RS OGH 2000/6/28 6Ob157/00g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.2000
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Norm

EO §45 Abs3
EO §391 Abs1 IVA

Rechtssatz

Die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen des unterbliebenen Erlages einer nachträglich auferlegten Sicherheitsleistung erfordert die vorangegangene Anhörung der gefährdeten Partei.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113954

Im RIS seit

28.07.2000

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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