Auf Antrag der betreibenden Partei bewilligte das Erstgericht mit Beschluss vom 3.6.2009 die Forderungsexekution wider die verpflichtete Partei zur Hereinbringung einer Kapitalforderung von EUR 20.705,77 und Kosten von EUR 729,42 aus dem Wechselzahlungsauftrag des Handelsgerichts Wien vom 26.4.1988, 23 Cg 239/88, sowie zur Hereinbringung weiterer Kosten aus verschiedenen Exekutionsverfahren, nämlich von EUR 493,30 aus dem Beschluss des Bezirksgerichtes Baden vom 14.11.1988, 40 E 9708/... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs1EO §54b Abs1 Z2EO §54b Abs2 Z3EO §54e Abs1 Z2
Rechtssatz: Legt das Gericht im vereinfachten Bewilligungsverfahren seiner Entscheidung den vom Betreibenden vorgelegten Exekutionstitel zu Grunde, hat es den Exekutionsantrag schon wegen jeder Abweichung der Angaben nach § 7 Abs 1 EO vom Inhalt des Exekutionstitels - hier der Angaben über die Zinsen - abzuweisen; eine Bewilligung der Exekution im eingeschränkten Umfang unter Abweisu... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs1EO §54b Abs1 Z2EO §54b Abs2 Z3EO §54e Abs1 Z2
Rechtssatz: Legt das Gericht im vereinfachten Bewilligungsverfahren seiner Entscheidung den vom Betreibenden vorgelegten Exekutionstitel zu Grunde, hat es den Exekutionsantrag schon wegen jeder Abweichung der Angaben nach § 7 Abs 1 EO vom Inhalt des Exekutionstitels - hier der Angaben über die Zinsen - abzuweisen; eine Bewilligung der Exekution im eingeschränkten Umfang unter Abweisu... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs2EO §54e Abs1
Rechtssatz: 1. Nach der Bestimmung des § 54e Abs. 1 Z 2 EO idF der EO-Novelle 2005 ist das Exekutionsverfahren unter gleichzeitiger Aufhebung aller bis dahin vollzogenen Exekutionsakte auch dann einzustellen, wenn der Exekutionstitel nicht mit sämtlichen im Exekutionsantrag enthaltenen Angaben darüber übereinstimmt. 2. Wenn bei einem Vergleich eine Vollstreckbarkeitsbestätigung nicht erforderlich ist, so bedarf es ... mehr lesen...
Norm: EO §54e Abs1 Z1ERV 1995 §1 Abs1GSVG §37 Abs1GOG §89
Rechtssatz: Die elektronische Übermittlung des Rückstandsausweises nach § 37 Abs 1 GSVG zugleich mit dem im elektronischen Rechtsverkehr eingebrachten Exekutionsantrag ist zulässig. Erhebt der Verpflichtete Einspruch gegen die Exekutionsbewilligung, dann ist der Betreibende nicht zur Vorlage des Exekutionstitels aufzufordern, weil in der Ausfertigung der Exekutionsbewilligung der Rücksta... mehr lesen...
Norm: EO §54e Abs1 Z1ERV 1995 §1 Abs1GSVG §37 Abs1GOG §89
Rechtssatz: Die elektronische Übermittlung des Rückstandsausweises nach § 37 Abs 1 GSVG zugleich mit dem im elektronischen Rechtsverkehr eingebrachten Exekutionsantrag ist zulässig. Erhebt der Verpflichtete Einspruch gegen die Exekutionsbewilligung, dann ist der Betreibende nicht zur Vorlage des Exekutionstitels aufzufordern, weil in der Ausfertigung der Exekutionsbewilligung der Rücksta... mehr lesen...
Norm: EO §54cEO §54e Abs1 Z2EO §54e Abs2
Rechtssatz: Wird die Exekution nur für einen Teil der im Exekutionstitel zugesprochenen Forderung begehrt, so ist es bei sonstiger Sanktion der Einstellung (Einschränkung) der Exekution nach § 54e EO, die Strafcharakter hat, weil die Exekution berechtigt sein kann, erforderlich, dieses Abweichen aufzuzeigen. Entscheidungstexte 11 R 17/98s En... mehr lesen...
Norm: EO §54cEO §54e Abs1 Z2EO §54e Abs2
Rechtssatz: Wird die Exekution nur für einen Teil der im Exekutionstitel zugesprochenen Forderung begehrt, so ist es bei sonstiger Sanktion der Einstellung (Einschränkung) der Exekution nach § 54e EO, die Strafcharakter hat, weil die Exekution berechtigt sein kann, erforderlich, dieses Abweichen aufzuzeigen. Entscheidungstexte 11 R 17/98s En... mehr lesen...
Norm: EO §54e Abs1 Z2EO §7 Abs1
Rechtssatz: Zeigt sich, daß der Exekutionstitel hinsichtlich der Person des Berechtigten mit den im Exekutionstitel hierüber gemachten Angaben nicht übereinstimmt, führt dies zur Einstellung der Exekution nach § 54e Abs 1 Z 2 EO. Anmerkung 0000020 Entscheidungstexte 1 R 552/97b Entscheidungstext LG Feldkirch 28.11.1997 1 R 552... mehr lesen...
Norm: EO §54e Abs1 Z2EO §7 Abs1
Rechtssatz: Zeigt sich, daß der Exekutionstitel hinsichtlich der Person des Berechtigten mit den im Exekutionstitel hierüber gemachten Angaben nicht übereinstimmt, führt dies zur Einstellung der Exekution nach § 54e Abs 1 Z 2 EO. Anmerkung 0000020 Entscheidungstexte 1 R 552/97b Entscheidungstext LG Feldkirch 28.11.1997 1 R 552... mehr lesen...