Entscheidungen zu § 4 Abs. 5 VO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 271-300 von 798

RS Vwgh 1992/4/30 92/02/0101

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Eine Verständigung der nächsten Polizeidienststelle oder Gendarmeriedienststelle darf nach dem klaren Wortlaut des zweiten Satzes des § 4 Abs 5 StVO nur dann unterbleiben, wenn alle Personen, deren Verhalten am Unfallort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht, einander Namen und Anschrift nachgewiesen haben (Hinweis E 17... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.04.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/25 91/03/0009

Die Bezirkshauptmannschaft Lienz erkannte den Beschwerdeführer mit Straferkenntnis vom 8. März 1990 schuldig, er habe als Beifahrer des M, der am 8. August 1989 gegen 09.50 Uhr in Lienz auf der Bahnhofskreuzung mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, wobei an einem dem Kennzeichen nach bestimmten PKW die linke Frontseite samt Beleuchtung erheblich beschädigt und am LKW die linke Rückseite leicht beschädigt worden sei, diesen unmittelbar nac... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/25 91/03/0041

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 24. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 26. März 1989 um 01.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf dem öffentlichen Parkplatz von der Drogerie "Hübl" in Kössen, Dorf Nr. 40, gelenkt und sei mit der Front des Pkws gegen die westseitige Hausmauer des Hauses Kössen, Dorf Nr. 40, gestoßen, wodurch Sachschaden entstanden sei, und es nach diesem Unfall unterlassen, ohne ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.03.1992

RS Vwgh 1992/3/25 91/03/0041

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/26 90/02/0039 1 Stammrechtssatz Eine Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO kann auch in der Schuldform der Fahrlässigkeit begangen werden. Es genügt zur Verwirklichung dieses Tatbestandes bereits, wenn dem Besch bei gehöriger Aufmerksamkeit objektive Umstände zu Bewußtsein h... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1992

RS Vwgh 1992/3/25 91/03/0009

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §7;
Rechtssatz: Die Aufforderung (hier durch den Beifahrer des unfallbeteiligten Lenkers), die Unfallstelle zu verlassen und weiterzufahren, schließt nicht zwangsläufig die Aufforderung ein, auch die nach § 4 Abs 5 StVO erforderliche Meldung zu unterlassen. Aus einer solchen Aufforderung kann nicht zwingend abgeleitet werden... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/4 92/03/0041

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO bestraft, weil er am 12. Jänner 1990 um 0.10 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW an einer näher bezeichneten Örtlichkeit in K gelenkt, dabei einen abgestellten PKW leicht beschädigt und es unterlassen habe, diesen Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub der nächsten Gendarmerie- oder Polizeidienststelle zu melden. Gegen diesen Bescheid... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.03.1992

RS Vwgh 1992/3/4 92/03/0041

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der Identitätsnachweis kann aber nicht von einem mit dem Fahrzeuglenker nicht identen Boten oder Beauftragten erbracht werden (Hinweis E 4.12.1979, 1772/79, VwSlg 9985 A/1979). Schlagworte Identitätsnachweis European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030041.X02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.03.1992

RS Vwgh 1992/3/4 92/03/0041

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ist an dem vom Besch gelenkten unfallbeteiligten Fahrzeug kein Schaden eingetreten, ist der Identitätsnachweis iSd § 4 Abs 5 zweiter Satz StVO nicht dadurch zustandegekommen, daß der Prokurist der Zulassungsbesitzerin dieses Fahrzeuges über Ersuchen des Besch dem Geschädigten den Unfall gemeldet und die erforderlichen Daten bekanntgegeben hat... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.03.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/2/27 92/02/0058

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 7. November 1989 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, am 2. März 1989 um 06.40 Uhr an einem näher bezeichneten Ort auf der A 14 gefahren zu sein und mit ihrem dem Kennzeichen nach bestimmten PKW 1. die Fahrgeschwindigkeit nicht den gegebenen Umständen angepaßt zu haben, sodaß sie bei regennaßer Fahrbahn infolge von Aquaplaning ins Schleudern geraten sei, und 2. als Fahrzeuglenker bei einem Verkehrsunfall Einrichtungen zur ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/27 92/02/0086

Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das (aufhebende) hg. Erkenntnis vom 20. November 1990, Zl. 90/18/0161, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Ersatzbescheid wurde der Beschwerdeführer neuerlich der im Vorerkenntnis angeführten Taten schuldig erkannt. Er habe hiedurch Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. a und § 4 Abs. 5 StVO begangen. Es wurden Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Hiegegen richtet sich die vorlie... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/27 92/02/0020

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei am 24. April 1990 gegen 16 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges an einem näher beschriebenen Ort an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen, von diesem Vorfall ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle zu verständigen. Der Beschwerdef... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/27 92/02/0033

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle von diesem Unfall zu verständigen. Dadurch habe er eine Übertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 begangen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/27 92/02/0031

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zu einem bestimmten Zeitpunkt an einer näher bezeichneten Straßenstelle als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws nicht die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle von einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ohne unnötigen Aufschub verständigt, obwohl sein Verhalten am Unfallort mit dem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und ein gegenseitiger... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0020

