Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Tagsatzung des BG Schwechat vom 20.8.1984, E 27/82, über die Verteilung des Meistbots der am 8.9.1983 um 4,300.000,--- S zugeschlagenen Liegenschaft EZ 1347 KG Himberg erhob der Kläger, für dessen vollstreckbare Forderung von 31.812,60 S samt 8,5 % Zinsen seit 1.10.1978 und Kosten von 1.516,16 S unter CLNR 27 und für dessen vollstreckbare Forderung von 119.575,44 S samt 8,5 % Zinsen seit 1.10.1978 und Kosten von 36.611,79 S und 4.627,70 S unter CLNR 31 ... mehr lesen...
Über das Vermögen des Dr. Erich K wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 4. Dezember 1978, der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Der nunmehr beklagte Rechtsanwalt hat den in einer Rechtssache des Landesgerichtes Innsbruck beklagten Dr. Erich K rechtsfreundlich vertreten. Mit rechtskräftigem Urteil vom 11. Mai 1979 wurde in diesem Verfahren das Klagebegehren abgewiesen und die dortige klagende Partei X verpflichtet, Dr. Erich K zu Handen seines ... mehr lesen...
Das Bankhaus B. & Co. hat gegen den Verpflichteten eine vollstreckbare Forderung von 5352 S samt Zinsen und Kosten, die Volksbank S. eine solche von 21.270 S samt Zinsen und Kosten. Zugunsten beider Forderungen wurden zur gleichen Zeit Fahrnisse des Verpflichteten gepfändet, die bei der Versteigerung einen Erlös von 6170 S erbrachten. Das Erstgericht verteilte diesen Erlös zu gleichen Teilen auf die beiden betreibenden Parteien, sodaß jede 3085 S erhielt. Das Rekursgericht änd... mehr lesen...
Norm: EO §286
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 218 Abs 1 EO sind auch bei der Verteilung des Verkaufserlöses von Fahrnissen anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 129/67 Entscheidungstext OGH 06.12.1967 3 Ob 129/67 EvBl 1968/220 S 356 = SZ 40/160 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0003763 ... mehr lesen...
Norm: EO §286RAO §19a
Rechtssatz: Das gesetzliche Pfandrecht des Rechtanwaltes gemäß § 19 a RAO zur Sicherung seiner Kostenforderung gegen seinen Mandanten entsteht stets zugleich mit dem Entstehen der Kostenersatzforderung des Mandanten gegen den Prozeßgegner, die Kostenersatzforderung wird nur mit der Belastung durch das gesetzliche Pfandrecht existent, sodaß dem durch das Pfandrecht gesicherten Rechtsanwalt niemand zuvorkommen kann. ... mehr lesen...
Norm: EO §213 IIIEO §213 VEO §234EO §286
Rechtssatz: Ein Fehler bei der für das materielle Pfandrecht entscheidenden Identifizierung der Pfandobjekte hinsichtlich der finanzämtlichen Pfandrechte und der gerichtlichen Pfandrechte (§ 567 Geo) ist nach dem Wortlaut des § 213 EO kein Gegenstand eines Widerspruches. Daher kommen diesbezüglich die Rekursbeschränkungen des § 234 EO hier nicht zur Anwendung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §285EO §286EO §374
Rechtssatz: Wird eine durch Pfändung im Wege einer Sicherstellungsexekution gesicherte Forderung, die vor der Meistbotsverteilungstagsatzung vollstreckbar geworden ist und für die keine Versteigerung bewilligt wurde, zur Verteilungstagsatzung nicht angemeldet, findet auf sie keine Zuweisung statt. Entscheidungstexte 3 Ob 402/60 Entscheidungstext OGH 09.11.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101EO §231EO §286
Rechtssatz: Bei der Erlösverteilung im Mobiliarexekutionsverfahren ist eine angemeldete Bestandzinsforderung schon dann zu berücksichtigen, wenn die formellen Voraussetzungen des gesetzlichen Pfandrechtes offenkundig sind. Im Falle eines Widerspruches hat das Exekutionsgericht die Bestandzinsforderung im Verteilungsbeschluß vorläufig so zu behandeln, als ob sie unbeschritten wäre, und den Widersprechenden auf den ... mehr lesen...
Norm: ABGB §471EO §283EO §286
Rechtssatz: Wurden die Sachen, an denen der Verwahrer für seine Einlagerungskosten ein Zurückbehaltungsrecht hatte, zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung des Verwahrers im Verwahrungsraum versteigert, so ist der nach Tilgung der vollstreckbaren Forderung verbleibende Rest nicht dem Verpflichteten auszufolgen, sondern wegen der Verwahrungskosten eine Verteilungsverhandlung anzuordnen. Der Verwahrer hat ... mehr lesen...
Norm: EO §216 IIIaEO §286
Rechtssatz: Die Gebühren, die im Verfahren wegen Zwangsversteigerung von Liegenschaften für einen das Armenrecht geniessenden betreibenden Gläubiger aus dem Amtsverlage des Exekutionsgerichtes vorgeschossen wurden, können nicht aus dem Meistbot als Vorzugspost zugewiesen werden. Die Vorschrift des § 286 Abs 2 EO gilt nicht für die Verteilung des Meistbotes von Liegenschaften. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1415ABGB §1416EO §216 IEO §261 Abs1EO §286
Rechtssatz: Die Verrechnung der gemäß § 261 Abs 1 EO bewirkten Zahlung hat nach den Vorschriften der §§ 286, 216 EO und nicht nach §§ 1415, 1416 ABGB zu geschehen. Entscheidungstexte 2 Ob 186/33 Entscheidungstext OGH 14.03.1933 2 Ob 186/33 SZ 15/53 3 Ob 123/85 Entscheidungstext OG... mehr lesen...