RS OGH 1995/3/7 4Ob21/95, 4Ob40/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.03.1995
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Norm

ABGB §1175 A1
MSchG §1

Rechtssatz

Eine GesBR kann nicht Markeninhaber sein. Nur ihre Gesellschafter, die einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb haben, können Markeninhaber sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0037863

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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