Norm: EO §7 Bb1EO §35 AaEO §35 BABGB §140 Ag
Rechtssatz: Der Beisatz "abzüglich geleisteter Zahlungen" stellt keine den Exekutionstitel einschränkende Anordnung des Gerichtes dar. Vielmehr handelt es sich bei diesem Beisatz um eine im Gesetz nicht vorgesehene Rechtsbelehrung, mit der lediglich zum Ausdruck gebracht werden soll, dass allfällige Zahlungen des Schuldners, die bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden konnten, auf den im Exe... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach Ausschöpfung des Instanzenzuges können die nach der Aktenlage rechtskräftigen Urteile nur mehr im Wege der Nichtkeitsklage bekämpft werden, wenn eine Partei behauptet, schon zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilungs im Verfahren 1. Instanz nicht geschäftsfähig gewesen zu sein. Ein Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung und ein Antrag auf Nichtigerklärung des gesamten Verfahrens sind unzulässig. Entscheidungstexte 1 R 764/97t Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: EO §7 BdIIAEO §7 BdIIBZPO §226 IIB2
Rechtssatz: Ein Urteilsspruch, der Beklagte habe durch geeignete Maßnahmen Sorge zu tragen, daß der von einem Gastronomiebetrieb ausgehende Lärm in der Mietwohnung des Klägers den Grundgeräuschpegel um nicht mehr als 10 dB(A) übersteigt, ist unbestimmt. Entscheidungstexte 3 Ob 2413/96s Entscheidungstext OGH 18.12.1996 3 Ob 2413/96s ... mehr lesen...
Norm: EO §7 BcEO §9 EZPO §234
Rechtssatz: Die infolge Abweisung des Klagebegehrens der beklagten Partei zuerkannte Kostenforderung kann, war eine "Firma" klagende Partei, nicht gegen den Einzelrechtsnachfolger des Kaufmannes vollstreckt werden, trat die Rechtsnachfolge nach Streitanhängigkeit ein. Entscheidungstexte 3 Ob 2416/96g Entscheidungstext OGH 18.12.1996 3 Ob 2416/96g ... mehr lesen...
Norm: EO §7 BdIIAEO §7 BdIIBABGB §1096 EZPO §226 IIB2
Rechtssatz: Eine Klage des Mieters gegen den Vermieter, dieser habe durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, daß die durch einen Gastronomiebetrieb hervorgerufene Lärmimmission einen in dB(A) angegebenen Pegel nicht überschreitet, ist hinreichend bestimmt. Es besteht keine Verpflichtung des Klägers alternativ die Vornahme einer bestimmt bezeichneten Maßnahme zu begehren. ... mehr lesen...