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/03/0114 2 Stammrechtssatz Für die Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO kommt es nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht auf die Art der Beschädigung noch darauf an, an welcher Stelle des Fahrzeuges ein Sachschaden entstanden ist (Hinweis E 27.6.1986, 86/18/0083). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0020

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0225 E 30. März 1984 RS 1 Stammrechtssatz Ein allgemeiner Erfahrungssatz, Aussagen über die Möglichkeit der Verursachung bestimmter Schäden an bestimmten Fahrzeugen könnten nur nach Vornahme einer Stellprobe gemacht werden, ist dem VwGH unbekannt. European Case Law Identif... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0033

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Das Unterbleiben des Identitätsnachweises ist zwar eine objektive Bedingung der Strafbarkeit der Verletzung der in § 4 Abs 5 StVO statuierten Meldepflicht, aber kein Tatbestandselement einer Übertretung nach dieser Bestimmung (Hinweis E 21.1.1983, 81/02/0130). Schl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0031

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lite;StVO 1960 §99 Abs6 lita;VStG §22 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0254 E 13. Februar 1987 VwSlg 12399 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Tatbestände nach § 31 Abs 1 iVm § 99 Abs 2 lit e und nach § 4 Abs 5 StVO stehen im Verhältnis der beson... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0020

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs3 litb;
Rechtssatz: Es entspricht der Lebenserfahrung, daß ein "Anfahren" an den Kotflügel eines PKW unter Hinterlassung einer "Streifspur" jedenfalls einen Sachschaden verursacht, das eine Verständigungspflicht auslöst (Hinweis E 12.11.1987, 87/02/0134). Schlagworte Meldepflicht European Case Law I... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0033

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Bf unbescholten, wurde er ohne sein Verschulden in einen Verkehrsunfall verwickelt und hat er dem anderen Unfallbeteiligten seine Daten bekanntgegeben, wenn auch nicht auf die gesetzlich gebotene Weise mit Hilfe eines Lichtbildausweises, sondern mit dem Zulassungsschein des von ihm gelenkten Pkw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0058

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lite;StVO 1960 §99 Abs6 lita;VStG §22 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:ZfV 1999/3, S 345 - S 366; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0254 E 13. Februar 1987 VwSlg 12399 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Tatbestände nach § 31 Abs 1 iVm § 99 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0031

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lite;VStG §44a Z2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 31 Abs 1 iVm § 99 Abs 2 lit e StVO belastet die Bezeichnung des § 4 Abs 5 StVO als verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a Z 2 VStG den Strafbescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit (H... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0086

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/28 90/02/0126 3 Stammrechtssatz Die Verschuldensfrage ist für das Vorliegen eines "ursächlichen Zusammenhanges" iSd § 4 Abs 1 und § 4 Abs 5 StVO ohne Bedeutung (Hinweis E 7.11.1986, 86/18/0162). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/29 92/02/0011

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. August 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 14. November 1989 gegen 4.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf einer näher beschriebenen Straße in Linz gelenkt und 1) es nach einem auf Höhe des Hauses Nr. 21 verursachten Verkehrsunfall mit Sachschaden unterlassen, die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle ohne unnötigen Aufschub zu verständigen, obwohl es auch mit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/29 91/02/0060

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 2. April 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 31. Oktober 1988 gegen 09.40 Uhr "vom Parkplatz der Sparkasse Jennersdorf kommend auf die B 57 Fahrtrichtung westliches Stadtgebiet - Parkstreifen neben der B 57 zwischen der Sparkasse, Hauptstraße 4, und dem Elektrogeschäft Brückler, Hauptstraße 8, in Jennersdorf -" als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nach eine... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/29 91/02/0133

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 21. März 1990 um 11.55 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien als Lenker eines Pkws an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Sicherheitsdienststelle davon zu verständigen. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitss... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/29 92/02/0015

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei am 16. November 1988 um 4.40 Uhr mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Sattelzug auf einer näher beschriebenen Stelle der A 14 an einem Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle nicht ohne unnötigen Aufschub verständigt, obwohl er dem Geschädigten seinen Namen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1992

RS Vwgh 1992/1/29 92/02/0015

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die in § 4 Abs 1 StvO genannten Personen (Hinweis E 10.4.1981, 3119/80), sind zwar nicht gehalten worden, sich zur nächtstgelegenen Rufsäule auf der Autobahn zu begeben, um den Unfall zu melden, sie müssen aber die nächste Autobahnabfahrt in ihrer Fahrtrichtung benützen und auf diese Weise die nächste Si... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1992

RS Vwgh 1992/1/29 91/02/0133

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991020133.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1992

RS Vwgh 1992/1/29 91/02/0060

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lita;StVO 1960 §99 Abs2 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991020060.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1992

RS Vwgh 1992/1/29 92/02/0011

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/03 90/02/0120 5 Stammrechtssatz Einem dispositionsfähig gebliebenen Unfallbeteiligten ist trotz eines sogenannten Unfallschocks in Verbindung mit einer begreiflichen affektiven Erschütterung pflichtgemäßes Verhalten zumutbar, zumal von einem Kraftfahrer, welcher die Ri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1992

Entscheidungen 271-300 von 798

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