Entscheidungen zu § 4 Abs. 5 VO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 241-270 von 798

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/2 92/02/0203

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 8. September 1991 um 15.15 Uhr in X am Hauptplatz als Lenkerin eines Damenfahrrades nach einem Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden, mit dem sie durch ihr Verhalten am Unfallort in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle von diesem Verkehrsunfall verständigt. Sie habe hiedurch eine Verwalt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/2 92/02/0158

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, sein Verhalten als Lenker eines Pkws sei am 12. Juni 1990 zu einer bestimmten Uhrzeit in Leobersdorf insofern mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden, als er an einem bestimmten Ort beim Einparken gegen das Heck eines Pkws gestoßen sei, wobei dieser beschädigt worden sei; in der Folge habe es der Beschwerdeführer unterlassen, die nächste Polizei- oder Gendarme... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/2 92/02/0214

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es am 17. Juni 1991 um 13.40 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien als Lenkerin eines Kraftfahrzeuges nach ursächlicher Beteiligung an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden unterlassen, diesen Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Sie habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO begangen. Es wurde eine Geldstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.09.1992

RS Vwgh 1992/9/2 92/02/0203

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ob der Halter des beschädigten Fahrzeuges bisher keine Schadenersatzforderungen an die Besch oder deren Versicherer gestellt hat, ist kein entscheidendes Kriterium für die Frage der Bejahung eines entsprechenden Sachschadens (Hinweis E 27.2.1992, 92/02/0020). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.1992

RS Vwgh 1992/9/2 92/02/0158

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020158.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.1992

RS Vwgh 1992/9/2 92/02/0219

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der VwGH stellt in seiner Rechtsprechung darauf ab, ob das Verhalten einer Person örtlich und zeitlich unmittelbare Bedingung (conditio sine qua non) für das Entstehen des Verkehrsunfalles ist und stützt sich damit auf die Äquivalenztheorie. Diese Theorie bedient sich einer Eliminationsmethode, bei der man sich die Hand... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.1992

RS Vwgh 1992/9/2 92/02/0219

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/28 90/02/0126 3 Stammrechtssatz Die Verschuldensfrage ist für das Vorliegen eines "ursächlichen Zusammenhanges" iSd § 4 Abs 1 und § 4 Abs 5 StVO ohne Bedeutung (Hinweis E 7.11.1986, 86/18/0162). European Cas... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.1992

RS Vwgh 1992/9/2 92/02/0156

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Besch von einer Zeugin darauf aufmerksam gemacht worden, daß sein Fahrverhalten die Ursache für einen Verkehrsunfall gewesen sein könne, kann die belBeh die subjektive Tatseite in Hinsicht auf die Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs 1 lit a und § 4 Abs 5 StVO als gegeben ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.1992

RS Vwgh 1992/9/2 92/02/0214

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §6;
Rechtssatz: Die bloße Absicht, eine Unpünktlichkeit beim Arztbesuch zu vermeiden, stellt keinen Anwendungsfall des § 6 VStG dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020214.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.1992

RS Vwgh 1992/9/2 92/02/0156

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/15 91/02/0023 3 Stammrechtssatz Das riskante Fahrmanöver des Besch - Fahrstreifenwechsel ohne diesen anzuzeigen und darauffolgendes plötzliches und unerwartetes Bremsen - hätte den Besch verpflichtet, unter anderem im Rückspiegel seines Kraftfahrzeuges das Geschehen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/17 91/03/0286

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 6. August 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 18. Oktober 1988 um 08.05 Uhr in Zellbach auf der Packerstraße B 70, Stadtgemeinde St. Andrä, Bez. Wolfsberg, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe es unterlassen, 1) sofort anzuhalten und 2) davon ohne unnötigen Aufschub die nächste Pol... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/17 91/03/0169

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 7. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 31. Juli 1990 um 16.00 Uhr in Salzburg, Morzgerstraße 71, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws dadurch mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden, daß er beim Rückwärtsfahren ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug kontaktiert und beschädigt habe, und habe es unterlassen, ohne u... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/17 92/03/0126

Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 5. März 1992 wurde die Beschwerdeführerin wegen einer am 17. April 1991 um ca. 20.00 Uhr als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws auf der B 183 in Schönberg bei km 1,1 begangenen Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe von S 2.000,--, Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung eine... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1992

RS Vwgh 1992/6/17 91/03/0286

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Es besteht bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, wenn der Sachschaden nur im Vermögen einer Person entstanden ist, für letztere gem § 4 Abs 5 StVO keine Verpflichtung zur Verständigung der nächsten Polizei oder Gendarmeriedienststelle. Der Fall eines "Sachschadens" iSd § 4 Abs 5 StVO liegt vielmehr nur dann vor, wenn eine oder mehrere Per... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1992

RS Vwgh 1992/6/17 91/03/0169

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der Besch mußte im Hinblick auf den von ihm unbestritten verursachten Zusammenstoß mit dem neben seinem PKW geparkten Fahrzeug damit rechnen, daß dieses Fahrzeug dadurch beschädigt wurde. Er war daher verpflichtet, sich durch eigene Prüfung besonders sorgfältig zu vergewissern, ob und welcher Sachschaden durch die von i... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1992

