Norm: EO §249 Abs2a EO §256 Abs1 EO § 249 heute EO § 249 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 249 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 249 gültig von 01.07.2011 bis 30.... mehr lesen...
Norm: EO §313EO §399.402ZPO §41GOG §91RATG TP 2
Rechtssatz: Liegt aufgrund der Bestreitung des Aufhebungsbegehrens durch die gefährdeten Parteien ein Zwischenstreit vor, richtet sich die Frage des Kostenersatzes nach den §§ 78, 402 EO, §§ 41 ZPO, somit noch ohne Erfolg im Aufhebungsverfahren. § 393 EO ist nicht anzuwenden, auf den Erfolg in der Hauptsache kommt es nicht an. Ein Fristsetzungsantrag ist - falls er zur zweckentsprechenden Rechtsve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Nach Art XXXIV Abs 1 EO-Novelle 1991 (BGBl 1991/628) ist dieses Bundesgesetz auf Exekutionsverfahren anzuwenden, in denen der Exekuti... mehr lesen...
Norm: EO §300 Abs1 EO §313 EO § 300 heute EO § 300 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 300 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 300 gültig von 01.03.1992 bis 30.06.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 9.10.1988 bei einem von Josef T***** als Lenker des bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKW VW Golf verschuldeten Verkehrsunfall verletzt. Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 26.1.1989, 12 EVr 2756/88, wurde Josef T***** wegen der fahrlässigen Herbeiführung dieser Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und 4, 2.Deliktsfall StGB rechtskräftig verurteilt. Mit dem Beschluß des Bezirksgerichtes Feldbach vom 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In einem Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht Feldkirch schloß der Beklagte, der geltend gemacht hatte, ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, mit der klagenden Partei am 11. Dezember 1989 einen Vergleich, in dem sich diese verpflichtete, ihm einen Betrag von S 120.273 netto - der sich, wie festgehalten wurde, aus S 98.534 Trennungsgeld, S 9.539 Spesen und S 12.200 Urlaubsabfindung zusammensetze - zu bezahlen. Mit einem am 15. Dezember 1989 beim ... mehr lesen...
Norm: EO §308 A EO §313 EO § 308 heute EO § 308 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 308 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 EO § 313 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 C EO §313 ABGB § 1431 heute ABGB § 1431 gültig ab 01.01.1812 EO § 313 heute EO § 313 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...