Entscheidungen zu § 7 Abs. 1 VO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

102 Dokumente

Entscheidungen 91-102 von 102

RS OGH 1959/4/29 2Ob165/59, 8Ob123/78, 2Ob225/02f

Norm: StVO §7 Abs1 IIDb
Rechtssatz: Das Rechtsfahrgebot bedeutet, daß rechts der Straßenmitte gefahren werden muß. - Die Einhaltung eines Seitenabstandes von etwa einem Meter ist bei einer Straßenbreite von 5 Meter zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 165/59 Entscheidungstext OGH 29.04.1959 2 Ob 165/59 Veröff: ZVR 1960/5 S 11 8 Ob 123/7... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1959

RS OGH 1958/10/16 2Ob323/58, 8Ob104/81, 2Ob107/83

Norm: StVO §7 Abs1 Ib
Rechtssatz: Ereignet sich ein Zusammenstoß zweier einander begegnender Fahrzeuge auf der dem einen Fahrzeug vorbehaltenen rechten Seiten der Fahrbahn, ohne daß für den Führer des anderen Fahrzeuges die Notwendigkeit bestanden hat, seine linke Fahrbahnseite zu benützen, dann trifft in der Regel den Lenker dieses zweiten Fahrzeuges das überwiegende Verschulden am Verkehrsunfall. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.10.1958

RS OGH 1957/10/9 3Ob412/57

Norm: ABGB §1304 BIIeStVO §7 Abs1 IbStVO §10 Abs1
Rechtssatz: Den Lenker eines Schlittens, der nicht die rechte Seite einhält, trifft am Schaden, den ein Kraftwagenführer erlitt, weil er fehlerhaft nach rechts auswich und dabei in den Straßengraben geriet, ein Verschuldensanteil von 1/3. Entscheidungstexte 3 Ob 412/57 Entscheidungstext OGH 09.10.1957 3 Ob 412/57 Veröff: ZVR 195... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.1957

RS OGH 1957/5/13 5Os217/57

Norm: StVO §7 Abs1 IIDb
Rechtssatz: Zur Frage des vom rechten Straßenrand einzuhaltenden Abstandes. Entscheidungstexte 5 Os 217/57 Entscheidungstext OGH 13.05.1957 5 Os 217/57 Veröff: ZVR 1957/212 S 210 = SSt XXVIII/41 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0073673 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.05.1957

RS OGH 1957/5/13 5Os217/57, 2Ob277/62

Norm: StVO §7 Abs1 IIAStVO §7 Abs1 IID
Rechtssatz: Für die Frage, ob ein Kraftfahrer verpflichtet ist, auf der rechten Straßenseite ganz rechts zu fahren, ist von Bedeutung, ob diese Straße einen Gehweg (Bankett oder Radweg) hat; hat sie keinen, so dürfen Fußgänger auf dem rechten Rand der Fahrbahn gegen und der Fahrer eines Kraftfahrzeuges muß daher damit rechnen, daß sich möglicherweise auf dem rechten Rand der rechten Fahrbahn auch Fußgänger... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.05.1957

RS OGH 1956/11/21 2Ob630/56, 2Ob165/59, 2Ob301/60, 2Ob313/61, 6Os197/57, 2Ob277/62, 2Ob293/62, 11Os3

Norm: StVO §7 Abs1 IIDb
Rechtssatz: Das Fahren in einem Meter Abstand vom Straßenrand ist zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 630/56 Entscheidungstext OGH 21.11.1956 2 Ob 630/56 Veröff: ZVR 1957/30 S 48 6 Os 197/57 Entscheidungstext OGH 18.10.1957 6 Os 197/57 Beisatz: Dieser Grundsatz gilt dann nicht, wenn die Straße weder... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1956

RS OGH 1956/10/17 2Ob546/56

Norm: StVO §7 Abs1 IICStVO §68
Rechtssatz: Zur Frage, wann ein Radfahrer mit größerem Seitenabstand vom Fahrbahnrand die Gleise in Längsrichtung befahren darf. Entscheidungstexte 2 Ob 546/56 Entscheidungstext OGH 17.10.1956 2 Ob 546/56 Veröff: ZVR 1957/78 S 91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0073606... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.1956

RS OGH 1956/2/3 5Os1270/55

Norm: StVO §7 Abs1 IIB
Rechtssatz: Diese Vorschrift bezieht sich auf die Fahrtrichtung des Fahrzeuges im Verhältnis zur Fortbewegung oder zum Aufenthalt von Straßenbenützern auf einer anschließenden Verkehrsfläche, nämlich Gehweg, Radweg, Parkplatz und dergleichen, und regelt damit das Verhalten des Fahrzeugführers dergestalt, daß sie ihn anweist, soweit am Rande seiner Fahrbahn zu bleiben, als es unter Rücksichtnahme auf die nebenan befindlich... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.02.1956

RS OGH 1956/2/3 5Os1270/55, 2Ob466/57, 9Os54/58, 9Os127/59

Norm: ABGB §1295 IId1KFG 1955 §80KfV 1955 §66StVO §7 Abs1StVO §20 Abs1 IC
Rechtssatz: Wenn ein Fußgänger, der sich verkehrswidrig verhält, auf das Hupsignal des Kraftfahrers nicht reagiert, ist der Kraftfahrer insbesondere verpflichtet, den Fußgänger genau zu beobachten und die Fahrgeschwindigkeit so zu wählen, daß die Sicherheit der hier in Betracht kommenden Person nicht gefährdet werden konnte und er in der Lage blieb, seinen Verpflichtungen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.02.1956

RS OGH 1953/4/15 2Ob56/53

Norm: StVO §7 Abs1 IbStVO §10 Abs1
Rechtssatz: Dem verunglückten Radfahrer wie dem beklagten Autofahrer liegt die Nichteinhaltung der vorschriftsmäßigen Fahrbahn zu Last. Während aber der Radfahrer, wenn auch nicht rechtzeitig, seinen Fehler korrigieren und richtig rechts ausweichen wollte, hat der Beklagte auf seiner unrichtigen Fahrweise beharrt und kein richtiges Ausweichmanöver eingeleitet, obwohl er dasselbe vom Radfahrer nicht voraussetze... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.04.1953

RS OGH 1942/7/15 8RG46/42 - GZ vom OGH vergeben

Norm: StVO §7 Abs1 IIA
Rechtssatz: RG 15.7.1942, VIII 46/42 Wenn bei einer Fahrbahn kein Gehweg vorhanden ist, darf und soll ein Kraftwagen nicht an der äußersten rechten Seite seiner (rechten) Fahrbahnseite fahren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:RG00002:1942:RS0105007 Dokumentnummer JJR_19420715_RG00002_0080RG00046_4200000_002 mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.07.1942

RS OGH 1942/7/15 8RG46/42 - GZ vom OGH vergeben

Norm: StVO §7 Abs1 IIDb
Rechtssatz: RG 15.7.1942, VIII 46 Bei einer Straße ohne Gehweg kann insbesondere bei Dunkelheit nicht verlangt werden, daß der Führer eines Fahrzeuges äußerst rechts fährt, er muß vielmehr einen angemessenen Raum für Fußgänger freilassen, wenn er nicht wegen besonderer Umstände Platz machen muß. Veröff: DREvBl 1942/213 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:RG00002:1942:RS010500... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.07.1942

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