Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 17. August 2015 beantragte die A, vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung zugunsten der B, in dem Vergabeverfahren "Sanierung Medienstandort ORF - Bauabschnitt II Objekt 1 - 431.1" für den Bauabschnitt II - Objekt 1" des Auftraggebers Österreichischer Rundfunk (ORF), Würzburggasse 30, 1136 Wien, vertreten durch die vergebende Stel... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schriftsatz vom 14.08.2015, beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am selben Tag eingelangt, begehrten die XXXX und die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), beide vertreten durch XXXX die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 04.08.2015 die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin, Akteneinsicht in den Vergabeakt sowie... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 05.08.2015 brachte die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG einen Nachprüfungsantrag ein. Am 05.08.2015 brachte die römisch 40 (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG einen Nachprüfungsantrag ein. Neben dem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibungsunterlagen der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Veterinärplatz 1, 121... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 03.08.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 23.07.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Bürolösungen und Büromöbel aus eigener Herstellung. Die Antragsgegnerin ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts zur Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten in Niederösterreich. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragsteller stellten am 16.07.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit Anträgen auf Nichtigerklärung der Nicht-Zulassung der Bewerbergemeinschaft sowie auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Zur
Begründung: wurde insbesondere folgendes ausgeführt: Die Antragsteller hätten am 03.07.2015, außerhalb der Geschäftszeiten, eine unvollständige Nicht-Zulassungsentscheidung per Telefax e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Malerarbeiten. Die Antragsgegnerin ist eine Universität mit öffentlich-rechtlichem Status. Die Antragsgegnerin führte ein nicht offenes Vergabeverfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Untersch... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schriftsatz vom 25.06.2015, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch Dr. Claus Hofmann, Rechtsanwalt, Wattmanngasse 8, 1130 Wien, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin das Angebot der Antragstellerin vom gegenständlichen Vergabeverfahren auszuscheiden, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftr... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schriftsatz vom 22.06.2015, beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX, die Nichtigerklärung der Festlegung im Vergabeverfahren "AACM [ASFINAG CONTROL MANAGEMENT]" "Der Punkt 1 Prüfung der Kompatibilität des Identmediums konnte daher nicht erfüllt werden. (Protokoll des QuickChecks vom 10.06.2015)", die Nic... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 18.06.2015, beim Bundesverwaltungsgericht am 19.06.2015 eingelangt, stellte die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH, das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung der Auftraggeberin vom 11.06.2015. Im vorgenannten Schriftsatz wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Republik Österreich... mehr lesen...
Begründung: Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist ein Unternehmen, dessen Gegenstand die Erbringung von Bauleistungen ist. Die Antragsgegnerin ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalt. Mit Bekanntmachung vom 21.05.2015, veröffentlich am 22.05.2015 (EU-weit: 22.05.2015, veröffent... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 01.06.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin nach Durchführung eines Verbesserungsauftrages im Wesentlichen die Nichtigerklärung der angefochtenen Zuschlagsentscheidung vom 20.05.2015, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgeb... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 13. Mai 2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz. Der vorgenannte Schriftsatz langte am 13.05.2015 außerhalb der Amtsstunden beim Bundesverwaltungsgericht ein und wurde aus diesem Grunde nach Wiederbeginn der Amtsstunden am 15.05.2015 protokolliert. Der Antrag ist somit jedenfalls fristgerecht eingebracht. Im Schriftsatz vo... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schriftsatz vom 04.05.2015, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (im weiteren Antragstellerin), vertreten durch schwartz huber-medek & partner rechtsanwälte og, Stubenring 2, 1010 Wien die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 27.04.2015, Akteneinsicht, die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 27.04.2014 die im
Spruch: ersichtlichen Begehren iVm dem Antrag, die Ausschreibung zur Gänze bzw. einzelne Bestimmungen der Ausschreibung für nichtig zu erklären. 1. Die Antragstellerin stellte am 27.04.2014 die im
Spruch: ersichtlichen Begehren in Verbindung mit dem Antrag, die Ausschreibung zur Gänze bzw. einzelne Bestimmungen der Ausschreibung für nichtig zu erklären. Geg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 24. April 2015 beantragte die XXXX, XXXX, vertreten durch die Dorda Brugger Jordis Rechtsanwälte GmbH, Universitätsring 10, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in dem Vergabeverfahren "Bereitstellung von Daten zur Berechnung der Häuser-, Wohnungs- und Grundstückspreisindizes" der Auftraggeberin Bundesanstalt Statistik Österreich, Guglgasse 13, 1110 Wien, vertreten durch die Gabler Gibel & ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schriftsatz vom 27.04.2015, beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX, XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 20.04.2015 die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin, Akteneinsicht in den Vergabeakt sowie die Erlassun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 8. April 2015 stellte die Antragstellerin die im
Spruch: ersichtlichen Anträge sowie einen weiteren Eventualantrag in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung, in eventu im Nachprüfungsantrag näher bezeichneter Festlegungen der Ausschreibung sowie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr. 1.1 Die Antragstellerin erachtet sich in den R... mehr lesen...
