Entscheidungen zu § 44 Abs. 2 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

130 Dokumente

Entscheidungen 121-130 von 130

RS OGH 1953/12/2 2Ob632/53

Norm: EO §44 Abs2 Z3 A2LohnpfändungsV §1LohnpfändungsV §6 Abs3
Rechtssatz: Von der Auferlegung einer Sicherheit an den Verpflichteten kann dann Abstand genommen werden, wenn es sich um die Aufschiebung einer Lohnpfändungsexekution handelt, weil die Abzüge vom Diensteinkommen weiterhin vorgenommen werden und nur die Überweisung unterbleibt. Eine Sicherheitsleistung hilft darüber nicht hinweg, daß für den Fall der Aufschiebung der betreibenden Pa... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.12.1953

RS OGH 1953/12/2 2Ob632/53

Norm: EO §44 Abs2 Z3 A2LohnpfändungsV §1LohnpfändungsV §6 Abs3
Rechtssatz: Von der Auferlegung einer Sicherheit an den Verpflichteten kann dann Abstand genommen werden, wenn es sich um die Aufschiebung einer Lohnpfändungsexekution handelt, weil die Abzüge vom Diensteinkommen weiterhin vorgenommen werden und nur die Überweisung unterbleibt. Eine Sicherheitsleistung hilft darüber nicht hinweg, daß für den Fall der Aufschiebung der betreibenden Pa... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.12.1953

RS OGH 1953/6/3 1Ob446/53

Norm: EO §44 Abs2 C
Rechtssatz: Ein noch bei Gericht erlegter Betrag, der in einem vorhergehenden Exszindierungsprozeß als Kaution für einen Exekutionsaufschub erlegt wurde, kann in einem nachfolgenden Rechtsstreit gleicher Art zwischen denselben Parteien nicht als Kaution verwendet werden, wenn der Erlag im Vorprozeß mangels Bewilligung des Exekutionsaufschubes titellos erfolgt war und nur vom Gericht noch nicht wieder aufgefolgt wurde. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.06.1953

RS OGH 1953/4/1 3Ob135/53, 1Ob504/53

Norm: EO §44 Abs2 C
Rechtssatz: Für die Haftung der Kautionssumme ist nach deren Zweckbestimmung allein maßgeblich, ob die Wirkung der Exekutionsbewilligung durch den Aufschiebungsbeschluß des Erstgerichtes hintangehalten wurde oder nicht, mag auch der Aufschiebungsbeschluß durch das Rekursgericht beseitigt worden sein. Entscheidungstexte 3 Ob 135/53 Entscheidungstext OGH 01.04.1953 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.04.1953

TE OGH 1951/2/21 1Ob105/51

Das Erstgericht hat nach Zurücknahme der Oppositionsklage die Kosten der Beklagten gemäß § 237 Abs. 3 ZPO. mit 532.42 S bestimmt und deren Bezahlung der klagenden Partei aufgetragen (Punkt I), den Antrag der Beklagten, ihr den angeführten Kostenbetrag aus der von der klagenden Partei gemäß § 44 Abs. 2 Z. 3 EO. erlegten Sicherheit von 5000 S zu überweisen, abgewiesen (Punkt II), den Antrag der klagenden Partei, die Sicherheit von 5000 S freizugeben, gleichfalls abgewiesen (Punkt III) u... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.02.1951

TE OGH 1951/1/10 1Ob734/50

Das Erstgericht hat die Forderungsexekution auf Grund des vom Verpflichteten gestellten Einstellungsantrages nach § 42 Z. 3 EO. ohne Vorschreibung einer Sicherheitsleistung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Einstellungsantrag aufgeschoben. Infolge Rekurses der betreibenden Partei änderte das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß dahin ab, daß der Aufschiebungsantrag abgewiesen wurde. Die Exekution betreffe eine vom Drittschuldner (Schadenversicherungsgesellschaft)... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.01.1951

TE OGH 1951/1/10 1Ob734/50

Das Erstgericht hat die Forderungsexekution auf Grund des vom Verpflichteten gestellten Einstellungsantrages nach § 42 Z. 3 EO. ohne Vorschreibung einer Sicherheitsleistung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Einstellungsantrag aufgeschoben. Infolge Rekurses der betreibenden Partei änderte das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß dahin ab, daß der Aufschiebungsantrag abgewiesen wurde. Die Exekution betreffe eine vom Drittschuldner (Schadenversicherungsgesellschaft)... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.01.1951

RS OGH 1949/2/23 2Ob50/49, 3Ob694/51, 2Ob353/53, 3Ob92/66, 3Ob15/71 (3Ob16/71 - 3Ob18/71), 3Ob53/71,

Norm: EO §44 Abs2 Z3 C
Rechtssatz: Vor Erlag der Sicherheit ist der Aufschiebungsbeschluß unwirksam, sodaß der beantragte neuerliche Vollzug bewilligt und vollzogen werden darf. Einer Fristsetzung für den Kautionserlag bedarf es nach § 44 Abs 2 Z 1 EO - im Gegensatze zu § 44 Abs 2 Z 3 EO - nicht. Entscheidungstexte 2 Ob 50/49 Entscheidungstext OGH 23.02.1949 2 Ob 50/49 SZ ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1949

TE OGH 1949/2/23 2Ob50/49

Mit dem Beschluß vom 24. März 1948 wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 11.666.60 S samt Anhang die Exekution durch Pfändung, Verwahrung und Verkauf bewilligt; der Vollzug erfolgte am 12. Mai 1948. Auf Grund eines auf § 42 Abs. 1 Z. 5 EO. gestützten Antrages des Verpflichteten bewilligte das Exekutionsgericht am 25. Mai 1948 die Aufschiebung, machte sie jedoch gemäß § 44 Abs. 2 Z. 1 EO. von dem Erlag einer Sicherheit von 2000 S abhängig,... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.02.1949

RS OGH 1949/2/23 2Ob50/49, 3Ob694/51, 2Ob353/53, 3Ob92/66, 3Ob15/71 (3Ob16/71 - 3Ob18/71), 3Ob53/71,

Norm: EO §44 Abs2 Z3 C
Rechtssatz: Vor Erlag der Sicherheit ist der Aufschiebungsbeschluß unwirksam, sodaß der beantragte neuerliche Vollzug bewilligt und vollzogen werden darf. Einer Fristsetzung für den Kautionserlag bedarf es nach § 44 Abs 2 Z 1 EO - im Gegensatze zu § 44 Abs 2 Z 3 EO - nicht. Entscheidungstexte 2 Ob 50/49 Entscheidungstext OGH 23.02.1949 2 Ob 50/49 SZ ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1949

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