Norm: EO §292bUVG §3 Z2
Rechtssatz: Ein Exekutionsmisserfolg im Sinne des § 3 Z 2 UVG liegt nur dann vor, wenn der Minderjährige alle zur Erreichung des Exekutionszieles notwendigen Aktivitäten entfaltet hat. Dazu gehört bei Erfolglosigkeit der Exekution infolge eines unter dem Existenzminimum liegenden Erwerbseinkommens ein entsprechender gesetzlich eingeräumter Antrag nach § 292 b EO auf Herabsetzung des unpfändbaren Betrages als eine der ges... mehr lesen...
Norm: EO §290a Abs1 Z4EO §291aEO §292bEO §292kASVG §324 Abs3stmk SHG LGBl 1977/1 §13
Rechtssatz: Liegt der Rang der Pfändung einer Invaliditätspension nach dem Eintritt der Legalzession nach § 324 Abs 3 ASVG, ist für die Berechnung des Existenzminimums die gesamte Pension und nicht nur der dem Verpflichteten verbleibende zwanzigprozentige Anteil (plus Sonderzahlung) zugrundezulegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §291EO §292bABGB §140 Ba
Rechtssatz: Die Gerichte haben einen Ermessensspielraum bei der Festlegung des unpfändbaren Freibetrages. Der Gesetzgeber hat durch § 292b EO zum Ausdruck gebracht, daß Unterhaltsforderungen Priorität genießen. Entscheidungstexte 1 Ob 590/95 Entscheidungstext OGH 27.07.1995 1 Ob 590/95 1 Ob 115/98p ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaEO §292b
Rechtssatz: Für die Belastbarkeitsgrenze des Unterhaltsschuldners ist der Freibetrag im Sinne des § 292 b EO maßgeblich. Entscheidungstexte 2 Ob 569/94 Entscheidungstext OGH 13.10.1994 2 Ob 569/94 2 Ob 576/94 Entscheidungstext OGH 10.11.1994 2 Ob 576/94 ... mehr lesen...
Norm: EO §292bEheG §66
Rechtssatz: Vertraglich geregelte gesetzliche Unterhaltsansprüche sind im Sinn des § 292 b EO nur dann gesetzliche Unterhaltsansprüche, soweit sie auch der Höhe nach mit dem aktuellen gesetzlichen Unterhaltsanspruch deckungsgleich sind. Entscheidungstexte 3 Ob 5/94 Entscheidungstext OGH 23.03.1994 3 Ob 5/94 Veröff: SZ 67/47 ... mehr lesen...
Norm: EO §55 Abs2EO §292b
Rechtssatz: Besteht zwischen dem Pensionseinkommen des Verpflichteten und dem verglichenen Unterhaltsbetrag ein Mißverhältnis, hat die Betreibende zu behaupten und zu beweisen (weiteres Einkommen, erhebliches Vermögen), daß der von ihr betriebene Unterhalt der Höhe nach gesetzlicher ist. Entscheidungstexte 3 Ob 5/94 Entscheidungstext OGH 23.03.1994 3 O... mehr lesen...
Norm: EO §291bEO §292bABGB §140 Ba
Rechtssatz: Die Bestimmungen der Exekutionsordnung können als Orientierungshilfe bei der Ermittlung der Belastungsgrenze im Rahmen der Unterhaltsbemessung dienen. Die Grenze des § 291b EO kann jedoch in Hinblick auf § 292b EO nicht als Untergrenze der Belastung des Unterhaltsschuldners bei der Unterhaltsbemessung herangezogen werden. Die Unterhaltsbemessung kann vielmehr darüber hinausgehen, doch ist zu berück... mehr lesen...
Norm: EO §292b Z1
Rechtssatz: Dem Verpflichteten hat ein Betrag zu verbleiben, der zur Erhaltung seiner Körperkräfte und seiner geistigen Persönlichkeit notwendig ist. Entscheidungstexte 3 Ob 46/93 Entscheidungstext OGH 12.05.1993 3 Ob 46/93 Veröff: ÖA 1994,29 = RZ 1994/57 S 170 3 Ob 5/94 Entscheidungstext OGH 23.03.1994 3 Ob 5/9... mehr lesen...