Entscheidungsgründe: Die Liegenschaften der Streitteile grenzen unmittelbar aneinander und liegen in Hanglage in einem Feuchtgebiet. Die Kläger sind Ehegatten und je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 685, die Beklagten zu unterschiedlichen Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 657. Der Erstbeklagte verlegte 1969/70 im Zuge der Errichtung seines Hauses zur Entwässerung der ihm damals noch allein gehörigen Liegenschaft in etwa 1,8 m Tiefe ein - nach dem Akteninhalt e... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101 EGEO ArtXIII Z6 EO §389 I EO §389 VI EO §389 IXHfD vom 5.11.1819 JGS Nr 1621 ABGB § 1101 heute ABGB § 1101 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 EO § 389 heute EO § 389 gültig ab 14.07.... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer auf Zahlung von S 60.996,12 samt 10 % Zinsen seit 1.1.1996 gerichteten Mahnklage verband die Klägerin einen Antrag auf pfandweise Beschreibung der in der vermieteten Wohnung im Haus der Klägerin befindlichen Einrichtungsgegenstände und Fahrnisse im Beklagteneigentum, soweit diese nicht der Pfändung entzogen sind. Dazu brachte die Klägerin im wesentlichen vor, daß die Beklagte Mieterin der Wohnung Top 8 mit einem gesetzlichen monatlichen Mietzins von S ... mehr lesen...
Begründung: Die N***** GmbH mit dem Sitz in D***** hat die Bildmarke "Spinnrad" entwickelt und am 21.9.1984 in Deutschland registrieren lassen. Unter dieser Marke vertrieb die Markeninhaberin in Deutschland und anderen europäischen Ländern Socken, die sie beim türkischen Unternehmen C***** erzeugen ließ. 1985 schlug die Klägerin der N***** GmbH vor, in Österreich den Alleinvertrieb der Socken zu übernehmen. In der Folge wurde zwischen beiden Unternehmen eine Einkaufskooperat... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat zuerst für den Bereich der Alleinstellungswerbung ausgesprochen, daß eine Verschiebung der Beweislast möglich ist, wenn für den Kläger im Einzelfall ganz besondere Beweisschwierigkeiten bestehen, wobei es aber entscheidend darauf ankommt, ob die Umstände des konkreten Falles eine solche Überwälzung der Beweislast auf den Beklagten als gerechtfertigt erscheinen lassen (ÖBl 1973, 53 - Stahl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Autor eines Theaterstücks mit dem Titel "Nachtschicht". Das Stück wurde am 5.10.1996 in Feldkirch uraufgeführt. Der Beklagte ist Autor eines Stücks "Doppelleben". Über einen Verein, dessen Obmann der Beklagte ist, wurden verschiedene Zeitungen mit einem Telefaxschreiben vom 29.9.1996 darüber informiert, daß der Kläger bei Schaffung seines Werks "nicht nur Anleihen von bekannten Autoren (Süßkind, Kontrabaß; Schneider, Dreck) genommen habe, sondern off... mehr lesen...
Begründung: Beim Erstgericht ist ein auf Antrag der gefährdeten Partei eingeleitetes Verfahren auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach §§ 81 ff EheG anhängig. Im Zuge dieses Verfahrens beantragte die gefährdete Partei gegen die dort belangte Antragsgegnerin und Rudolf C***** als - von der gefährdeten Partei auch so bezeichnete - Gegner der gefährdeten Partei die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der diesen verboten werden soll... mehr lesen...
