RS OGH 1998/9/29 4Ob223/98t, 4Ob215/98s, 4Ob247/98x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.1998
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Norm

EWG-RL 89/104/EWG - Markenrichtlinie 389L0104 allg
MSchG §10a Abs1

Rechtssatz

Wer in Österreich außerhalb des EWR in den Verkehr gebrachte Markenware ohne Zustimmung des Markeninhabers weiterveräußert, verstößt gegen § 10a Abs 1 MSchG und verletzt damit die Kennzeichenrechte des Markeninhabers.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110791

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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