I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 07.04.2015, am gleichen Tag zur Post gegeben, beim BVwG eingelangt am 09.04.2015, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Nichtzulassung zur Teilnahme an der 2. Stufe des Vergabeverfahrens, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung der im Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schriftsatz vom 10.04.2015, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Rechtsanwalt MMag. Dr. Claus CASATI, Mariahilferstraße 1b/17, 1060 Wien die Nichtigerklärung der Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung vom 31.03.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schriftsatz vom 02.04.2015, beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zu Beginn der Amtsstunden des BVwG am 07.04.2015 eingelangt, begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 20.03.2015 (der Antragstellerin am 24.03.2015 zugestellt), die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 26.03.2015 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin vom 20.03.2015 zugunsten der Bietergemeinschaft XXXX. Die Antragstellerin brachte insbesondere nachfolgendes aus: 1. Mit Schriftsatz vom 26.03.2015 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 19.03.2015, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin vom 09.03.2015 zu Gunsten der Firma XXXX (im Weiteren: präsumtive Zuschlagsempfängerin). Die Antragstellerin habe sich mit einem ausschreibungskonformen... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 06.03.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung sowie des Ausscheidens ihres Angebotes, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Die Antragstellerin hab... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 27.02.2015 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit Anträgen auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung sowie der Zuschlagsentscheidung vom 12.02.2015 zugunsten der XXXX 1. Mit Schriftsatz vom 27.02.2015 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit Anträgen auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung sowie... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 20. Februar 2015 beantragte die XXXX, vertreten durch Dr. Siegried Rack, Mag. Gottfried Tazol, Rechtsanwälte, Münzgasse 3, 9100 Völkermarkt, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in dem Vergabeverfahren "8010 Graz; Neue Stiftingtalstr. 6, MED CAMPUS Graz, Tischlerarbeiten/Innentüren Holz" der Bundesimmobiliengesellschaft mbH, Hintere Zollamtsstraße 1, 1030 Wien, vergebende Stelle Bundesimmobiliengesellscha... mehr lesen...
Begründung: Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Produkten und Dienstleistungen der enteralen Ernährung, einschließlich Trinknahrung. Die Antragsgegnerin ist ein gesetzlicher Sozialversicherungsträger. Mit Bekanntmachung vom 31.01.2015 schrieb die Antragsgegnerin die Versorgung ihrer... mehr lesen...
Begründung: Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Produkten und Dienstleistungen der enteralen Ernährung, einschließlich Trinknahrung. Die Antragsgegnerin ist ein gesetzlicher Sozialversicherungsträger. Mit Bekanntmachung vom 31.01.2015 schrieb die Antragsgegnerin die Versorgung ihrer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 11.02.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren und beantragte darüber hinaus die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 02.02.2015. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen folgendes aus: Beim gegenständlichen Auftrag handle es sich um die Vergabe eines Bauauftrags im Oberschwellenbereich nach den Regelungen des BVergG für das ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 09.02.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 30.01.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im... mehr lesen...