Begründung: Die Klägerin ist ausschließliche Lizenznehmerin nachstehender Marken: der österreichischen Wortmarke Nr 232.749 „FEELING", geschützt für Fahrzeuge und deren Teile, soweit in Klasse 12 enthalten, sowie für Räder und Felgen für Fahrzeuge (Priorität vom 20. 12. 2005), und der Gemeinschaftsmarke Nr 5.150.032 „FEELING", geschützt für Fahrzeuge und deren Zubehör, soweit in Klasse 12 enthalten, sowie für Räder für Fahrzeuge (Priorität vom 20. 12. 2005). Die Beklagte vertreibt... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt eine Kräuterlimonade, die sie unter der für sie in Klasse 32 (alkoholfreie Getränke) registrierten österreichischen Wortmarke „Almdudler" vertreibt. Die Erstbeklagte, deren alleinige Geschäftsführerin die Zweitbeklagte ist, betreibt in der Nähe von Wien ein Ausflugsrestaurant samt angeschlossenem Hotel, für das sie bis Dezember 2005 auch Limonade der Klägerin bezog; seit 2006 enthält ihr Sortiment statt dessen ein als „Kräuterlimonade" bezeichnetes G... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin mehrerer österreichischer und entsprechender Gemeinschaftsmarken, und zwar insbesondere der Wortmarken „Red Bull" und „Bull", der ua einen Stier darstellenden Wortbildmarken „Red Bull", entsprechender Bildmarken und zweier abstrakter Farbmarken („blau/silber" und „blau/silber/rot"). Die Zeichen werden insbesondere für die Gestaltung von Getränkedosen verwendet. Die Marke „Red Bull" und das Dosendesign sind in der gesamten Europäischen Union (au... mehr lesen...
Gründe: Im Privatanklageverfahren der C***** (C***** Inc.) und der Ca***** GmbH gegen Mag. Axel H***** wegen des Vergehens nach § 60 Abs 1 zweiter Fall Markenschutzgesetz, AZ 42 Hv 26/04y des Landesgerichtes Wiener Neustadt, wurde der Beschuldigte mit Urteil vom 27. Oktober 2004 (ON 34), mangels subjektiver Tatbestandsverwirklichung (im zweiten Rechtsgang neuerlich) von der wider ihn erhobenen Privatanklage gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Im Privatanklageverfahren der C***** (... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin, eine Gesellschaft mit Sitz in Japan, ist Inhaberin der im österreichischen Markenregister unter der Nr AM 5705/88 für die Warenklassen 1 - 42 registrierten internationalen Marke CANON. Die Zweitklägerin, eine Vertriebsgesellschaft der Erstklägerin, ist aufgrund mündlich abgeschlossener Lizenzverträge berechtigt, die Marke der Erstklägerin CANON im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeiten zu nutzen und Markenrechtsverletzungen gerichtlich im eigenen Nam... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine politische Partei, die unter der Bezeichnung "fpoe.at" im Internet auftritt. Sie unterhält unter der Adresse "www.fpoe.at" eine Homepage. Die Beklagte ist für die Vergabe von Domain-Namen unter den Toplevel-Domains "at", "or.at" und "co.at" zuständig, wobei die Vergabe nach dem Prinzip "first come, first served" erfolgt. Inhaber der Domain "fpo.at" ist Alan L***** eine in den USA beheimatete natürliche Person. Er hatte unter dieser, ihm v... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist ein Unternehmen des Pharmakonzerns M***** & Co Inc., USA. Sie vertreibt in Österreich (ua) Arzneimittel der Marken PROSCAR und CO-RENITEC. PROSCAR und CO-RENITEC sind eingetragene Marken der M***** & Co Inc.; die Klägerin ist ermächtigt, gegen Markenverletzungen vorzugehen. Die Erstbeklagte importiert Arzneimittel parallel. Die Zweitbeklagte ist die einzige persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Der Drittbeklagte ist allein... mehr lesen...
