunfall am 22.2.1990 als Beifahrer in einem in Ungarn zugelassenen PKW von einem vom Zweitbeklagten gelenkten, von der drittbeklagten Partei gehaltenen und bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW schwer verletzt. Die Ersatzpflicht der beklagten Parteien ist unstrittig. Der Kläger begehrte zunächst die Bezahlung von S 559.784,30 sA sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle künftig... mehr lesen...
Begründung: Am 18.1.1996 schlossen die Parteien einen gerichtlichen Vergleich. Dieser lautet in seinem Punkt 1.) auszugsweise: "1.) Die Beklagte ist bei sonstiger Exekution ab sofort schuldig, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes bei Herstellung und/oder Vertrieb periodischer Druckschriften, insbesondere der periodischen Druckschrift "K*****", es zu unterlassen, unentgeltliche Zugaben anzukündigen und/oder zu gewähren, wenn der Eindruck erweckt wird, daß der... mehr lesen...
Begründung: Mit mittlerweile rechtskräftigem Beschluß vom 26.9.1996 (ON 3) bewilligte das Erstgericht der betreibendeen Partei wider die verpflichtete Partei aufgrund der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 3.9.1996, 38 Cg 60/96a, zur Durchsetzung ihres Anspruches auf Unterlassung, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes periodische Druckschriften, insbesondere die periodische Druckschrift "G*****", zu verlegen und/oder zu vertreiben und/oder z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger stützt seinen Anspruch auf § 364 Abs 2 ABGB. Nach dieser Bestimmung kann der Eigentümer eines Grundstückes dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Gase, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche, wie Bienen (EvBl 1968/21) oder Fliegen (Spielbüchler in Rummel, ABGB2 Rz 8 zu § 364) insoweit untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß... mehr lesen...
Norm: EO §7 BdIIA EO §7 BdIIB ZPO §226 IIB2 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis 3... mehr lesen...
Norm: EO §7 Bc EO §9 E ZPO §234 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis 31.12.1994 ... mehr lesen...
Norm: EO §7 BdIIA EO §7 BdIIB ABGB §1096 E ZPO §226 IIB2 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.... mehr lesen...
Begründung: Die Bezirkshauptmannschaft Gmünd erließ in dem Verwaltungsvollstreckungsverfahren 2-A/90 gegen den Verpflichteten zwei Bescheide vom 7.3.1995. Der
Spruch: des ersten Bescheides lautet: "Die Bezirkshauptmannschaft Gmünd trägt Ihnen den Erlag von S 405.720,- für die zwangsweise Demolierung des straßenseitigen Gebäudes (Wohnhaus) in ***** S*****, P*****gasse 5, Parzelle Nr.*****, KG S*****, im Wege der Ersatzvornahme als Kostenvorauszahlung auf. Dieser Betrag ist bin... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist Eigentümerin des Hauses W*****, H*****gasse 5. Der Kläger ist Mieter der im ersten Stock gelegenen Wohnung top 2, unter der im Erdgeschoß seit November 1990 eine Gastwirtschaft (Cafe-Pub "M*****") betrieben wird. Bei Anmietung der Wohnung durch den Kläger im Jahr 1979 befand sich in diesem Lokal ein Motorradhändler, danach ein Reisebüro. Der im Erdgeschoß gelegene Barraum ist bis zur nachträglich eingezogenen Zwischendecke, die den Raum jedoch n... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei ist zu 99/302 Anteilen, der Verpflichtete zu 203/302 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft; mit den Miteigentumsanteilen ist jeweils Wohnungseigentum untrennbar verbunden. Mit Sachbeschluß des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 12.6.1995, 42 Msch 38/94v-13, wurde dem Verpflichteten auf Antrag der betreibenden Partei bei sonstiger Exekution aufgetragen, binnen vier Monaten nach Rechtskraft im einzelnen (Punkt 1 - 7) angeführ... mehr lesen...