Begründung: Satzungsmäßiger Zweck des klagenden Verbandes ist es, allen Industriezweigen der Markenartikelindustrie zu dienen, den Schutz der guten Sitten und der Loyalität im geschäftlichen Wettbewerb zum Vorteil und Nutzen der Industrie, des Gewerbes, des Handels und der Verbraucher zu wahren und zu fördern. Vor allem obliegt dem Kläger die Bekämpfung aller Erscheinungsformen des unlauteren Wettbewerbs, insbesondere auch durch die Geltendmachung des Unterlassungsanspruches ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 19.11.1992 bestellte das Erstgericht für Johanna B***** einen Sachwalter zur Besorgung aller Angelegenheitem, Sachwalter war Mag.Alfons Steiner vom Verein für Sachwalterschaft in Wels. Der Sachwalter legte am 13.1.1994 für den Zeitrau, 1.1.1993 bis 31.12.1993 und am 6.4.1994 für den Zeitraum 1.1.1994 bis 26.3.1994 Rechnung. Die genehmigte Schlußrechnung wurde dem Verlassenschaftsverfahren nach der am 26.3.1994 verstorbenen Johanna B***** zugrunde g... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt Parfumeriewaren in Einzelhandelsgeschäften in ganz Österreich. Die Beklagte betreibt - als einziges Unternehmen in Österreich - den Versandhandel mit derartigen Waren. Im Herbst 1994 versandte die Beklagte in ganz Österreich einen Warenkatalog. Bei einem Großteil der darin angeführten Produkte war - durch einen rechteckigen roten Kasten deutlich erkennbar - die Ersparnis in Prozenten (etwa 20 %, 25 %, 30 %, 40 %) angeführt, welche beim Kauf... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt unter der nicht protokollierten Geschäftsbezeichnung "Condomi" Präservative im Groß- und Einzelhandel. Im Großhandel vertreibt die Beklagte Produkte, die sie als "Condomis lose Ware" anbietet, wobei sie auch einen empfohlenen Einzelverkaufspreis/Stück anführt. Über Auftrag des klagenden Schutzverbandes (im folgenden: Kläger) bestellte der Klagevertreter im Juni 1995 bei der Beklagten zu Testzwecken je 10 Stück Kondome mit der Bezeichnung "Con... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht ging - wenngleich in unglücklicher Formulierung - erkennbar davon aus, daß die gefährdete Partei den Anspruch nicht ausreichend bescheinigt habe. Die nicht ausreichende Bescheinigung des Anspruchs kann aber (im Gegensatz zum völligen Mangel der Anspruchsbescheinigung) nach einhelliger Judikatur und Lehre gemäß § 390 Abs 1 EO durch Sicherheitsleistung ersetzt werden (2 Ob 619, 620/88; 3 Ob 695/82; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Zweitbeklagte, deren Geschäftsführer der Erstbeklagte ist, betreibt in ihren Einzelhandelsgeschäften inganz Österreich ua das Optikergewerbe. Im Dezember 1993 und Anfang 1994 ließ die Zweitbeklagte folgenden vom Erstbeklagten gesprochenen Werbespot im Österreichischen Rundfunk senden: "Mit kleinen Preisen sind wir groß geworden. Waren Sie es bisher vielleicht gewohnt, zigtausend Schillinge für Ihre Brille zu bezahlen, erhalten Sie bei H***** jede Ein... mehr lesen...
Norm: EO §389 I EO §389 IIIA EO §389 VA EO §394 EO § 389 heute EO § 389 gültig ab 14.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2023 EO § 389 gültig von 01.07.2021 bis 13.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 389 gültig von 01... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 3.November 1994, 9 Cg 282/94v-4, verbot das Erstgericht der Beklagten, im geschäftlichen Verkehr beim Vertrieb von Parfumeriewaren, insbesondere bei den Produkten Lait Hydratant Parfume von Clarins und After Shave Lotion von Givenchy, a) auf nicht existierende Preisempfehlungen zu verweisen, b) Preise mit den Worten "Gesehen um" oder ähnlichen Worten, ohne diese genau zu konkretisieren, zu vergleichen. Das Rekursgericht bestätigte die einstweilige ... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei begehrte mit ihrer am 8.4.1991 beim Erstgericht eingebrachten Klage vom Gegner der gefährdeten Partei die Zahlung von S 691.297,72 sA mit der
Begründung: , diesem einen Kredit in der Höhe von S 675.000 zugezählt zu haben. Unter Berücksichtigung von Zahlungen und offener Zinsen sei der Klagsbetrag offen. Mit rechtskräftigem Zwischenurteil vom 14.4.1994 sprach das Erstgericht aus, daß die eingeklagte Forderung dem Grunde nach zu Recht bestehe. Z... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden und gefährdeten Parteien sind Aktionäre der beklagten österreichischen Aktiengesellschaft und Gegnerin der gefährdeten Parteien; sie halten rund 10 % bzw 30 % deren Grundkapitals. Nach § 2 Abs 1 Z 1 deren Satzung ist Unternehmensgegenstand der „Erwerb, Besitz und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmungen, in welcher Form immer“, nach den Klagsbehauptungen hingegen ist er die operative Leitung des international, insbesondere im Bereich Klim... