Norm
EO §54cRechtssatz
Wird die Exekution nur für einen Teil der im Exekutionstitel zugesprochenen Forderung begehrt, so ist es bei sonstiger Sanktion der Einstellung (Einschränkung) der Exekution nach § 54e EO, die Strafcharakter hat, weil die Exekution berechtigt sein kann, erforderlich, dieses Abweichen aufzuzeigen.Wird die Exekution nur für einen Teil der im Exekutionstitel zugesprochenen Forderung begehrt, so ist es bei sonstiger Sanktion der Einstellung (Einschränkung) der Exekution nach Paragraph 54 e, EO, die Strafcharakter hat, weil die Exekution berechtigt sein kann, erforderlich, dieses Abweichen aufzuzeigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00458:1998:RLI0000004Dokumentnummer
JJR_19980121_LG00458_01100R00017_98S0000_003