Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 29. Jänner 2014, beim Bundesverwaltungsgericht am 30. Jänner 2014 eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin vom 22. Jänner 2014 zugunsten der XXXX. Die Auftraggeberin begründete die Zuschlagsentscheidung damit, dass das Konzept der Antragstellerin zwar gut wäre, jedoch wü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 30. Dezember 2013, beim Bundesverwaltungsgericht am 3. Jänner 2014 per Post eingelangt, beantragte die XXXX, das Bundesvergabeamt möge, ein Verfahren zur Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung einleiten, die Nichtzulassung zur Teilnahme am Vergabeverfahren für nichtig erklären, eine mündliche Verhandlung durchführen und der Auftraggeberin den Ersatz der von der Antragstellerin entrichteten Pauschalgebühren b... mehr lesen...
Begründung: zu I. zu römisch eins. Mit Schriftsatz vom 30.12.2013, eingelangt beim Bundesvergabeamt, nunmehr zuständig das Bundesverwaltungsgericht, am 30.12.2013, brachte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) einen Nachprüfungsantrag ein. Neben dem Antrag auf Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung wurde auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, wie im
Spruch: dieses Beschlusses wörtlich wiedergegeben, beantragt. Mit Schriftsatz vom 30.12.2013, eingelangt beim Bundesv... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 27. Dezember 2013 beantragte die XXXX, vertreten durch XXXX, das Bundesvergabeamt möge die Zuschlagsentscheidung im Vergabeverfahren "Insassentelefonie BMJ-GZ 2391.01873" vom 19. Dezember 2013 für nichtig erklären. In eventu beantragte die Antragstellerin, das Bundesvergabeamt möge feststellen, dass der Zuschlag wegen eines Verstoßes gegen das BVergG, die hierzu ergangenen Verordnungen oder unmittelbar anwendbares Un... mehr lesen...