RS OGH 1988/2/24 9ObA6/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.1988
beobachten
merken

Norm

ABGB §896
ABGB §1313
DHG §4 Abs2

Rechtssatz

Der Arbeitgeber kann im Regreßprozeß vom Arbeitnehmer den vollen Schadensbetrag verlangen, auch wenn der Arbeitnehmer im Strafverfahren zum Ersatz eines Teiles des Schadens verurteilt wurde, da er bis zur Bezahlung durch den Arbeitnehmer auch diesen Teilbetrag als eigene Verpflichtung erfüllt - und insoferne den Arbeitnehmer von einer Judikatschuld befreit hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0038180

Dokumentnummer

JJR_19880224_OGH0002_009OBA00006_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten