Begründung: Im Rahmen des zwischen den Streitteilen vor dem Erstgericht anhängig gewesenen Ehescheidungsverfahrens verbot das Erstgericht dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung vom 1. 9. 2005 gemäß § 382b EO, in die Ehewohnung und deren unmittelbare Umgebung zurückzukehren. Nach dem der einstweiligen Verfügung zugrunde liegenden Sachverhalt hatte der Antragsgegner die Antragstellerin wiederholt bedroht und sie dadurch in Angst und Unruhe versetzt. Für die Antragstellerin st... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z1 IEO §39 Abs1 Z1 IVEEO §39 Abs1 Z1 IVFEO §355 Abs1 IVEO §382aEO §391 Abs1 IIIAEO §399 Abs1 Z2EO §399a Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung nach § 399 Abs 1 Z 2 EO wegen Ablaufs einer gemäß § 391 Abs 1 EO bestimmten Frist wirkt im Regelfall nur ab dem Zeitpunkt des Fristablaufs, ohne dass es eines ausdrücklichen Ausspruchs über diese beschränkte Rückwirkung bedarf. Der Aufhebungsbeschluss hat daher ... mehr lesen...
Norm: EO §378 CEO §391 Abs1 IIBEheG §68a
Rechtssatz: Wurde der Ehegattin während noch aufrechter Ehe von den Vorinstanzen ein Provisorialunterhalt zuerkannt, der in der Folge als verwirkt zu beurteilen war, besteht für ihr weiteres nach der Scheidung der Ehe erhobenes, auf § 68a EheG gestütztes Begehren nach einem Zuschlag zu diesem Provisorialunterhalt keine Rechtsgrundlage. Insoweit entfaltet sohin die zwischen denselben Parteien wegen dessel... mehr lesen...
Norm: EO §45 Abs3EO §391 Abs1 IVA
Rechtssatz: Die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen des unterbliebenen Erlages einer nachträglich auferlegten Sicherheitsleistung erfordert die vorangegangene Anhörung der gefährdeten Partei. Entscheidungstexte 6 Ob 157/00g Entscheidungstext OGH 28.06.2000 6 Ob 157/00g European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: EO §382b Abs2 Z2EO §391 Abs1 IIC
Rechtssatz: Ein Beschluss nach § 382b Abs 2 Z 2 EO, der bis zur rechtskräftigen Erledigung des anhängigen Scheidungsverfahrens der Streitteile befristet und für den Fall, dass die Antragstellerin innerhalb von drei Monaten nach rechtskräftiger Erledigung des Scheidungsverfahrens ein Verfahren nach §§ 81 ff EheG einleite bis zur rechtskräftigen Beendigung des Aufteilungsverfahrens verlängert wurde, erfolgte... mehr lesen...
Norm: 3.ABGBTeilnov §75EO §391 Abs1 IIIA
Rechtssatz: Bei der Bestimmung der Zeit, für welche die Verfügung getroffen wird (§ 391 Abs 1 EO), war im Hinblick auf die Besonderheit einer einstweiligen Verfügung nach § 75 3. TN auf den Zeitpunkt der Einverleibung des Eigentumsrechts des Gegners der gefährdeten Partei an den Liegenschaften abzustellen. Entscheidungstexte 4 Ob 288/98a Entschei... mehr lesen...
Norm: EO §378 CEO §391 Abs1 IIAEO §391 Abs1 IIBEheG §68aZPO §411 Aa
Rechtssatz: Als Entscheidung in einem Provisorialverfahren hat eine einstweilige Verfügung die Vermutung der Richtigkeit nicht im selben Maß für sich wie ein Urteil (für eine einstweilige Verfügung genügt die Bescheinigung des anspruchsbegründenden Sachverhalts (§ 389 EO; § 274 ZPO); um ein Urteil zu erlangen, muss der anspruchsbegründende Sachverhalt bewiesen werden (§ 272 ZPO... mehr lesen...