Begründung: Die The P***** ist Inhaberin der im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für Bekleidung registrierten Marke "P*****" (RegNr 106.599) und der zu RegNr 89.844 registrierten Bildmarke (Abbildung eines Polospielers). Aufgrund einer mit der Markeninhaberin abgeschlossenen Vereinbarung ist die Klägerin zum ausschließlichen europaweiten Vertrieb gehobener Herrenoberbekleidung unter den zugunsten der Markeninhaberin registrierten Marken bis 31. 12. 2002 berechtigt... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches beantragt die Klägerin, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung aufzutragen, es bis zur Rechtskraft des über die Klage ergehenden Urteils im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, in Österreich beim Vertrieb von Tintenpatronen für EDV-Drucker und Laserkartuschen für EDV-Drucker (und zwar auch bei der Werbung) die Bezeichnung "SILVER REED Service & Supply" und dieser Bezeichnung verwechslungsfähig ähnli... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a Abs1
Rechtssatz: Mit dem durch die Novelle eingefügten § 10a Abs 1 MSchG normiert das Markenschutzgesetz nunmehr den Fall einer Kennzeichenverletzung bei Verwendung einer identischen Marke für identische Ware. Aus dem Fehlen einer ausdrücklichen Bestimmung, die dem Markeninhaber in einem solchen Fall dieselben Rechte einräumt wie bei anderen Kennzeichenverletzungen, folgt nicht, daß die in § 10a Abs 1 MSchG normierte Kennzeiche... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a Abs1UWG §9 F3
Rechtssatz: Der durch die Verwendung der identischen Marke für identische Waren in seinen Kennzeichenrechten Verletzte kann seinen Unterlassungsanspruch zwar nicht allein auf § 10a Abs 1 MSchG stützen, wohl aber auf diese Bestimmung in Verbindung mit dem allgemeinen
Rechtssatz: , daß bei Eingriffen in ein absolutes Recht ein Unterlassungsanspruch zusteht, wie dies § 9 UWG für den Fall einer Kennzeichenverletzung dur... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 89/104/EWG - Markenrichtlinie 389L0104 allgMSchG §10a Abs1
Rechtssatz: Wer in Österreich außerhalb des EWR in den Verkehr gebrachte Markenware ohne Zustimmung des Markeninhabers weiterveräußert, verstößt gegen § 10a Abs 1 MSchG und verletzt damit die Kennzeichenrechte des Markeninhabers. Entscheidungstexte 4 Ob 215/98s Entscheidungstext OGH 29.09.1998 4 Ob 215/98s ... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 89/104/EWG - Markenrichtlinie 389L0104 Art7 Abs1MSchG §10a Abs1
Rechtssatz: Der mit Art 7 Abs 1 MarkenRL inhaltsgleiche § 10a Abs 1 MSchG allein reicht als Grundlage für einen Unterlassungsanspruch nicht aus. Das österreichische Recht hat dem Markeninhaber aber auch schon bisher einen Unterlassungsanspruch bei Kennzeichenverletzungen eingeräumt, wenn auch eine Kennzeichenverletzung nur bei Verwechslungsgefahr angenommen und demnach... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt als Gesellschaft der internationalen W*****-Gruppe Jeanshosen in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich. Sie ist von der B*****, *****, der Inhaberin der österreichischen Marke Nr 49284 "W*****", ermächtigt, diese Marke in Österreich und in der Bundesrepublik Deutschland beim Vertrieb von Jeanshosen zu benutzen und Markenrechte der Inhaberin im eigenen Namen geltend machen. Die Beklagte hat im Oktober 1995 in einem Prospekt "Origina... mehr lesen...
Norm: MSchG idF der MSchGNov 1992 §10a Abs1
Rechtssatz: § 10 Abs 2 MSchG ist nur bei kennzeichenmäßigem Gebrauch, also in der Regel bei Vertrieb (vermeintlich) neuer Ware anzuwenden. Hier: Kein Eingriff in Markenrechte durch den Vertrieb reparierter Vorabstreiferblätter als aufgearbeitet. Entscheidungstexte 4 Ob 133/94 Entscheidungstext OGH 08.11.1994 4 Ob 133/94 ... mehr lesen...