Begründung: Im gegen den Verpflichteten geführten Zwangsversteigerungsverfahren gab das Erstgericht mit Beschluss vom 15. September 2009 (ON 11) ua seine Absicht bekannt, auf Basis des eingeholten Gutachtens eines Sachverständigen vom 4. September 2009 von einem Schätzwert von 520.000 EUR auszugehen. Gleichzeitig setzte es eine Frist von 14 Tagen zur allfälligen Äußerung nach § 56 EO. Am 3. Februar 2010 setzte es den Versteigerungstermin für 23. März 2010 fest und erließ das Verstei... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 3. Februar 2009 bewilligte das Erstgericht der Betreibenden zur Hereinbringung ihrer Forderung von 30.000 EUR sA die Zwangsversteigerung des Liegenschaftsanteils der Verpflichteten (Wohnungseigentum). Am 19. Oktober 2009 erließ das Erstgericht das Versteigerungsedikt iSd § 170 EO und beraumte den Versteigerungstermin auf den 30. November 2009 an. In welcher Art die Zustellung des Versteigerungsedikts an die Verpflichtete erfolgte, steht nach der Aktenla... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §144EO §145EO §239
Rechtssatz: Wenn auch die Höhe des Schätzwerts mit einem Rekurs gegen das Versteigerungsedikt grundsätzlich nicht bekämpft werden kann, so kann doch mit einen solchen Rekurs insb die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Unterlassung der Aufforderung zur Geltendmachung von Einwendungen gegen den Schätzwert gemäß § 144 EO geltend gemacht werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 14.5.1984 wurde über das Vermögen der Gemeinschuldnerin einer Kommanditgesellschaft das Konkursverfahren eröffnet und Dr.Maximilian G***** zum Masseverwalter bestellt. Die Gemeinschuldnerin war Eigentümerin eines mit Hypotheken belasteten Betriebsgebäudes, das im Jahre 1983 als Superädifikat auf dem Grundstück Nr. ***** der EZ ***** KG H***** errichtet wurde; es war zugunsten der Sparkasse S***** ein Höchstbetragspfandrecht ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 25.9.1990, ON 24, wies das Konkursgericht den Widerspruch der Republik Österreich (Finanzamt Vöcklabruck) als Absonderungsgläubigerin gegen die vom Masseverwalter beabsichtigte freihändige Veräußerung der Liegenschaft EZ 1379 Grundbuch 50.324 Unterregau an die Firma A*****, zum Kaufpreis von 14,2 Millionen S ab und genehmigte die freihändige Veräußerung. Gleichzeitig verpflichtete es die Absonderungsgläubigerin, bei sonstiger Exekution den Masseverwalter... mehr lesen...
Norm: EO §224EO §239
Rechtssatz: Das Rekursrecht des Pfandgläubigers, der nicht volle Befriedigung fand, aber zum Zug käme, wenn nach Freiwerden des nach § 224 Abs 2 EO zugewiesenen Höchstbetrages eine Nachtragsverteilung erfolgt und dem auch Zinsen aus der zinstragenden Anlegung zugewiesen würden, kann daher nicht mit dem Hinweis verwehrt werden, er erhalte auch bei einem Vorgehen nach § 224 Abs 2 EO (gegenwärtig) nicht mehr. ... mehr lesen...
Norm: EO §65 EEO §239ZPO §477 Abs1 Z3 D3
Rechtssatz: Im Rekurs gegen einen Meistbotsverteilungsbeschluß kann nicht die Einstellung oder Einschränkung der Exekution begehrt werden. Ein solcher Antrag ist an das Erstgericht zu richten. Dem Rekursgericht fehlte die funktionelle Zuständigkeit zur Entscheidung über den erstmals im Rekurs gegen den Verteilungsbeschluß der ersten Instanz gestellten Antrag auf Einstellung der Exekution. ... mehr lesen...
Norm: EO §163EO §225EO §227EO §234EO §239
Rechtssatz: Einer vor dem Verteilungsverfahren vorgenommene Bewertung (§ 144 Abs 2 EO) des nach den Versteigerungsbedingungen in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmenden Ausgedinges kommt in Hinblick auf § 225 Abs 1, §§ 226, 227 EO keine bindende Wirkung für das Verteilungsverfahren zu, außerdem schon deshalb nicht, weil vorher der Ersteher noch gar nicht feststeht. Denn dieser ist - im Falle der Üb... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte mit Beschluß vom 10. Oktober 1972, GZ E 2/71-106, das Meistbot für die am 7. Juli 1972 versteigerte Liegenschafts EZ 104 KG L. Die Verteilungsmasse wurde mit 200.000 S (Meistbot) zuzüglich der Fruktifikatszinsen (in unbestimmter Höhe) ausgewiesen. Aus dem Kapitalsbetrag (200.000 S) erhielten zugewiesen (Punkt I): A. als Vorzugspost: die Stadtgemeinde Bad I 113.20 S. B. in der bücherlichen Randordnung: 1. die Volksbank Bad G reg. Genossenschaft mit beschränkte... mehr lesen...
Norm: EO §65 DEO §239JN §55ZPO §528 F1
Rechtssatz: Für die Berechnung der einzelnen in Beschwerde gezogenen Zuweisungen durch den Meistbotsverteilungsbeschluss sind mehrere Zuweisungen nur zusammenzurechnen, wenn sie in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen. Ansprüche verschiedener Gläubiger können ebensowenig zusammengerechnet werden wie Ansprüche eines einzelnen Gläubigers, wenn dessen Forderungen auf verschiedenen Rechtsti... mehr lesen...