RS Vwgh 1992/6/17 91/03/0169

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0200 E 11. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Kommt ein Lenker seiner Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO nicht nach, so kann von einem geringfügigen Verschulden nicht gesprochen werden. Es kommt daher eine bloße Ermahnung im Sinne des § 21 Abs 1 VStG mangels Vorliegen der gesetzlich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1992

RS Vwgh 1992/6/17 91/03/0169

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 86/18/0180 1 Stammrechtssatz Es ist nicht erforderlich, im
Spruch: eines Straferkenntnisses, mit dem eine Bestrafung ua nach § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO ausgesprochen wird, die bei einem Unfall verursachten Schäden im... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1992

RS Vwgh 1992/6/17 92/03/0126

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030126.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/27 92/02/0167

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. April 1992 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. b in Verbindung mit § 4 Abs. 5 StVO für schuldig befunden. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Nach der ständigen hg. Rechtsprechung (vgl. etwa das Erkenntnis vom 25. September 1991, Zl. 91/0... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.05.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/27 92/02/0168

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 5. Februar 1991 um 12.45 Uhr einen Pkw auf der B 124 gelenkt und dabei an einer bestimmten Stelle versucht, einen Lkw-Zug zu überholen, obwohl 1. diese Rechtskurve unübersichtlich sei und 2. andere Straßenbenützer hätten gefährdet und behindert werden können, da Gegenverkehr geherrscht habe, indem er bereits mit der gesamten Fahrzeugbreite die Gegenfahrbahn befahren, sich ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.05.1992

RS Vwgh 1992/5/27 92/02/0168

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs6 lita;
Rechtssatz: Ist durch die Tat des Beschuldigten kein Sachschaden iSd Bestimmungen des § 4 Abs 5 StVO und des § 99 Abs 6 lit a StVO entstanden, hat die belBeh von der Anwendung des § 99 Abs 6 lit a StVO zu Recht abgesehen (Hinweis E 18.12.1979, 1880/79). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1992

RS Vwgh 1992/5/27 92/02/0168

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs2 litb;StVO 1960 §16 Abs3 lita;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs3 lita;StVO 1960 §99 Abs5;StVO 1960 §99 Abs6 lita;
Rechtssatz: § 99 Abs 6 lit a StVO stellt nicht darauf ab, ob der Täter nach § 4 Abs 5 StVO bestraft wurde oder ob er diese Verwaltungsübertretung begangen hat, sondern ob die Bestimmungen über das Verhalten bei einem Verkehrsunfall mit bloß... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1992

RS Vwgh 1992/5/27 92/02/0168

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs6 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Größenschluß die Zuwiderhandlung könne in Fällen, in denen kein (fremder) Sachschaden entstanden ist, nicht als Verwaltungsübertretung gelten, kann schon mangels Gesetzeslücke nicht angestellt werden (Hinweis E 19.12.1990, 90/02/0051, 0053). European Ca... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1992

RS Vwgh 1992/5/27 92/02/0168

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs6 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Begriff des "Sachschadens" kann im § 99 Abs 6 lit a StVO im Hinblick auf den normativen Zusammenhang keine andere Bedeutung zukommen als im § 4 Abs 5 StVO. Der Fall eines "Sachschadens" iSd § 4 Abs 5 StVO liegt aber dann nicht vor, wenn eine Person durch ihr Verkehrsverhalten ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1992

RS Vwgh 1992/5/27 92/02/0167

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Ist der Besch - infolge eines Rechtsirrtums - der Ansicht, der Vorschrift des § 4 Abs 5 StVO durch mündliche Bekanntgabe seines Namens und seiner Anschrift gegenüber dem Unfallgegner und dem Ersuchen, zu seinem in der Nähe gelegenen Haus zu fahren, Genüge getan zu haben, liegt eine Rechtswidrigkeit des S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/4/30 92/02/0099

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 18. November 1991 wurde (soweit es für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist) der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 16. Jänner 1990 um 8.50 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien nach ursächlicher Beteiligung an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden es unterlassen zu haben, 1. sofort anzuhalten und 3. die nächste Polizeidienststelle vom Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub zu verstän... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.04.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/4/30 92/02/0101

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 4. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 22. März 1991 um 20.35 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs 1. an einem näher bezeichneten Tatort in Wien, nachdem er an einem Unfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen sei, nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle verständigt zu haben, obwohl ein gegenseitiger Identitätsaustausch n... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.04.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/4/30 92/02/0045

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 5. März 1988 um 03.00 Uhr mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der B 190 in Röthis, Fahrtrichtung Götzis, unmittelbar nach der Frutzbrücke, einen Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden verursacht und die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle nicht ohne unnötigen Aufschub verständigt zu haben, obwohl er dem Geschädigten seinen Namen und seine Anschrift nicht nac... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.04.1992

RS Vwgh 1992/4/30 92/02/0099

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lita;StVO 1960 §99 Abs3 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020099.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.04.1992

RS Vwgh 1992/4/30 92/02/0045

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Art und Ausmaß des Schadens sind keine wesentlichen Tatbestandselemente einer Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO (Hinweis E 9.11.1988, 88/03/0047). Es bedarf schon deswegen nicht ihrer ausdrücklichen Umschreibung in einer Verfolgungshandlung. European Ca... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.04.1992

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