RS OGH 1942/7/15 8RG46/42 - GZ vom OGH vergeben

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Veröffentlicht am 15.07.1942
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Norm

StVO §7 Abs1 IIDb

Rechtssatz

RG 15.7.1942, VIII 46

Bei einer Straße ohne Gehweg kann insbesondere bei Dunkelheit nicht verlangt werden, daß der Führer eines Fahrzeuges äußerst rechts fährt, er muß vielmehr einen angemessenen Raum für Fußgänger freilassen, wenn er nicht wegen besonderer Umstände Platz machen muß. Veröff: DREvBl 1942/213

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:RG00002:1942:RS0105006

Dokumentnummer

JJR_19420715_RG00002_0080RG00046_4200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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