Norm: ABGB §896ABGB §1313DHG §4 Abs2
Rechtssatz: Der Arbeitgeber kann im Regreßprozeß vom Arbeitnehmer den vollen Schadensbetrag verlangen, auch wenn der Arbeitnehmer im Strafverfahren zum Ersatz eines Teiles des Schadens verurteilt wurde, da er bis zur Bezahlung durch den Arbeitnehmer auch diesen Teilbetrag als eigene Verpflichtung erfüllt - und insoferne den Arbeitnehmer von einer Judikatschuld befreit hat. Entscheidungste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bei der Klägerin in den Jahren 1983 und 1984 als Servicearbeiter beschäftigt. Am 25. September 1984 sowie am 9. Oktober 1984 stahl er im Betrieb der Klägerin die Schlüssel zweier von Kunden eingebrachter Fahrzeuge und nahm sie unbefugt in Betrieb. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Linz wurde der Beklagte unter anderem der unbefugten Inbetriebnahme von Fahrzeugen schuldig erkannt; er habe sich die Gewalt über die Fahrzeuge jeweils ... mehr lesen...
Norm: DHG §2 Abs1DHG §4 Abs2
Rechtssatz: Wurde der Schaden im Zusammenhang mit einem Verhalten verursacht, das nicht der Erfüllung der vom Arbeitnehmer übernommenen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag diente (unbefugte Inbetriebnahme von zur Reparatur übernommenen Kraftfahrzeugen durch einen Servicearbeiter mittels entwendeter Schlüssel), dann kann von einer Schadenszufügung " bei" Erbringung der Dienstleistung keine Rede sein; die Anwendung... mehr lesen...
Norm: DHG §4 Abs2ZPO §228 B3bb
Rechtssatz: Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens der künftigen Regreßpflicht des Arbeitnehmers: Das Interesse des Arbeitgebers an der Feststellung ist zu bejahen, weil nur so die rechtlichen Grundlagen dieses Rückgriffanspruches (zB leichte oder grobe Fahrlässigkeit) ein für allemal bindend klargestellt werden können. Entscheidungstexte 4 Ob 142/81 E... mehr lesen...
Die klagende Bauunternehmerin war im Jahre 1976 von Adolf E beauftragt worden, das in seinem Eigentum stehende Hotel T in K abzutragen und an seiner Stelle einen Neubau zu errichten. Die Durchführung der erforderlichen Sprengarbeiten hatte die Klägerin dem Beklagten - einem selbständigen Sprengmeister - übertragen. Nach der letzten Sprengung traten an dem unmittelbar benachbarten Haus des Dr. Bernhard A erhebliche Schäden auf; Dr. A mußte seine Wohnung und sein Büro räumen und sich in... mehr lesen...
Norm: DHG §4 Abs2
Rechtssatz: Leistet der Dienstgeber freiwillig und ohne Einverständnis des Dienstnehmers, so besteht auch dann kein Rückgriffsanspruch gegen den schuldtragenden Dienstnehmer, wenn nachträglich ein rechtskräftiges Urteil gegen den Dienstgeber ergeht. Entscheidungstexte 4 Ob 1/79 Entscheidungstext OGH 13.03.1979 4 Ob 1/79 Veröff: ZAS 1979,219 (mit Anmerkung ... mehr lesen...
Norm: DHG §4 Abs2
Rechtssatz: "Auf Grund eines Urteils" gemäß § 4 Abs 2 DHG setzt voraus, daß die Zahlungspflicht durch ein Urteil auferlegt wurde; daher bewirkt eine Leistung auf Grund eines außergerichtlichen Vergleiches aus Anlaß und im Zuge des Schadenersatzprozesses den Verlust des Rückgriffsrechtes. Entscheidungstexte 4 Ob 1/79 Entscheidungstext OGH 13.03.1979 4 Ob 1/79... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, der Beklagte sei bei ihm bis April 1975 als Pflasterer beschäftigt gewesen. Der Beklagte habe als Vorarbeiter bei der Durchführung von Versetzarbeiten auf einer Baustelle der Tauernautobahn dadurch grob fahrlässig gehandelt, daß er die auf dem Untergrund liegende Schneeschicht nicht entfernte, sondern darauf die Betonschicht anbrachte, auf welche die Steine gesetzt wurden. Dadurch sei dem Kläger wegen Durchführung von Verbesserungsarbeiten ein Schaden in der Höhe... mehr lesen...
Norm: DHG §4 Abs2
Rechtssatz: Berücksichtigung nicht sachgerechter Prozeßführung im späteren Rückgriffsprozeß im Rahmen der "Billigkeit". Entscheidungstexte 4 Ob 143/77 Entscheidungstext OGH 08.11.1977 4 Ob 143/77 Veröff: SZ 50/138 = EvBl 1978/92 S 269 = Arb 9660 = ZAS 1979,24 (mit Anmerkung von Reischauer) = DRdA 1979,36 4 Ob 149... mehr lesen...
Norm: DHG §4 Abs2DHG §6
Rechtssatz: Die Prozeßkosten und Exekutionskosten brauchen nur "erwachsen", nicht "geleistet" sein. Dennoch beginnt die Frist zur Geltendmachung nicht vor dem Hauptanspruch, auf dem sich die Kosten als Nebenforderung beziehen. Der Zeitpunkt der Bezahlung der dem Dienstgeber selbst "erwachsenen" Prozeßkosten und Exekutionskosten ist für den Lauf der Frist zur Erhebung des Rückgriffsanspruches unwesentlich. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 BDHG §4 Abs2
Rechtssatz: Im Gegensatz zum allgemeinen Recht, wonach nicht einmal Prozeßkosten, die dem geschädigten Dritten zu ersetzen sind, einen Schaden darstellen, für dessen Ersatz durch einen Mitschuldner diesem ein Rückgriffsanspruch gegen einen anderen Mitschuldner erwächst (Wolff - Klang 2. Auflage VI 56, ZVR 1960/206, AnwZ 1932,39), hat § 4 Abs 2 DHG ausdrücklich einen Rückgriffsanspruch wegen Prozeßkosten und Exekuti... mehr lesen...