Norm
DHG §4 Abs2Rechtssatz
"Auf Grund eines Urteils" gemäß § 4 Abs 2 DHG setzt voraus, daß die Zahlungspflicht durch ein Urteil auferlegt wurde; daher bewirkt eine Leistung auf Grund eines außergerichtlichen Vergleiches aus Anlaß und im Zuge des Schadenersatzprozesses den Verlust des Rückgriffsrechtes."Auf Grund eines Urteils" gemäß Paragraph 4, Absatz 2, DHG setzt voraus, daß die Zahlungspflicht durch ein Urteil auferlegt wurde; daher bewirkt eine Leistung auf Grund eines außergerichtlichen Vergleiches aus Anlaß und im Zuge des Schadenersatzprozesses den Verlust des Rückgriffsrechtes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0054490Dokumentnummer
JJR_19790313_OGH0002_0040OB00001_7900000_001