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 11.4.1995 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Feststellung, daß sie nicht Begünstigte des zwischen den Beklagten abgeschlossenen Dienstbarkeitsvertrages vom 30.3.1995 sei und daß die in diesem Vertrag angeblich vereinbarte Dienstbarkeit des Bauverbotes auf GSt-Nr.98/1 GB ***** nicht wirksam sei. Die Klägerin begehrte weiters, die Beklagten für schuldig zu erkennen, es ab sofort bei Exekution zu unterlassen, mit der Behauptung,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsmittelwerberin übersieht, daß nach der neueren, nunmehr bereits gefestigten Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes dann, wenn durch eine Äußerung - wie hier - der Tatbestand des § 1330 Abs 1 ABGB und zugleich auch einer der Tatbestände des § 1330 Abs 2 ABGB erfüllt wird, der Verletzte auch die Rechte aus § 1330 Abs 2 ABGB geltend machen kann; er hat in diesem Fall nur die Tatsachenverbreitung zu beweis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft W*****. Der Rechtsvorgänger der Klägerin, Dr.Stefan S*****, hat der Beklagten mit Mietverträgen vom 8.4.1981 und 22.4.1981 die Räume top II im Hochparterre und top IV/4 a im zweiten Stock zur Ausübung von religiösen Übungen und Handlungen auf unbestimmte Zeit vermietet. Die Klägerin ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft W*****. Der Rechtsvorgänger der Klägerin, Dr.Stefan S*****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei erwarb in den Jahren 1966 und 1979 die im Fischereikataster unter den Postzahlen 39 und 40 des Reviers A*****see eingetragenen Fischereirechte für die aus dem
Spruch: ersichtlichen Grundstücke. Sie begehrte die Verurteilung der beklagten Partei zur Unterlassung des Abschlusses "künftiger Bestandverträge" für Bojen auf den genannten Seegrundstücken. Sie brachte vor, die beklagte Partei schränke ihr Fischereirecht dadurch ein, daß sie dr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zum ersten Alternativbegehren (Zahl der Leserkontakte für Freitag): Die in der beanstandeten Werbeankündigung genannte Zahl von 303.000 fand sich nicht in der dort als Quelle angeführten MA 1992 als für den Freitag gültige Leserzahl. Ob die von den Beklagten aufgestellte Behauptung trotzdem zutrifft, steht nicht fest. Die Beweislast für die Unrichtigkeit einer Werbeaussage trifft zwar grundsätzlich den Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt ein Zimmereiunternehmen und lieferte dem Zweitbeklagten einen Selbstbausatz für ein Blockhaus, für dessen Errichtung die Klägerin einen Fachmann beistellte. Wegen verschiedener Mängel des Werkes beauftragte der Zweitbeklagte den Erstbeklagten zur Erstattung eines Privatgutachtens. Der Erstbeklagte bezeichnete in seinem Gutachten das gelieferte Holz als so minderwertig, daß die Lieferung "aufgrund des verzeichneten Preises einer lukrat... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile beschäftigen sich mit dem Verkauf von Autolacken an Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstätten. In Oberösterreich und Teilen Niederösterreichs vertreibt die Beklagte Lacke des Markenzeichens "Dupont", in ganz Österreich vertreibt die Klägerin Autolacke der Marke "PPG". Die Klägerin begehrt zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr "weder mündlich noch schr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die auf Grund eines Unterlassungstitels ergehenden Strafvollzugsbeschlüsse iSd § 355 EO haben zwar wegen ihres Einflusses auf das in der Vergangenheit liegende Verhalten des Verpflichteten auch repressiven, also unterdrückenden (hindernden) Charakter (ÖBl 1993, 116), sind aber keine Kriminalstrafen iS der strafrechtlichen Vorschriften. Damit haben solche Unterlassungstitel aber auch nicht den Charakter von Strafge... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile vertreiben Waschmittel; die Klägerin ua Ariel Ultra, die Beklagte ua Persil Megaperls. Die Beklagte wirbt für Persil Megaperls im Fernsehen. In einem Werbefilm werden stark verschmutzte Wäschestücke gewaschen; dann wird das Ergebnis verglichen. Die Fernsehwerbung beginnt mit dem Satz "Persil Megaperls im Test gegen die Besten der Welt". Danach wird (in einer Version) aus dem Brief einer Frau O'Hara aus Dingle Bay, Irland, der Satz "Und ich bin sic... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien produzieren und vertreiben Tonträger vor allem mit volkstümlicher Musik und deutschen Schlagern. Ihre Vertriebsnetze umfassen die Staatsgebiete der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und der Schweiz. Seit 1988 erzeugte die Klägerin jährlich regelmäßig eine Tonträgerkoppelung unter dem Titel "Hit auf Hit". Diese Tonträger enthalten Werke der erfolgreichsten und bekanntesten Gruppen der Klägerin und, um die Produktion noch attraktiver zu gestalt... mehr lesen...
Norm: EO §389 I EO §389 IIIA EO §389 VA EO §390 I EO § 389 heute EO § 389 gültig ab 14.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2023 EO § 389 gültig von 01.07.2021 bis 13.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 389 gültig von 0... mehr lesen...
Norm: ZPO §386 Abs4AußStrG 2005 §107 Abs2 EO §378 C EO §379 EO §389 I EO §389 II EO §389 VII EO §389 X EO §390 I EO §390 IIMRK Art6 VI1MRK Art6 Abs1 II1aMRK Art6 Abs1 II5a1MRK Art6 Abs1 II5a4 ZPO § 386 heute ZPO § 386 gültig ab 01.07.1914 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 EO § 378 h... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cb AHG §1 CdIb EO §389 VI EO §389 VII EO §390 I AHG § 1 heute AHG § 1 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AHG § 1 gültig von 01.08.1989 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 AHG § 1 gültig... mehr lesen...