Norm: ZPO §411EO §355§356
Rechtssatz: Eine Besitzstörungsklage ist unzulässig, wenn sie sich auf eine von einem früheren Endbeschluss bereits gedeckte ähnliche Störung stützt. Untersagt ein Endbeschluss das Einschlagen von Piloten in eine Wasserfläche und die damit verbundende Blockade der Durchfahrt, so handelt es sich bei einer Blockade durch ein Boot um eine ähnliche Störung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §54EO §355
Rechtssatz: 1. In einem Exekutionsantrag nach § 355 EO muss der betreibende Gläubiger schlüssig und konkret behaupten, dass und wie der Verpflichtete dem Exekutionstitel nach Eintritt der Vollstreckbarkeit zuwider gehandelt hat 2. Ein Verbesserungsauftrag nach § 54 Abs. 3 EO ist bei einem Exekutionsantrag nach § 355 EO dann einzuleiten, wenn ein Vorbringen zu einem Zuwiderhandeln des Verpflichteten gänzlich fehlt, nicht jedo... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs3EO §355 IIIa
Rechtssatz: Der Antrag auf Bewilligung der Unterlassungsexekution (§ 355 EO) ist dann gemäß § 54 Abs 3 EO zur Verbesserung zurückzustellen, wenn Vorbringen zu einem Zuwiderhandeln des Verpflichteten gänzlich fehlt, nicht jedoch dann, wenn der Exekutionsantrag mangels Schlüssigkeit des Vorbringens abzuweisen ist; dies gilt sowohl dann, wenn sich aus einem an sich vollständigen Vorbringen kein Verstoß gegen den Exeku... mehr lesen...