Norm: MSchG §1
Rechtssatz: Farben sind in "abstrakter" oder "konturloser" Form schutzfähig, wenn ihre grafische Darstellung klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv ist. Entscheidungstexte 4 Ob 136/04k Entscheidungstext OGH 06.07.2004 4 Ob 136/04k 17 Ob 2/08f Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 89/104/EWG - Markenrichtlinie 389L0104 allgMSchG §1MSchG §20 Abs3
Rechtssatz: Bei der Auslegung des § 1 in Verbindung mit § 20 Abs 3 MSchG ist davon auszugehen, daß der Gedanke eines generellen, abstrakten Freihaltebedürfnisses des Verkehrs an Buchstaben (Buchstabengruppen), die kein eigenes Wort mit Phantasiecharakter ergeben, sondern erkennbar ihren Eigencharakter behalten - wie er der bisherigen Rechtsprechung des Obersten Geric... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 89/104/EWG-Markenrichtlinie 389L0104 AllgMSchG §1MSchG §20 Abs3
Rechtssatz: § 1 MSchG in Verbindung mit § 20 Abs 3 MSchG entspricht der Markenrichtlinie, wenngleich das österreichische Gesetz eine (beispielhafte) Aufzählung der möglichen Gestaltungsformen von Marken nicht enthält. Entscheidungstexte 4 Ob 390/97z Entscheidungstext OGH 27.01.1998 4 Ob 390/97z ... mehr lesen...
Norm: MSchG §1EWG-RL 89/104/EWG - Markenrichtlinie 389L0104 allg
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des EuGH besteht der spezifische Gegenstand des kommerziellen Eigentums darin, dass der Inhaber durch das ausschließliche Recht, ein Erzeugnis erstmals in den Verkehr zu bringen und dabei das Warenzeichen zu benutzen, Schutz vor Konkurrenten erlangt, die unter Missbrauch der aufgrund des Warenzeichens erworbenen Stellung und Kreditwürdigkeit wid... mehr lesen...
Norm: MSchG §1UWG §9 F3
Rechtssatz: Eine Markenlizenz berechtigt zum Einwand gegen die Zeicheninhaber, daß er die Benützung des Zeichens dulden müsse. Entscheidungstexte 4 Ob 1056/95 Entscheidungstext OGH 10.08.1995 4 Ob 1056/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0066832 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: MSchG §1UWG §9 F3
Rechtssatz: Gutscheinmünzen, die beim ausgebenden Unternehmen in Waren (Dienstleistungen) eingelöst werden können, aber keinen Gebrauchswert haben, sind keine Waren im Sinne des MSchG. Sie sind daher dem Markenschutz nicht zugänglich. Entscheidungstexte 4 Ob 17/95 Entscheidungstext OGH 28.03.1995 4 Ob 17/95 Veröff: SZ 68/65 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A1MSchG §1
Rechtssatz: Eine GesBR kann nicht Markeninhaber sein. Nur ihre Gesellschafter, die einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb haben, können Markeninhaber sein. Entscheidungstexte 4 Ob 21/95 Entscheidungstext OGH 07.03.1995 4 Ob 21/95 4 Ob 40/95 Entscheidungstext OGH 13.06.1995 4 Ob 40/95 ... mehr lesen...