Entscheidungen zu § artikel2zu24d BEinstG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2002/3/13 2001/12/0039

Die am 12. November 1949 geborene Beschwerdeführerin steht als Beamtin in handwerklicher Verwendung in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Graz. Sie war im städtischen Kindergarten in G als Kindergartenhelferin beschäftigt. Am 20. April 1998 erlitt die Beschwerdeführerin auf dem Weg zum Dienst einen Fahrradunfall. Mit Bescheid des Unfallfürsorgeausschusses der Landeshauptstadt Graz vom 22. Oktober 1999 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 37a der Dienst-... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.03.2002

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