Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 23.05.2014 beantragte die XXXX (im weiteren Antragstellerin) vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien neben den Anträgen die gegenständliche Ausschreibung zur Gänze für nichtig zu erklären, in eventu näher genannte Bestimmungen der Ausschreibung für nichtig zu erklären, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühren in dem Vergabeverfahren "Abendprogra... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 05.06.2014 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus XXXX, (im Folgenden Antragstellerin) neben anderen Anträgen die Nichtigerklärung der Ausschreibungsunterlagen, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühren in dem Vergabeverfahren "Ankauf von 18 Klavieren" der Auftraggeberin Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Begründet wurde der Nachprüfungsantrag im Wesentli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 05.06.2014 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus XXXX, (im Folgenden Antragstellerin) neben anderen Anträgen die Nichtigerklärung der Ausschreibungsunterlagen, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühren in dem Vergabeverfahren "Ankauf von 18 Klavieren" der Auftraggeberin Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Begründet wurde der Nachprüfungsantrag im Wesentli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 2. Mai 2014 beantragte die XXXX vertreten durch bpv Hügel Rechtsanwälte OG, Rechtsanwalt Dr. Florian Neumayr, LL.M., ARES-Tower, Donau-City-Straße 11, 1220 Wien, neben anderen Anträgen die Nichtigerklärung der Ausschreibung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und denn Ersatz der Pauschalgebühr in dem Vergabeverfahren "Aufzugssanierung 1200 Wien, Donaueschingenstraße 13" der Auftraggeberin Allgemeine Unfallver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 2. Mai 2014 beantragte die XXXX vertreten durch bpv Hügel Rechtsanwälte OG, Rechtsanwalt Dr. Florian Neumayr, LL.M., ARES-Tower, Donau-City-Straße 11, 1220 Wien, neben anderen Anträgen die Nichtigerklärung der Ausschreibung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und denn Ersatz der Pauschalgebühr in dem Vergabeverfahren "Aufzugssanierung 1200 Wien, Donaueschingenstraße 13" der Auftraggeberin Allgemeine Unfallver... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 26. Mai 2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren. Darüber hinaus beantragte sie neben Akteneinsicht und Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren Folgendes: Das Bundesverwaltungsgericht möge nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Ausschreibung zur Gänze für nichtig erklären - für den Fall der Nicht-Stattgebung dieses Antrags - die folgenden Bestimmungen der Ausschreibung für nichtig erklär... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 26. Mai 2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren. Darüber hinaus beantragte sie neben Akteneinsicht und Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren Folgendes: Das Bundesverwaltungsgericht möge nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Ausschreibung zur Gänze für nichtig erklären - für den Fall der Nicht-Stattgebung dieses Antrags - die folgenden Bestimmungen der Ausschreibung für nichtig erklär... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 17. Februar 2013 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz. Darüber hinaus beantragte sie Folgendes: "Aus all diesen Gründen werden daher gestellt die Anträge, 7.1.die Entscheidung der Auftraggeberin vom 7.2.2014, das Angebot der Antragstellerin aus dem Vergabeverfahren auszuscheiden, für nichtig zu erklären; 7.2. eine mündliche Verhandlung anzuberaumen; 7.3. Akteneinsicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die XXXX (im weiteren Antragstellerin) stellte mit Schriftsatz vom 27.03.2004 das Begehren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit Anträgen auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 17.03.2014, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der Pauschalgebühren. Die römisch 40 (im weiteren Antragstellerin) stellte mit Schriftsatz vom 27.03.2004 das Begehren auf Erlassu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Von der IG Immobilien Management GmbH (im Folgenden: Auftraggeberin) wurde das antragsgegenständliche Vergabeverfahren als offenes Verfahren gemäß § 25 Abs. 2 BVergG im Oberschwellenbereich, gemäß § 12 Abs. 1 Z 2 BVergG über Dienstleistungen durchgeführt. Von der XXXX, vertreten durch Sundström Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Pokornygasse 21, 1190 Wien (im Folgenden: Antragstellerin) wurde die Ausschreib... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Erkenntnis vom 11. Februar 2014, W187 200002-1/20E, sprach das Bundesverwaltungsgericht in Spruchpunkt B) aus: "Dem Antrag auf Ersatz der Pauschalgebühr wird stattgegeben. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, der Antragstellerin binnen 14 Tagen ab Zustellung des Erkenntnisses die entrichtete Pauschalgebühr in der Höhe von € 9.000 zu Handen ihres Rechtsvertreters zu ersetzen." II. Das Bundesverwaltungsgericht hat er... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 21. Jänner 2014 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus XXXX, und XXXX, neben anderen Anträgen die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und denn Ersatz der Pauschalgebühr in dem Vergabeverfahren "A2 Süd Autobahn INS und INB Völkermarkt Ost - West" der Auftraggeberin Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft (ASFINAG) vertreten durch di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 21. Jänner 2014 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus XXXX, und XXXX, neben anderen Anträgen die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und denn Ersatz der Pauschalgebühr in dem Vergabeverfahren "A2 Süd Autobahn INS und INB Völkermarkt Ost - West" der Auftraggeberin Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft (ASFINAG) vertreten durch di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 21. Jänner 2014 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus XXXX, und XXXX, neben anderen Anträgen die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und denn Ersatz der Pauschalgebühr in dem Vergabeverfahren "A2 Süd Autobahn INS und INB Völkermarkt Ost - West" der Auftraggeberin Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft (ASFINAG) vertreten durch di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 21. Jänner 2014 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus XXXX, und XXXX, neben anderen Anträgen die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und denn Ersatz der Pauschalgebühr in dem Vergabeverfahren "A2 Süd Autobahn INS und INB Völkermarkt Ost - West" der Auftraggeberin Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft (ASFINAG) vertreten durch di... mehr lesen...